Zur Förderung deutscher Musikinstrumente hat das Bundeswirtschaftsministerium 1990 den Deutschen Musikinstrumentenpreis (DMIP) gestiftet und mit Erlassen vom 27.07.1998, 15.09.2006, 30.03.2015 und 22.01.2019 fortgeführt. Mit dem DMIP werden besonders gute Produkte aus dem Musikinstrumentenbau ausgezeichnet.
Den Herstellern soll ein Anreiz zur weiteren Steigerung der Leistungsfähigkeit und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegeben werden. Der Preis ist ein Ehrenpreis, der als Urkunde und Medaille an den Hersteller des Musikinstrumentes überreicht wird. Die Gewinner können in ihrer Werbung auf den Gewinn des Preises hinweisen.
Der Wettbewerb wird jährlich für zwei Produktgruppen ausgeschrieben. Die Auswahl der Instrumente erfolgt durch das vom Stifter eingesetzte Kuratorium. Dem Kuratorium gehören das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Musikinstrumenten-Museum, der Deutsche Musikrat, die Messe Frankfurt GmbH, der Bundesverband der Deutschen Musikinstrumenten-Hersteller, Bundesinnungsverband für das Musikinstrumenten-Handwerk und der Parlamentarische Staatssekretär a.D., Ernst Burgbacher an.
Am Wettbewerb können Hersteller teilnehmen, deren Instrumente in der Bundesrepublik Deutschland gefertigt und bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Wettbewerb im Handel oder Direktverkauf angeboten werden. Einzelanfertigungen (Unikate) sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Namen der Teilnehmer unterliegen der Vertraulichkeit; nur die Preisträgerinnen und Preisträger werden öffentlich genannt.
Die Beurteilung der am Wettbewerb teilnehmenden Instrumente erfolgt in einem bislang für derartige Wettbewerbe weltweit einzigartigen, dreigeteilten Verfahren im Institut für Musikinstrumentenbau:
- Bewertung der akustischen Eigenschaften auf messtechnischer Basis (objektive Bewertung) durch das Institut für Musikinstrumentenbau (www.ifm-zwota.de/). Dazu werden die Instrumente mechanisch beziehungsweise elektrisch angeregt und verschiedene Parameter messtechnisch erfasst.
- Bewertung der Instrumente durch fünf hochrangige Instrumentalsolisten (-solistinnen) anhand eines durch einen Fragebogen gestützten Spieltests (subjektive Bewertung) ohne Kenntnis des Fabrikates und ohne das äußere Erscheinungsbild erkennen zu können.
- Bewertung der fertigungstechnischen Qualitäten durch einen unabhängigen Sachverständigen
Aus allen Beurteilungen ermittelt ein Preisrichterausschuss mit unabhängigen und fachkundigen Persönlichkeiten das Gesamturteil mit entsprechender Gewichtung der drei Einzelbewertungen. Die Beratungen dieses Ausschusses sind vertraulich. Die Gesamtbeurteilung ihres Instruments erhalten die Teilnehmenden vom Institut für Musikinstrumentenbau.
Weitere Informationen finden Sie im Erlass über die Stiftung des Deutschen Musikinstrumentenpreises (PDF, 1 MB).
Im Rahmen einer unabhängigen Evaluation des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde die Wirksamkeit des Deutschen Musikinstrumentenpreises bestätigt. Demnach hat sich der Deutsche Musikinstrumentenpreis als Qualitäts- und Gütesiegel für die High-Endprodukte des deutschen Musikinstrumentenbaus, insbesondere für Kleinstunternehmen bewährt. Dies entspricht etwa 95 Prozent der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, auf die knapp ein Drittel der Branchenumsätze entfallen. Zudem hat der Preis einen absatzfördernden Effekt insbesondere für die prämierten Instrumente und wirkt als Türöffner für Innovationen.