Damit die Maßnahmen des Bundes und der Braunkohleländer optimal zusammenwirken, sieht das Investitionsgesetz Kohleregionen die Schaffung eines Bund-Länder-Koordinierungsgremiums vor.
Dieses trat am 27. August 2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei wurden unter andere die Geschäftsordnung des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums (PDF, 282 KB) des Gremiums und die Verteilung der Mittel für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Vor der Sitzung wurde zudem die Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) (PDF, 6 MB) unterzeichnet, die die Zusammenarbeit von Bund und Ländern näher regelt.
Das Koordinierungsgremium besteht aus einem Leitungsausschuss auf Staatssekretärsebene und einem Fachausschuss auf Arbeitsebene. Beratungsgegenstände werden zunächst dem Fachausschuss zugeleitet, der diese abschließend behandeln kann. Der Fachausschuss kann den Leitungsausschuss anrufen, insbesondere bei Grundsatzfragen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie Einzelfällen von besonderem Gewicht.
Der Leitungsausschuss kann zur fachlichen Unterstützung einen Expertenbeirat, insbesondere zu Einschätzungen der Strukturwirksamkeit einzelner Projekte oder Programme, berufen.
Alle Maßnahmen, die mit Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen finanziert werden sollen, müssen vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium gebilligt werden. Damit soll sichergestellt, dass mit dem Geld nur Projekte finanziert werden, die eine hohe Wirksamkeit haben.
Sowohl der Leitungsausschuss als auch der Fachausschuss beschließen mit der Stimme des Bundes und mindestens der Hälfte der Stimmen der Länder. Jedes Land hat eine Stimme. Es wird Einvernehmen zwischen den Bundesressorts und den Ländern angestrebt. Eine Empfehlung kann nicht gegen die Stimme des betroffenen Bundesressorts oder des betroffenen Landes beschlossen werden.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 03. Juli 2020 das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verabschiedet. Es wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten.
Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ist ein so genanntes Artikelgesetz, das zum einen mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ein neues Stammgesetz geschaffen und zum anderen verschiedene „Verkehrswegegesetze“ geändert hat.
Das „Strukturstärkungsgesetz“ setzt die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um. Es stellt somit einen besonderen, anlassbezogenen Baustein der Regionalpolitik dar. Mit dem Gesetz sollen aber nicht nur die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abgemildert werden. Die Kohleregionen sollen vielmehr eine echte Chance erhalten, nach dem Kohleausstieg besser dazustehen als zuvor. Hierfür erhalten die Braunkohleregionen gemäß Investitionsgesetz Kohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.
Ein wichtiger Baustein ist das STARK-Bundesprogramm , das speziell für die Situation der Kohleregionen konzipiert wurde und eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation dieser Regionen unterstützt.
Zusätzliche Unterstützung von bis zu 1 Milliarde Euro erhalten zudem Steinkohlekraftwerksstandorte, die strukturschwach sind und, an denen die Steinkohle eine besonders große wirtschaftliche Bedeutung hat. Auch die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und das Altenburger Land erhalten eine Unterstützung von jeweils bis zu 90 Millionen Euro.
Die Länder helfen, aus Ideen Projekte zu machen.
Das Investitionsgesetz Kohleregionen stellt für die Braunkohleregionen Strukturhilfen von bis zu 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Von diesem Geld ist aber bisher nur ein Teil fest verplant. Jetzt kommt es darauf an, gute Ideen zu finden und daraus neue Projekte zu entwickeln, die die Regionen wirklich voran bringen. Diese Projekte müssen im Einklang mit dem Gesetz aber auch mit den Leitbildern und regionalen Entwicklungskonzepten der Länder sein.
Für einen erfolgreichen Strukturwandel ist es nicht nur wichtig, dass Bund und Länder optimal zusammenarbeiten. Es müssen auch möglichst viele Menschen in den Regionen eingebunden werden, um deren Wissen und Ideen für die Region zu nutzen. Die Länder haben daher Internetseiten eingerichtet, auf denen sie über ihre Strategien und Prozesse informieren und über die Bürger ihre Ideen und Vorschlägen einbringen können:
Brandenburg
www.lausitz-brandenburg.de
Nordrhein-Westfalen
www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier
Sachsen
www.strukturentwicklung.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de