Mit der Mitteilung zum "Small Business Act for Europe" (SBA) hat die Europäische Kommission im Jahr 2008 einen Grundstein für mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen in Europa gelegt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) soll das Prinzip "Vorfahrt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" gelten. Der SBA enthält dazu rund 100 konkrete Maßnahmen in zehn zentralen Bereichen der Mittelstandspolitik - vom Unternehmergeist über bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Finanzierung und Innovationen bis hin zu internationalen Aktivitäten von KMU. Diese Maßnahmen sollen auf EU- und auf nationaler Ebene in die Praxis umgesetzt werden. Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission den SBA überarbeitet, um ihn noch stärker an die "Europa 2020"-Strategie anzubinden. Dabei stehen vier Fragen im Mittelpunkt:
- Wie können Märkte auf intelligente Weise reguliert werden?
- Wie kann man KMU eine ausreichende Finanzierung gewährleisten?
- Wie lässt sich der Zugang zu neuen Märkten erleichtern?
- Wie stärkt man den Unternehmergeist in Europa?
Auf Initiative Deutschlands und Österreichs wurde dazu noch ein weiterer wichtiger Aspekt in die Schwerpunkte des SBA aufgenommen, nämlich:
- Wie lässt sich Europas Fachkräftebedarf in Zukunft sichern?
Wo stehen wir bei der Umsetzung des Small Business Act (SBA)?
Inwieweit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Maßnahmen aus dem SBA in den verschiedenen Bereichen umgesetzt haben, wird in den so genannten "SBA Fact Sheets" dargestellt. Die Europäische Kommission veröffentlicht sie jährlich für jeden einzelnen Mitgliedstaat. In Deutschland ist die Umsetzung des SBA auf einem guten Wege. Der größte Teil der Maßnahmen ist auf einer Linie mit der Mittelstandspolitik der Bundesregierung. Insbesondere in den Bereichen Fachkräfte und Innovation, Umwelt und Internationalisierung erzielt Deutschland in den Fact Sheets aktuell sehr gute Ergebnisse.
Was unternimmt die EU?
Die Europäische Kommission arbeitet in vielen Bereichen daran, die Rahmenbedingungen für KMU in Europa noch freundlicher zu gestalten. So prüft sie beispielsweise vorab die Auswirkungen ihrer Maßnahmenvorschläge speziell auf KMU in so genannten "KMU-Tests". Daneben stellt sie mit ihren Programmen, insbesondere mit dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU (COSME) und mit den Strukturfonds, Mittel bereit, von denen gerade KMU und Kleinstunternehmen in der Europäischen Union profitieren. Einen besonderen Schwerpunkt auf KMU legt die EU auch im mit insgesamt 70 Milliarden Euro ausgestatteten Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020.
In Zukunft ist es erklärtes Ziel der Europäischen Kommission, ihre Programme noch stärker an den Bedürfnissen von KMU auszurichten. Nicht zuletzt wurden KMU in vollem Umfang in das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) (PDF: 94,6 KB) einbezogen, in dem sich die Kommission verpflichtet hat, den Regelungsrahmen einfacher, klarer, stabiler und vorhersehbarer zu gestalten. Auch in der aktuellen Binnenmarktstrategie sind KMU und Start-ups explizit berücksichtigt; ihnen soll der Zugang zu Märkten und Finanzmitteln erleichtert werden.