Institutionelle Partnerschaften zwischen deutschen Behörden und den Behörden der Partnerländer sind ein Türöffner für die deutsche Wirtschaft: Sie zielen darauf ab, das wirtschaftliche Geschäftsumfeld in den Partnerländern zu verbessern und deutschen Unternehmen den Markteintritt zu erleichtern. Deutsche Behörden können die institutionellen und persönlichen Kontakte der Projekte nutzen, um die bilaterale Zusammenarbeit auch zum Vorteil deutscher Unternehmen zu stärken.
Neben dem durch die EU finanzierten Twinning-Instrument, setzt das BMWi auch bilaterale Verwaltungspartnerschaften um. Auch hier ist das Ziel, durch den Einsatz von Expertinnen und Experten des BMWi oder nachgeordneter Behörden, Reformprozesse in wirtschaftsrelevanten Partnerbehörden ausgewählter Länder zu unterstützen und Verwaltungsstrukturen zu modernisieren.
Daneben beteiligen sich die nachgeordneten Behörden des BMWi sehr aktiv am Twinning-Programm, darunter insbesondere die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), das Bundeskartellamt (BKartA) und die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Das BMWi gehört mit rund 200 durchgeführten Twinning-Projekten zu den aktivsten Twinning-Ressorts und setzt seit 2019 mittlerweile auch diverse bilaterale Verwaltungspartnerschaften um. Thematisch bedient das BMWi Fragen der Europa-, Wirtschafts-, Energie-, Industrie-, Außenwirtschafts-, Innovations-,Digital-, Kommunikations- und Mittelstandspolitik.
Weitere Informationen zum Twinning und den bilateralen Verwaltungspartnerschaften im Geschäftsbereich des BMWi sowie derzeit laufenden Projekten finden Sie hier.