Solaranlage am Kanal symbolisiert Energiewende

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Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU können nur dann gelingen, wenn sie europäisch gedacht und von allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam getragen und gestaltet werden. Dieser Grundgedanke steht hinter dem Instrument des integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate Plan – NECP).

In ihren NECPs geben die Mitgliedstaaten umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von 10 Jahren. Ziel ist es, die Energie- und Klimapolitiken der EU-Mitgliedstaaten vergleichbar darzustellen und untereinander abzustimmen sowie ein verlässliches Monitoring zur Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 zu haben. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung über das Governance-System der Energieunion (Governance-Verordnung). Deutschlands NECP 2021-2030 wurde im Juni 2020 nach öffentlichen Konsultationen durch das Bundeskabinett beschlossen und anschließend an die EU-Kommission übermittelt (siehe Seitenrand).

Fünf Dimensionen

Die Governance-Verordnung regelt den Inhalt und die Struktur des NECP. Insgesamt deckt der NECP die fünf Dimensionen der EU-Energieunion ab:

  • Verringerung der CO2-Emmissionen durch Abbau der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien,
  • Energieeffizienz,
  • Energieversorgungssicherheit,
  • Energiebinnenmarkt sowie,
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der NECP ist dabei in zwei Hauptabschnitte gegliedert:, einen politisch-strategischen und einen analytischen Teil. Im politisch-strategischen Teil des NECP legen die Mitgliedstaaten ihre nationale Ziele sowie nationale Beiträge zu den EU-Zielen dar und beschreiben, mit welchen Strategien und Maßnahmen sie diese erreichen wollen. Im analytischen Teil ihres NECP stellen die Mitgliedstaaten mit Projektionen bestehender Maßnahmen und Folgeabschätzungen geplanter Maßnahmen die aktuelle Situation und künftige Entwicklungen im Energie- und Klimabereich dar.

Regelmäßige Fortschrittsberichte und Aktualisierungen

Die EU-Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der geplanten NECP-Maßnahmen: Ab 2023 wird alle 2 Jahre ein Fortschrittsbericht (NECPR) vorgelegt. Zudem ist für 2023/2024 ein Update des NECP (NECP-U) vorgesehen. Dazu hat die Bundesregierung der EU-Kommission einen ersten Entwurf übermittelt (siehe Seitenrand).

Sollte die Europäische Union unzureichende Fortschritte bei der Umsetzung der EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz machen, werden zusätzliche Maßnahmen auf Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten ergriffen.

Während der Erstellung des NECP-U sieht die Governance-Verordnung wie bei der Erstellung des NECP eine Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Die Bundesregierung führte zum Update des NECP-U im 1. Quartal 2024 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Ziel der Governance-Verordnung ist es unter anderem auch, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und insbesondere den jeweiligen Nachbarstaaten zu stärken, um negative Auswirkungen geplanter Maßnahmen zu vermeiden und Kooperationsprojekte zu identifizieren