Bild zu Neuer Reisesicherungsfonds steht in den Startlöchern

Am 1. November 2021 startet der neue Reisesicherungsfonds. Er bildet das Herzstück eines Gesetzes, mit dem das System der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen nach der Thomas Cook-Insolvenz grundlegend reformiert und auf eine stabile Basis gestellt wird. Im Gesetzgebungsverfahren hat sich das Bundeswirtschaftsministerium dafür stark gemacht, dass der Systemwechsel die Reisebranche, insbesondere die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, wirtschaftlich nicht übermäßig belastet und dass Fehlanreize durch die Vergemeinschaftung von Risiken begrenzt werden.


In Kürze Bereits erhaltene Kundengelder und die Rückbeförderung von Reisenden werden abgesichert.

Ausnahmen für kleine Anbieter

Reiseveranstalter sind nach der EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet, für den Fall ihrer Insolvenz bereits erhaltene Kundengelder sowie die Rückbeförderung von Reisenden abzusichern. Bislang war die Insolvenzabsicherung in Deutschland in Form einer Versicherung oder einer Bankbürgschaft möglich, wobei die Absicherer ihre Haftung auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen konnten.

Künftig soll die Insolvenzabsicherung grundsätzlich über einen von der Wirtschaft getragenen Reisesicherungsfonds erfolgen. Eine Ausnahme gilt für kleinere Anbieter mit einem (Nettopauschalreise) Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro pro Jahr. Sie haben ein Wahlrecht, ob sie Mitglied im Fonds werden oder sich weiter wie nach bisherigem Recht absichern (Opt-Out). Kleinere Reiseanbieter waren auch bislang adäquat abgesichert und sollen mit den Kosten für den Systemwechsel nicht übermäßig belastet werden.

Um Mitglied im Reisesicherungsfonds zu werden, müssen Reiseveranstalter auf der ersten Stufe eine Sicherheitsleistung in Form einer Versicherung oder einer Bankbürgschaft erbringen. Auf der zweiten Stufe leisten sie, prozentual bemessen an ihrem Pauschalreiseumsatz, Beiträge an den Fonds.

Bild zu Neuer Reisesicherungsfonds steht in den Startlöchern
Der Bund unterstützt den Sicherungsfonds während der Aufbau-Phase mit einer staatlichen Absicherung.

Im Insolvenzfall wird vorrangig die individuelle Sicherheit verwertet. Darüber hinaus gehende Schäden werden aus dem mithilfe der Beiträge angesparten Fondsvermögen beglichen. Die Höhe der Sicherheitsleistung kann (nach einer Aufbauphase) bonitätsabhängig ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Unternehmen mit einer schwächeren Bonität und damit einem höheren Insolvenzrisiko prozentual höhere Sicherheiten zugunsten des Fonds stellen müssen als Unternehmen mit guter Bonität. Mit diesen Mechanismen soll einer übermäßigen Vergemeinschaftung von Risiken und damit Anreizen zu allzu risikobehafteten Geschäftsmodellen entgegengewirkt werden, die durch die Fondshaftung grundsätzlich entstehen könnten.

Pandemiebedingt steht die Reisewirtschaft vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Gesetz reflektiert dies durch eine großzügige Zeitspanne für den Aufbau des Fondsvermögens. Zudem unterstützt der Bund den Reisesicherungsfonds während der Aufbauphase mit einer staatlichen Absicherung.

Für die Reise- und Versicherungswirtschaft schafft die Neuregelung der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen Rechts- und Planungssicherheit. Zugleich sind die Rechte der Reisenden im Insolvenzfall umfassend geschützt.

KONTAKT

Dr. Maja Murza
Referat: Internationale Tourismuspolitik / Reisewirtschaft

Dr. Lisa Golombek
Referat: Tourismuswirtschaft


schlaglichter@bmwk.bund.de