Illustration von Thomas Jarzombek

Thomas Jarzombek
Beauftragter für digitale Wirtschaft und Start-ups und Koordinator für Luft- und Raumfahrt

UNTERNEHMENSVERBÄNDE WIE BDI ODER START-UP-VERBAND FORDERN MEHR MÖGLICHKEITEN FÜR REALLABORE. WESHALB?
Mit Reallaboren können Unternehmen Zukunftstechnologien schon heute in die Anwendung bringen – das ist zentral, damit wir den Strukturwandel aktiv vorantreiben und nutzen. Experimentierklauseln in Gesetzen und Verordnungen machen es dazu möglich, für die Erprobung von allgemeinen Vorgaben abzuweichen. Leider gibt es bislang viel zu wenige solcher Klauseln – und dort, wo es sie gibt, fehlen einheitliche Standards. Beides wollen wir mit einem Reallabore- Gesetz ändern.

WIE KÖNNEN UNTERNEHMEN EXPERIMENTIERKLAUSELN ANWENDEN?
Zumeist gibt die Experimentierklausel an, welche Bedingungen für eine Erprobungsgenehmigung bestehen und welche Behörde – auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene – zuständig ist. Oft ist dennoch schwierig zu erkennen, wer dort anzusprechen ist und welche Anforderungen sich konkret stellen. Daher brauchen wir einen One-stop- shop für Reallabore – eine zentrale Kontaktstelle, die Unternehmen berät, Verbindungen zu Behörden herstellt und Vorschläge für neue Reallabore sammelt.

WAS KOMMT NACH EINEM REALLABOR?
Noch viel mehr als bisher müssen wir klare Perspektiven dafür schaffen, wie Unternehmen ihre Innovationen nach einem erfolgreichen Reallabor nahtlos in den Regelbetrieb überführen und skalieren können. Das ist ein wichtiger Punkt, den wir mit einem Reallabore-Gesetz aufgreifen wollen. Die Unternehmen brauchen die richtigen Rahmenbedingungen, damit sie investieren.