Illustration von Stefan Schnorr

STEFAN SCHNORR
Leiter der Abteilung Digital- und Innovationspolitik im BMWi

WAS WAR AUS IHRER SICHT DAS DICKSTE BRETT, DAS IM GESETZGEBUNGSVERFAHREN GEBOHRT WERDEN MUSSTE?

Eindeutig das Thema „Streichung des Nebenkostenprivilegs“, weil hier die Interessenlage sehr heterogen war. Der Regierungsentwurf sah noch eine Streichung mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2023 vor. Schnell hat sich jedoch im parlamentarischen Verfahren herausgestellt, dass die Umlagefähigkeit erhalten bleiben, aber „moderner“ werden sollte. Es sollten gezielt Anreize für den Inhouse-Ausbau gesetzt werden. Nach vielen Runden stand dann ein neuer Kompromiss.

WER HAT SICH WIE IN DIE DISKUSSIONEN EINGEBRACHT?

Unsere ersten Ansprechpartner waren die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen. Daneben haben sich Mitglieder verschiedenster Arbeitsgruppen des Parlaments eingebracht. Wir haben viele Ideen mit den Ressorts erörtert und Input der betroffenen Stakeholder und der Wissenschaft erhalten. Und das alles förmlich auf den letzten Metern. Das Gesetzgebungsfahren musste ja in dieser Legislaturperiode noch abgeschlossen werden.

SIND SIE MIT DEM KOMPROMISS ZUFRIEDEN?

Sehr, denn die Materie ist komplex. Aufgrund des bestehenden Dreiecksverhältnisses (Netzbetreiber, Hauseigentümer, Mieter) sind stets drei Parteien und mehrere Vertragsverhältnisse zu betrachten. Der Kompromiss bringt nun allen Beteiligten Vorteile: Mieter werden in die Lage versetzt, ihren TV-Anbieter frei auszuwählen; dadurch werden auch die wettbewerbsrechtlichen Probleme aufgelöst. Die TK-Branche erhält zudem eine angemessene Übergangsfrist und es wird ein echter Anreiz für den Ausbau gebäudeinterner Netzinfrastrukturen gesetzt.