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Alle großen Industrienationen haben umfangreiche Krisenpakete beschlossen, um den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Die Pakete sind insgesamt deutlich größer als während der Finanzkrise; dennoch variiert das finanzielle Volumen der Pakete über Länder hinweg. Insbesondere vor dem Hintergrund kürzlich beschlossener Maßnahmen in Billionenhöhe in den USA kommt in der öffentlichen Diskussion die Frage auf, ob in Deutschland und Europa weitergehende wirtschaftliche Impulse notwendig sind. Zugleich ist nicht nur in den USA eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob die Impulse nicht zu groß und zu wenig zielgenau ausfallen. Da die Maßnahmen in Europa und den USA unterschiedlich ausgestaltet sind und sich zudem die Rahmenbedingungen dies- und jenseits des Atlantiks deutlich unterscheiden, greift eine Bewertung allein auf Basis des Umfangs der Pakete zu kurz. Dieser Artikel beleuchtet daher die Hilfsmaßnahmen in Deutschland, Europa und den USA und ordnet sie in den jeweiligen nationalen wirtschaftlichen und institutionellen Kontext ein.

Umfang der Krisenmaßnahmen

… in Deutschland

Deutschland hat in den Jahren 2020 und 2021 finanzielle Mittel für Corona-Maßnahmen im Umfang von rund 750 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, das entspricht ca. 22,5 % des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Mittel des Bundes umfassen dabei 610 Mrd. Euro. Darin enthalten sind 140 Mrd. Euro für das Konjunkturprogramm von Juni 2020 – bestehend aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket und dem Zukunftspaket – sowie zusätzliche, darauf aufbauende, Unternehmenshilfen im Umfang von 65 Mrd. Euro.

Ein Großteil der Maßnahmen des Konjunkturprogramms ist bereits umgesetzt.

Für die Jahre 2020 und 2021 werden hierdurch zusammen Mittel in Höhe von rund 6,2 % des BIP aktiviert und für die Jahre 2022 bis 2024 weitere 27 Mrd. Euro (0,8 % des BIP 2020). Gut drei Viertel der Maßnahmen sind bereits umgesetzt.

Rund 750 Mrd. Euro hat Deutschland 2020/21 insgesamt für Corona-Maßnahmen bereitgestellt.

Neben den Mitteln für das Konjunkturprogramm sind weitere Mittel für die Unterstützung des Gesundheitsbereichs (über 40 Mrd. Euro) und für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF, 200 Mrd. Euro) vorgesehen. Hinzu kommen Steuermindereinnahmen im Umfang von 110,4 Mrd. Euro. Ausgaben und Steuermindereinnahmen von Ländern und Gemeinden belaufen sich auf weitere 108 Mrd. Euro und Ausgaben und Beitragsrückgänge der Sozialversicherungen auf 40 Mrd. Euro (davon zusätzlich 30 Mrd. Euro aus den Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Gesundheitsfonds und 10 Mrd. Euro als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt). Über die 750 Mrd. Euro hinaus stellen Bund und Länder einen maximalen Garantierahmen (u. a. im Rahmen des KfW-Sonderprogramms und des WSF) von 833,3 Mrd. Euro (ca. 25 % des BIP) zur Verfügung.

… im Euroraum

Im Euroraum dürften sich im Jahr 2020 die fiskalischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Zuge der Krise auf insgesamt ca. 3,7 % des Eurozonen-BIP addiert haben. Zudem haben sogenannte automatische Stabilisatoren in Höhe von ca. 4 % des BIP gewirkt (s.Kasten 2). Für 2021 schätzte die Europäische Kommission (2021a) im Februar, dass sich weitere diskretionäre Maßnahmen auf 2,9 % des Eurozonen-BIP belaufen werden. Einige Mitgliedstaaten haben seit dieser Schätzung jedoch bereits weitere Maßnahmen verabschiedet So legt die Europäische Kommission (2021b) in ihrer Frühjahrsprognose von Anfang Mai für die EU insgesamt ca. 4 % an diskretionären Krisenmaßnahmen im Jahr 2021 zugrunde und somit eine vergleichbare Höhe wie im Jahr 2020. In ihrer Februar-Schätzung war sie noch von 2,6 % für das Jahr 2021 ausgegangen. Darüber hinaus haben die Eurozonenländer für ihre Unternehmen Liquiditätshilfen (hauptsächlich in Form von Garantien) über 19 % des Eurozonen-BIP bereitgestellt. Der „Paneuropäische Garantiefonds“ der Europäischen Investitionsbank generiert nochmals rund 200 Mrd. Euro (ca. 1 % des EU-BIP) vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU-Staaten haben sich zudem im Juli 2020 auf das temporäre Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU) geeinigt. Hierüber erhalten die Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren insgesamt bis zu 750 Mrd. Euro (2018er Preise) oder 5,4 % des EU-BIP in Form von Zuschüssen und Darlehen, um die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern und um Europa nach Corona umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester zu machen. Kredite zur Finanzierung bestimmter nationaler aktueller Hilfsmaßnahmen können die Länder zudem über verschiedene weitere Krisenmaßnahmen erhalten (Kasten 1).

… in den USA

Die USA haben zuletzt Mitte März mit dem „American Rescue Plan“ ein Krisenpaket im Umfang von 1,9 Bio. US-Dollar für das Jahr 2021 verabschiedet. Das entspricht knapp 9 % des BIP der USA. Im vergangenen Frühjahr hatten die USA bereits Pakete in Höhe von gut zwei Billionen US-Dollar (davon ca. 25 % Kreditgarantien) und Ende Dezember ein weiteres Hilfspaket in Höhe von rund 900 Mrd. US-Dollar zur Stabilisierung der Wirtschaft auf den Weg gebracht.

Circa 28% der finanziellen Krisenhilfen in Deutschland bestehen nach Schätzungen des IWF aus Krediten, Garantien und Bürgschaften.
EU-Krisenpaket vom Frühjahr 2020
Auf europäischer Ebene wurde – bereits vor der Einigung auf NextGenerationEU – im Frühjahr 2020 ein gemeinsames Krisenmaßnahmenpaket geschnürt, das den Mitgliedstaaten vergünstigte Kredite für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellt: Hierzu gehört das Programm SURE mit einem Gesamtvolumen von 100 Mrd. Euro, insbesondere zur Finanzierung von nationalen Kurzarbeitsprogrammen. Im Europäischen Stabilitätsmechanismus wurde eine angepasste vorsorgliche Kreditlinie („Pandemic Crisis Support Instrument, PCSI“) von ingsesamt rund 240 Mrd. Euro aufgelegt. Hierüber können die Mitgliedstaaten bis zu 2 % des jeweiligen nationalen BIP zur Finanzierung von gesundheitspolitischen Maßnahmen beantragen. Mit diesen Instrumenten soll sichergestellt werden, dass Mitgliedstaaten die notwendigen Stimuli leisten können.

Wie vergleichbar sind die Pakete?

Deutschland und die USA, wie auch europäische Mitgliedstaaten, haben somit sehr umfangreiche Krisenpakete geschnürt. Ein direkter Vergleich ist aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung schwierig. Internationale Organisationen wie der Internationale Währungsfonds (IWF) bemühen sich um eine gewisse Harmonisierung, die aufgrund länderspezifischer Besonderheiten dennoch mit großer Vorsicht zu interpretieren ist (SVR, 2021; IWF, 2021).

Kurz erklärt
Fiskalische Hilfen belaufen sich in vielen G7-Staaten auf etwa 30 bis 40 % des Bruttoinlandsprodukts.

Die Schätzungen des IWF (2021) legen nahe, dass Deutschland im Verhältnis zum BIP mit etwa 39 % höhere Volumina für fiskalische Maßnahmen bereitgestellt hat als die USA (28 %). Insgesamt liegen Deutschland und die USA neben Staaten wie Italien (44 %), Japan (44 %) und dem Vereinigten Königreich (32 %) im internationalen Vergleich vorne.

Internationaler Vergleich der Krisenpakete stellt eine Herausforderung dar

Wie auch in anderen Staaten des Euroraums ist der Anteil an Krediten, Garantien und Bürgschaften in Deutschland mit etwa 28 % der Krisenmaßnahmen deutlich höher als in den USA (2,5 %). Dort dominieren dagegen Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte (Abbildung 1). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Krediten und Garantien sowie bei Unternehmenshilfen die fiskalische Wirkung letztlich von der Inanspruchnahme abhängt. Die aufgelegten Programme müssen daher nicht im vollen Umfang haushaltswirksam werden, wie bspw. der SVR (2021), oder die Gemeinschaftsdiagnose (2020) hervorheben. Auch enthalten die IWF-Übersichten Stundungen oder ähnliche Regelungen, die Einnahmen zeitlich verschieben.

Erschwert wird der Vergleich außerdem dadurch, dass die Krisenpakete z. T. unterschiedliche Programmzeiträume haben. Aus diesen Gründen schätzte bspw. die Gemeinschaftsdiagnose den fiskalischen Impuls für Deutschland im Jahr 2020 nur etwa halb so groß, wie die Darstellung des IWF vermuten lässt.

Schwerpunkte der Krisenmaßnahmen

Neben einem Schwerpunkt bei der Pandemiebekämpfung durch entsprechende Gesundheitsausgaben zielen die Maßnahmen in Deutschland insbesondere darauf ab, Unternehmen und Beschäftigte zu unterstützen, die von den pandemiebedingten Beschränkungen betroffen sind. So fließen in den Jahren 2020 und 2021 über die Hälfte der Bundesmittel in Unternehmenshilfen (u. a. rund 108 Mrd. Euro für Soforthilfe, Überbrückungshilfen, November-/Dezember-Hilfen und 200 Mrd. Euro für den WSF).

Mehr als 50 % der Bundesmittel 2020/21 stehen bereit als Unternehmenshilfen.
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ABBILDUNG 1: DISKRETIONÄRE FISKALPOLITISCHE MASSNAHMEN IM RAHMEN DER CORONA-PANDEMIE, DATENSTAND MÄRZ 2021

© Quelle: IWF (2021)

Hinzu kommen Entlastungen bei den Sozialabgaben und Energiepreisen sowie verschiedene steuerliche Erleichterungen für Unternehmen (Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, Ausweitung der degressiven Abschreibung und Anhebung der Forschungszulage für F&E-Personalausgaben). Rund 6 Mrd. Euro werden bereitgestellt, um öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen. Die Kommunen wurden umfassend unterstützt, indem der Bund die Kosten der Unterkunft im Rahmen der Leistungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) übernommen und die Gewerbesteuermindereinnahmen kompensiert hat (insgesamt 10 Mrd. Euro).

Zudem wurde die Umsatzsteuer (ca. 20 Mrd. Euro) befristet gesenkt und ein Kinderbonus an Familien (ca. 4,3 Mrd. Euro) ausgezahlt, um die Einkommen zu stabilisieren und die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Darüber hinaus wurden bereits bestehende Instrumente der Sozialversicherung, die grundsätzlich zu den sogenannten automatischen Stabilisatoren gehören (Kasten 2), zum Teil ausgeweitet. So hat der Bund das Kurzarbeitergeld temporär aufgestockt und den Zugang zur Grundsicherung erleichtert.

In den Mitgliedstaaten der Eurozone floss der Großteil der diskretionären Fiskalmaßnahmen im Jahr 2020 ebenfalls in direkte „Notfallmaßnahmen“ für Unternehmen und Beschäftigte einschließlich neu aufgelegter oder ausgeweiteter Kurzarbeitsprogramme (Abbildung 2). Für das Jahr 2021 schätzt die Europäische Kommission (2021a) auf Basis von Haushaltsplanungen aus dem Herbst 2020, dass sich geplante nationale Maßnahmen zunehmend auf die Erholung fokussieren würden (z. B. öffentliche Investitionen oder indirekte Steuersenkungen). Die Verschlechterung der pandemischen und wirtschaftlichen Lage im letzten Quartal 2020 und zu Beginn des Jahres 2021 hat aber auch zu einer gewissen Weiterführung von Notfallprogrammen geführt.

Automatische Stabilisatoren wirken insbesondere in Europa zusätzlich zu Krisenmaßnahmen.

Das jüngste Krisenpaket von US-Präsident Biden legt primär einen Fokus auf direkte Transfers an private Haushalte (1 Bio. US-Dollar bzw. 54 % des Paketumfangs, Abbildung 3). Es ist somit insbesondere ein Sozialpaket, das gleichzeitig auch die Binnennachfrage stützen soll. Bereits die Vorgänger-Programme hatten zu erheblichen direkten Transfers an Haushalte vor allem in Form von Konjunkturschecks und erweitertem Arbeitslosengeld geführt (rund 550 Mrd. US-Dollar im März 2020 und nochmals ca. 168 Mrd. US-Dollar im Dezember 2020, ohne Berücksichtigung von Steuergutschriften).

Für Unternehmen sind im aktuellen Konjunkturpaket demgegenüber lediglich ca. 50 Mrd. US-Dollar (knapp 3 % des Gesamtumfangs) in Form von Zuschüssen und Krediten vorgesehen. Allerdings wurden amerikanische Unternehmen im vergangenen Jahr mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt. Zu nennen sind hier u. a. das Paket aus dem Frühjahr 2020 mit 377 Mrd. US-Dollar an Zuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Dezember-Paket mit einer KMU-Unterstützung im Umfang von 325 Mrd. US-Dollar. Zudem wurden auch in den USA Unternehmen Steuerstundungen, Steuererleichterungen sowie zusätzliche Kredite und Bürgschaften gewährt (Abbildung 3).

54% des jüngsten US-Krisenpakets sind als direkte Zahlungen an private Haushalte vorgesehen.

Stabile verfügbare Einkommen implizieren Nachfragepotenzial

In der derzeitigen Krise haben automatische Stabilisatoren (Kasten 2) zusammen mit weiteren Krisenmaßnahmen wesentlich dazu beigetragen, private Einkommen zu stabilisieren. Insgesamt sind die verfügbaren Einkommen in Deutschland pro Kopf im Jahr 2020 sogar leicht um 0,6 %, in der Eurozone um 0,8 % gestiegen. In den USA haben vor allem die direkten Transfers Einkommenseinbrüche infolge von Arbeitslosigkeit sogar überkompensiert und zu einer Steigerung der verfügbaren Einkommen von 6,5 % beigetragen.

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ABBILDUNG 2: FISKALISCHE MASSNAHMEN IM EURORAUM NACH AUSGABENART IN 2020 Hinweis: Die Schätzungen spiegeln die Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten mit Stand Herbst 2020 wider. Zudem beruhen sie auf einem Teil der Mitgliedstaaten, da nicht alle Länder detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der diskretionären Maßnahmen im Jahr 2020 vorgelegt haben.

© Haroutunian et al. (2021)

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ABBILDUNG 3: ÜBERSICHT US-KONJUNKTURPROGRAMM „AMERICAN RESCUE PLAN“

© Oxford Economics (2021), eigene Darstellung

Automatische Stabilisatoren

Neben diskretionär beschlossenen Maßnahmen wirken im Konjunkturverlauf auch automatische Stabilisatoren, d. h. antizyklisch verlaufende staatliche Einnahmen und Ausgaben, vor allem soziale Sicherungssysteme, progressive Einkommenssteuer und azyklische Staatsausgaben. Diese sind in Deutschland und im Euroraum grundsätzlich deutlich stärker ausgeprägt als in den USA.

Das zeigen internationale Studien, die die jeweilige Veränderung des staatlichen Finanzierungssaldos in Reaktion auf Entwicklungen des BIP, die sogenannte Budgetsemielastizität, schätzen. Gemäß einer entsprechenden Übersicht der Europäischen Zentralbank (Bouabdallah et al., 2020) wird für Deutschland in den meisten Studien eine Semielastizität von etwa 0,5 geschätzt. Dies bedeutet, dass der negative Finanzierungssaldo bei einer einprozentigen Reduktion des BIP um 0,5 Prozentpunkte zunimmt. Der durchschnittliche Wert des Euroraums liegt bei einem ähnlichen Wert, auch wenn es zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede gibt. Für die USA liegt dieser Effekt dagegen bei nur 0,3 bis 0,4. Entsprechend zeigt sich in den USA auch eine grundsätzlich geringere Wirkung von automatischen Stabilisatoren, um konjunkturelle Einkommensschocks privater Haushalte auszugleichen (Abbildung 4).

Die Wirkung der automatischen Stabilisatoren könnte in der derzeitigen Krise von den oben genannten Schätzungen abweichen. Gründe dafür sind z. B. das Ausmaß des Corona-Schocks, aber auch getroffene Maßnahmen wie ausgeweitete Kurzarbeitsregelungen, die die Reaktion von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen auf Veränderungen des BIP beeinflussen (OECD, 2020). Kurzarbeiterprogramme, die nicht zu den „traditionellen“ automatischen Stabilisatoren gehören, sondern als „Stabilisatoren der zweiten Generation“ (Bouabdallah et al., 2020) definiert werden, haben sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Staaten der Eurozone einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, Beschäftigung und Einkommen zu erhalten. Auch Steuerstundungen oder ein temporäres Absenken der Umsatzsteuer werden zu der neuen Generation von Stabilisatoren gezählt, da sie Einkommens­einbrüchen kurzfristig entgegenwirken können.

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Hohes Nachfragepotenzial durch angestaute Ersparnisse vorhanden

Gleichzeitig haben private Haushalte in vielen Ländern ihr Sparverhalten im Zuge der Krise deutlich nach oben angepasst. So stieg die Sparquote deutscher Haushalte im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 5,3 Prozentpunkte auf 16,2 % und in der Eurozone insgesamt um fast 6 Prozentpunkte auf 19,7 %. In den USA hat sich die Sparquote sogar von 7,5 % im Jahr 2019 auf 16,3 % im Jahr 2020 mehr als verdoppelt. In Europa dürften in der aktuellen Lage insbesondere die weiterhin bestehenden angebotsseitigen Restriktionen sowie auch der zurückgehaltene Konsum für die angestauten Ersparnisse verantwortlich sein. Somit dürfte auch ohne zusätzliche staatliche Impulse ein hohes Nachfragepotenzial bestehen.

Da im Vergleich zu den USA in Deutschland und anderen Ländern der Eurozone die Eindämmungsmaßnahmen derzeit noch deutlich stärker ausgeprägt sind, könnten die durch die Krise betroffenen Bereiche wie die Dienstleistungsbranche oder der stationäre Einzelhandel wenig von einer zusätzlich gesteigerten Nachfrage profitieren. Maßnahmen zur Erhöhung der verfügbaren Einkommen bei weiterhin beschränkten Produktionskapazitäten und somit limitiertem Angebot könnten vielmehr zu kurzfristigen Preissteigerungen führen.

Zukunftsgerichtete Maßnahmen mit Blick für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum

Um gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen und Weichen für eine nachhaltige Erholung zu stellen, sind neben akuten Stabilisierungsinstrumenten auch Maßnahmen notwendig, die langfristiger auf das Produktionspotenzial wirken. Zusätzliche Investitionen und wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen können den durch die Krise beschleunigten Strukturwandel begleiten, die Erholung begünstigen und ein starkes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum unterstützen. Auch finanzpolitisch ist Wirtschaftswachstum wesentlich, um die infolge der Krise deutlich gestiegenen öffentlichen Schulden nach der Krise zurückzuführen und mittelfristig neue finanzpolitische Spielräume aufzubauen.

Deutschland hat bereits im Jahr 2020 im Rahmen des Konjunkturprogramms ein Zukunftspaket im Umfang von über 40 Mrd. Euro beschlossen. Mit diesem längerfristig orientierten Investitionsprogramm werden wichtige Bereiche gestärkt: Dazu zählen die Energiewende, klimafreundliche Technologien wie Wasserstoff und entsprechende Infrastruktur im Mobilitätsbereich, die Digitalisierung im öffentlichen und privaten Bereich, Forschung und Entwicklung und künstliche Intelligenz, aber auch die Krisenresilienz des Gesundheitssektors.

Zukunftspaket soll Investitionen und Innovationen in wichtigen Bereichen anstoßen

Von diesen Zukunftsmaßnahmen sind bereits 70 % umgesetzt, d. h. gesetzlich verankert oder anderweitig beschlossen, sodass sie bald ihre Wirkung entfalten können.

Auch die Mittel des temporären europäischen Aufbauinstruments NextGenerationEU sollen Investitionen und Strukturreformen unterstützen. Das Herzstück von NextGenerationEU, die Aufbau- und Resilienzfazilität, soll die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft abfedern. Darüber hinaus sollen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa nachhaltiger und krisenfester werden und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen wie digitalen Wandels vorbereitet sein (vgl. Artikel zum Deutschen Aufbau- und Resilienzplan in dieser Ausgabe sowie www.bmwi.de/europaeische-finanzhilfen-fuer-den-weg-aus-der-krise).

Die Europäische Kommission (2020) schätzt, dass in den Jahren, in denen NextGenerationEU wirkt, das EU-BIP insgesamt um bis zu 1,5 – 2 % höher ausfallen könnte als ohne diese Mittel. Dazu kommen langfristige Wachstumseffekte, die sich aus Strukturreformen ergeben können. Die individuellen Wachstumseffekte für die jeweiligen Mitgliedstaaten dürften jedoch je nach Höhe der Zuschüsse sowie ihrer Kapazität, neue Investitionsprojekte umzusetzen, unterschiedlich ausfallen.

Um bis zu 2 % könnte NextGenerationEU das BIP der EU in den nächsten Jahren erhöhen, schätzt die EU-Kommission.

Anders als in Deutschland und Europa, wo Maßnahmen zur Stärkung des Wachstumspotenzials bereits fest in den beschlossenen Krisenpaketen verankert sind, enthalten die bisher beschlossenen Maßnahmen der USA keine wesentlichen strukturellen Elemente, die die Transformation der Wirtschaft und somit das langfristige Wachstum unterstützen. Allerdings hat US-Präsident Biden im Frühjahr 2021 Eckpunkte eines geplanten Infrastrukturprogramms „Build Back Better“ vorgestellt. Zu diesen Plänen gehört der „American Jobs Plan“, der auch erste Vorschläge für Investitionen in die Infrastruktur über die nächsten zehn Jahre enthält. Das vorgeschlagene Paket hat einen Umfang von ca. 2,2 Bio. US-Dollar, die sich über mehrere Jahre mit ca. 275 Mrd. US-Dollar oder 1,25 % des US-BIP für Investitionen pro Jahr verteilen. Es soll durch ein zweites Paket – den American Families Plan – in ähnlicher Höhe ergänzt werden, das zudem Investitionen in „soziale Infrastrukturen“ (Familien, Gesundheit, Bildung) unterstützen soll. In welchem Umfang und in welcher Form die Pläne umgesetzt werden, hängt von schwierigen Verhandlungen nicht nur zwischen Republikanern und Demokraten, sondern auch innerhalb der Demokraten bei gleichzeitig knappen Mehrheitsverhältnissen im Senat ab. Der parlamentarische Prozess könnte bis zum Herbst dauern.

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Fazit

Die führenden Industriestaaten haben sehr umfangreiche Krisenpakete geschnürt. Diese sind jeweils auf die nationalen institutionellen Strukturen, insbesondere das Wirtschafts- und Sozialsysem, abgestimmt und daher nur begrenzt vergleichbar. Dennoch wird deutlich, dass Ansatzpunkte und Zielsetzungen ähnlich sind. Die Daten zeigen, dass es gelungen ist, die Einkommen durch die verschiedenen Maßnahmen zu stabilisieren. Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen hat sich zum Teil ein merkliches Nachfragepotenzial aufgebaut.

Neustart durch strukturelle Reformen unterstützen

Sobald Lockerungen der staatlichen Auflagen erfolgen, gilt es, dieses Potenzial für den Aufschwung zu heben. Mittelfristig sollte die Politik den Neustart und die Transformation der Wirtschaft insbesondere auch durch strukturelle Reformen unterstützen. Zusammen mit den Zukunftsprogrammen in Deutschland und Europa bilden diese Reformen die Grundlage für ein kräftiges und nachhaltiges Wirtschaftswachstum.

Mehr zum Thema

  • Bouabdallah, O., C. Checherita-Westphal, M. Freier, C. Nerlich und K. Sławińska (2020), Automatic fiscal stabilisers in the euro area and the COVID-19 crisis, Economic Bulletin, 6/2020
  • Europäische Kommission (2020), Herbstprognose 2020: Wiederaufflammen der Pandemie unterbricht wirtschaftliche Erholung, Institutional Paper 136, November 2020
  • Europäische Kommission (2021a), Report on Public Finances in EMU 2020, Institutional Paper 147, Februar 2021
  • Europäische Kommission (2021b), Frühjahrsprognose 2021: Die Ärmel werden hochgekrempelt, Institutional Paper 149, Mai 2021
  • Gemeinschaftsdiagnose (2020). Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2020: Erholung verliert an Fahrt – Wirtschaft und Politik weiter im Zeichen der Pandemie, Gemeinschaftsdiagnose im Aufrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Kiel
  • Haroutunian, S., S. Osterloh und K. Sławińska (2021), The initial fiscal policy responses of euro area countries to the COVID-19 crisis, Economic Bulletin, 1/2021
  • IWF (2021), Fiscal monitor database of country fiscal measures in response to the COVID-19 pandemic, März 2021, Internationaler Währungsfonds, Fiscal Affairs Department, Washington, DC
  • OECD (2019), Fokuspapier 5: Wie wirksam sind automatische fiskalische Stabilisatoren bei der Sicherung der Einkommen der privaten Haushalte? OECD-Wirtschaftsausblick 2019/2
  • OECD (2020), Wirtschaftsausblick, Ausgabe 2020/2
  • Oxford Economics (2021), Biden goes big with a near-$2tn American Rescue Plan, Research Briefing, US, 15. Januar 2021
  • SVR (2021), Konjunkturprognose 2020 und 2021, März 2021

Eine detaillierte Zwischenbilanz der Unterstützungsmaßnahmen des BMWi finden Sie unter: bmwi.de/zwischenbilanz-des-bmwi-zu-stuetzungsmassnahmen

Kontakt

DR. VERENA LAUBER & SIMON KOLMER
Referat: Finanzpolitik; konjunkturpolitische Koordinierung

FERNANDA BALLESTEROS & DR. ALEXANDRA EFFENBERGER
Referat: Europäische Wirtschafts- und Währungsfragen
schlaglichter@bmwi.bund.de