Das BMWi unterstützt mit „go-inno“ auch zukünftig kleine und mittlere Unternehmen bei der Erprobung und Umsetzung neuer Ideen

Gruppe von jungen Menschen

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Ein Standortvorteil Deutschlands im internationalen Wettbewerb liegt in einer gut ausgebildeten Bevölkerung und herausragenden Wissenschaftsstandorten. Erfindungen und Innovationen haben Deutschland zu einer führenden Wirtschaftsnation gemacht. Der Hochtechnologiestandort Deutschland ist jedoch gegenüber Entwicklungsländern und großen Flächenstaaten benachteiligt, wenn es zum Beispiel um Lohnkosten oder Rohstoffquellen geht. Umso wichtiger für die Position im internationalen Innovationswettbewerb mit den europäischen Nachbarn, den USA, China und aufstrebenden Entwicklungsländern ist es, dass die deutsche Wirtschaft auch in Zukunft auf Stärken im Innovationsbereich aufbauen kann.

Innovationen benötigen Investitionen, Kompetenzen in der Umsetzung und stellen ein hohes Risiko für Unternehmen dar. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) benötigen dazu oft eine Anschubunterstützung. Hier kommt das Förderprogramm „go-inno“ ins Spiel.

Innovationskompetenzen für KMU – Wie funktioniert „go-inno“?

Die Richtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ aus dem August 2011 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen von der ersten Testung ihrer Idee bis zur Umsetzung ihrer Innovation mit einer Projektförderung. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro.

Neben der Idee ist die Umsetzung der wichtigste Erfolgsfaktor für Innovation. Entscheidend ist die Innovationskompetenz. Nur wenige KMU verfügen über ein internes Innovationsmanagement. Die meisten Unternehmen führen maximal eine Idee pro Jahr aus. Daher fehlt es häufig an Erfahrung und Wissen im Umgang mit Innovationen. Doch dies wird benötigt, um eine gute Idee zu einem Markterfolg zu machen. Unternehmen können auch mit den besten Ideen scheitern, wenn diese zu langsam oder schlecht umgesetzt werden. Hier setzt „go-inno“ an und unterstützt gezielt die Zusammenarbeit von KMU mit kompetenten Innovationsmanagern. Dazu autorisiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Beratungsunternehmen mit entsprechenden Kompetenzen in der Beratung von KMU und der Ausführung technologischer Innovationen. Diese Beratungsunternehmen helfen beim Aufbau eigener Innovationskompetenzen. Auf dieses Wissen können die Unternehmen bei den nächsten Ideen aufbauen und ein eigenes Innovationsmanagement entwickeln. KMU, die sich von einem autorisierten Beratungsunternehmen in der Ideentestung und Umsetzung beraten lassen, können bis zu 50 % der Beratungskosten über „go-inno“ finanzieren lassen.

Inhaltlich bietet das Förderprogramm mit einer Potenzialanalyse und einem Realisierungskonzept zwei Leistungsstufen an, die im Idealfall nacheinander durchlaufen werden. Bei der Potenzialanalyse steht die Bewertung der Idee im Mittelpunkt.

Typische Fragestellungen dabei sind, welche Chancen und Risiken eine Idee bietet, wie hoch das Marktpotenzial ausfällt oder wie sich eine Idee in den Wettbewerb einbettet. Wenn eine Idee ausreichend Potenzial besitzt, soll im Realisierungskonzept, das KMU und Beratungsunternehmen gemeinsam erarbeiten, ein Plan erstellt und am Ende ausgeführt werden, der die Idee zur Produktreife führt. Ziel ist zunächst ein „Minimum-Viable-Product“, quasi die einfachste Variante eines Produkts, die bereits von potenziellen Kunden getestet werden kann. Grundsätzlich ist es auch möglich, direkt mit einem Realisierungskonzept zu starten. Bestenfalls wird ein Produkt bis zur vollständigen Marktreife begleitet. Dabei können auch weitere Förderprogramme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand genutzt werden.

Das etwas andere Förderprogramm – Gutscheine für Beratungsunternehmen und KMU

Die Rolle der autorisierten Beratungsunternehmen und das Gutscheinsystem sind zwei Besonderheiten bei „go-inno“. Bei „typischen“ Förderprogrammen bezahlt das KMU die Beratungskosten, reicht den Förderantrag ein und erhält im Nachgang vom Fördergeber die Subvention.

In Kürze
Über „easy-Online“ kann man einen Gutschein für die Beratung erhalten.

Bei „go-inno“ hingegen übernimmt das autorisierte Beratungsunternehmen eine zentrale Rolle. Wenn ein KMU eine zum Programm passende Idee hat, wendet es sich an ein inhaltlich kompetentes Beratungsunternehmen in der Nähe. Dieses kann dann über die Plattform „easy-Online“ einen Gutschein für die Beratung generieren. Dieser Gutschein ist eine Zusage des BMWi über eine Förderung unter dem Vorbehalt, dass das Projekt den vorgeschriebenen Vorgaben der „go-inno“-Richtlinie entspricht und abgeschlossen wird. Basierend auf dem Gutschein schließen KMU und Beratungsunternehmen einen Vertrag, der beim Projektträger eingereicht werden muss. Daraufhin kann direkt mit der Beratungsleistung begonnen werden, ohne dass auf eine Bewilligung gewartet werden muss. Nach Abschluss des Projekts reicht das Beratungsunternehmen alle Unterlagen beim Projektträger ein, die Förderung wird bewilligt und die Zuwendung überwiesen.

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Schlanke Bürokratie und steigende Antragszahlen – darum wird „go-inno“ verlängert

Diese Besonderheiten des Verfahrens sind ein Grund, warum sich „go-inno“ einer großen Beliebtheit bei KMU erfreut. Ein Großteil der bürokratischen Arbeit und das Risiko liegen beim Beratungsunternehmen. Nachdem dieses vom KMU angesprochen und die Innovation vorgestellt wurde, muss das Beratungsunternehmen entscheiden, ob eine Förderung über „go-inno“ in Frage kommt.

Das Beratungsunternehmen muss das KMU auf die entsprechenden Bedingungen des Programms hin verpflichten. Zwar kann es das Projekt vor der Einreichung des Gutscheins vom Projektträger prüfen lassen, erhält dabei jedoch nur eine unverbindliche Bewertung. Die Durchführung des Projekts erfolgt anschließend auf eigenes Risiko. Nach Abschluss der Beratung muss das Beratungsunternehmen belegen, dass das KMU seinen Eigenanteil von mindestens 50 % geleistet hat.

Das Beratungsunternehmen ist der direkte Ansprechpartner des Projektträgers und übernimmt die Erstellung und Einreichung aller Unterlagen. Auch die Kommunikation läuft primär über das Beratungsunternehmen. Das KMU kann sehr schnell mit dem Innovationsprojekt beginnen. Das alles sorgt dafür, dass sich das Unternehmen vollständig auf den Erfolg der Innovation konzentrieren kann und nicht von Bürokratie ausgebremst wird.

Eine im Jahr 2020 durchgeführte Evaluation hat belegt, dass gerade KMU mit wenigen Mitarbeitern durch die schlanke Bürokratie des Förderprogramms enorm entlastet werden und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie sind auf die Förderung angewiesen, um ihre Innovationsprozesse zu reflektieren und zu verbessern. Von den befragten KMU gaben 92 % an, dass sie die Beratung ohne die Förderung nicht in gleicher Weise in Anspruch genommen hätten. Gleichzeitig sind die begünstigten KMU sehr zufrieden mit der Innovationsberatung. Bei einer Evaluation im Jahr 2015 konnte eine positive Wirkung auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen festgestellt werden. Im Durchschnitt wächst die Zahl der Beschäftigten bei den teilnehmenden Unternehmen pro Jahr um 8 %.

Auch die Förderzahlen 2020 sprechen für den Erfolg des Programms. Mit 776 ausgezahlten Gutscheinen wurde ein neuer Rekord erreicht (2019 waren es 633 Gutscheine). Die Corona-Krise hat diese Entwicklung begünstigt. Viele Unternehmen haben verstanden, dass eigene Innovationen ihnen die Chance bietet, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Das lebende Förderprogramm – Änderungen bei „go-Inno“

Die Verlängerung der Richtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno)“ zum 01.01.2021 um weitere fünf Jahre wurde genutzt, das Programm an neue Erfordernisse anzupassen. Im Wesentlichen gibt es drei große Veränderungen:

  1. Die Evaluation hat ergeben, dass das Modul „Projektmanagement“ in der Leistungsstufe „Realisierungskonzept“ nur von wenigen KMU nachgefragt wurde, unter anderem da die Anzahl der möglichen Fördertage für ein komplett begleitendes Projektmanagement zu gering war. Deshalb wurde dieser Punkt so angepasst, dass die Beratungsunternehmen die KMU dabei unterstützen sollen, ein eigenes Projektmanagement aufzubauen, anstatt es auszulagern.
  2. Die Zuwendungshöhe für Beratungsunternehmen wurde begrenzt. Die Gesamtsumme an Fördermitteln ist nun auf 350.000 Euro pro Jahr und Beratungsunternehmen gedeckelt. 350.000 Euro entsprechen rund 6,6 % des gesamten Haushaltsplans für „go-inno“. Für KMU galt bereits ein Limit für Zuwendungen von höchstens fünf Innovationsgutscheinen und einem Förderwert von maximal 20.000 Euro pro Jahr und KMU.
  3. Die bereits sehr hohe Beratungsqualität soll weiter verstetigt werden. Daher müssen sich autorisierte Beratungsunternehmen alle 24 Monate einer Reautorisierung unterziehen. Dabei werden primär die Angaben zu den eingesetzten Beratern und deren Qualifikationen überprüft. So soll verhindert werden, dass bereits autorisierte Beratungsunternehmen hochqualifizierte Berater durch weniger qualifiziertes Personal ersetzen und trotzdem weiter als „BMWi-autorisiertes Beratungsunternehmen“ auftreten können.
In Kürze
Die Qualifikation der Berater wird regelmäßig überprüft.

Darüber hinaus hat sich der Name des Programms ab dem 01.01.2021 von „go-Inno“ in „go-inno“ geändert.

Wohin geht die Reise – was soll mit „go-inno“ erreicht werden?

Ziel der Bundesregierung ist, dass im Jahr 2025 mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investiert werden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn neben Großunternehmen auch kleine und mittlere Unternehmen stetig in eigene Innovationen investieren. Laut dem Stifterverband der deutschen Wissenschaft betrug im Jahr 2019 der Anteil der Investitionen in Forschung und Entwicklung 3,17 % des Bruttoinlandsprodukts („Trendergebnisse“ des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft, veröffentlicht im November 2020).

Insbesondere kleinere Unternehmen brauchen Anschubhilfe, eigene Ideen in Innovationen am Markt umzuwandeln. Hier kann das Förderprogramm weiterhin eine entscheidende Unterstützung bieten. Es setzt in einer frühen Phase der Testung und Umsetzung innovativer Ideen an und spielt damit eine wichtige Rolle im BMWi-Innovationskonzept „Von der Idee zum Markterfolg“.

Die jüngste Evaluation hat gezeigt, dass mit einer „go-inno“-Förderung im Mittel 1,7 neue Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung geschaffen wurden. Außerdem hat die Innovationskompetenz der geförderten KMU nach deren eigener Einschätzung deutlich zugenommen. So würden sich nur 6 % der KMU nach der Förderung als „Innovations-Anfänger“ bezeichnen. Vor der Förderung waren es 48 %. 35 % bezeichnen sich nach der Förderung als „Innovations-Routiniers“ (im Vergleich zu 7 % vor der Förderung).

Mehr zum Thema
Mehr Informationen zu „go-inno“ sowie alle Unterlagen zur Beantragung einer Autorisierung als Beratungsunternehmen oder eine Landkarte aller
autorisierter Beratungsunternehmen finden Sie auf: www.innovation-beratung-foerderung.de
Kontakt
Eric Mischke
Referat: Industrieforschung für Unternehmen, Innovationsberatung
schlaglichter@bmwi.bund.de