Jahreswirtschaftsbericht 2021: Corona-Krise überwinden, wirtschaftliche Erholung unterstützen, Strukturen stärken

Illustration zum Thema "In der Krise auch an Morgen denken"

© Eva Revolver

Das Bundeskabinett hat am 27. Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2021 beschlossen. Im Jahr 2021 wird demnach die Wirtschaft deutlich an Fahrt aufnehmen, sofern der weitere Pandemieverlauf dies zulässt. Die Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft dabei, die Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen, und geht zugleich große Herausforderungen an – etwa den demografischen Wandel, den Klimaschutz und die Digitalisierung.

Pandemiegeschehen bestimmt wirtschaftliche Erholung

Die deutsche Wirtschaft hat ein turbulentes Jahr 2020 hinter sich: Das Bruttoinlandsprodukt sank im Zuge der coronabedingten Eindämmungsmaßnahmen um 5,0 %.

Für das Gesamtjahr 2021 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 3,0 %. Nach Stabilisierung der pandemischen Lage im Zuge der bereits angelaufenen Impfungen dürfte die Konjunktur wieder Fahrt aufnehmen. (Vergleiche Artikel „Gedämpfter Jahreseinstieg - Erholung ab dem zweiten Quartal“ in dieser Ausgabe.)

Tabelle 1: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland Bild vergrößern

Tabelle 1: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland

© Statistisches Bundesamt 2020; Jahresprojektion der Bundesregierung

Wirtschaft in der Krise schnell und effektiv unterstützen

Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft haben ein entschlossenes staatliches Handeln erforderlich gemacht. Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern und der Europäischen Kommission sehr schnell auf die wirtschaftspolitischen Herausforderungen reagiert und die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der außergewöhnlichen Situation angepasst. Hierfür hat sie bestehende Unterstützungsmaßnahmen weiterentwickelt sowie neue Programme ergänzt.

Um kleinen und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständigen mit geringen Rücklagen zu helfen, hat die Bundesregierung gleich zu Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine Soforthilfe aufgelegt. Ende des Jahres 2020 wurden mit den „Novemberhilfen“ und „Dezemberhilfen" weitere Programme für eine schnelle Unterstützung nach Lockdown-Beschlüssen aufgesetzt. Kleine und mittelständische Unternehmen können außerdem seit Juni 2020 nichtrückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen.

Ferner können zur Stärkung der Liquidität durch das KfW-Sonderprogramm 2020 Kredite im benötigten Umfang ausgereicht werden. Auch die Bürgschafts- und Garantieprogramme der Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes wurden erweitert, um die Kreditaufnahme von Unternehmen zu erleichtern und die Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat die Bundesregierung ein Instrument geschaffen, um Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken und die Kapitalbasis von größeren oder von Unternehmen zu stärken, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen am Wirtschaftsstandort Deutschland hätte.

Zusätzlich wurde zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung von Lieferketten und mit Blick auf mögliche Forderungsausfälle ein Schutzschirm für Lieferantenkredite eingerichtet. Mithilfe dieser Bundesgarantie können Warenkreditversicherer Kreditlinien im Umfang von aktuell rund 420 Milliarden Euro absichern.

Um die Folgen der Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung insbesondere den Zugang zur Grundsicherung verbessert und auf das Instrument des Kurzarbeitergeldes zurückgegriffen, das sich bereits in der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008/2009 bewährt hatte. Ferner wurde eine Reihe weiterer Regelungen beschlossen, um wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern, u. a. im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht. Sie erleichtern es z. B., Versammlungen und Beschlussfassungen virtuell unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln durchzuführen.

Illustration zum Thema "In der Krise auch an Morgen denken"

© Eva Revolver

Konjunkturelle Impulse setzen, nachhaltiges Wachstum stärken

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Konjunkturprogramm auf den Weg gebracht, das in der Summe der Haushaltsansätze für 2020 und 2021 ein Gesamtvolumen von rund 180 Milliarden Euro aufweist, darunter rund 40 Milliarden Euro für die Corona-Unternehmenshilfen im Jahr 2021. Es setzt erhebliche Impulse, um Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern und die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Wesentliche Instrumente des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets sind bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten und konnten so schnell zur konjunkturellen Erholung beitragen.

Teil des Konjunkturprogramms ist ein Zukunftspaket mit rund 50 Milliarden Euro. Dieses enthält Maßnahmen und Programme zur Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Mobilität, zur weiteren Verbesserung von Bildung und Forschung sowie zur Ausweitung der Digitalisierung.

Der Bund unterstützt auch die Länder und Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und bei der Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben.

Solide Finanzpolitik ermöglicht umfangreiche fiskalische Maßnahmen

Für die umfangreichen fiskalischen Maßnahmen konnte die Bundesregierung Spielräume nutzen, die sie mit der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre geschaffen hat. So hat der Bund zwischen 2014 und 2019 keine neuen Schulden aufgenommen. Im Jahr 2019 lag die Verschuldung des Gesamtstaats erstmals seit 2002 wieder unter dem Maastricht-Referenzwert von 60 % des Bruttoinlandsprodukts. Die Finanzpolitik zur Stabilisierung der Wirtschaft setzt die Bundesregierung auch im Jahr 2021 fort, solange es die Corona-Krise erforderlich macht. Hierzu gehören auch geringe Belastungen der Wirtschaft durch Steuern und Abgaben und die Vermeidung von Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger, um aus der Krise herauszuwachsen. Mit dem Abklingen der Corona-Krise wird der Fokus zunehmend auf der Konsolidierung des Staatshaushalts liegen. Hierfür gilt es weiterhin, mittel- und langfristige Wachstumspotenziale durch möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ebenso wie gezielte zukunftsgerichtete Investitionen zu stärken.

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© Eva Revolver

Aufgabe des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft unverändert

Die umfassenden Stützungsmaßnahmen sind in ihrem Ausmaß temporär gerechtfertigt und notwendig. Sie bedeuten aber kein grundsätzlich verändertes Verständnis von der Rolle des Staates in der Sozialen Marktwirtschaft, sondern spiegeln unverändert seine Verantwortlichkeiten wider. Aufgrund der Einschränkungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus waren funktionierende Märkte temporär außer Kraft gesetzt, so dass auch wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen in Mitleidenschaft gerieten und einer Unterstützung bedurften. Nach der Krise wird die Bundesregierung die umfassenden Stützungsmaßnahmen zurückfahren. Mit einer wirtschaftlichen Normalisierung wird somit auch die Staatsquote wieder zurückgehen.

Es gilt weiterhin, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen anzupassen, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie den demografischen Wandel, den Klimaschutz sowie die Digitalisierung erfolgreich zu bewältigen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.

Fachkräftebasis sichern, Sozialversicherungen zukunftsfest machen

Der Fachkräftemangel ist eine strukturelle Herausforderung für die deutsche Wirtschaft. Damit Unternehmen auch künftig ihre Potenziale voll ausschöpfen können, verstärkt die Bundesregierung ihren Fokus auf Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung sowie Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Bundesregierung hat mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie gemeinsam mit allen Akteuren (Bund, Länder, Wirtschaft, Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit) die Voraussetzungen verbessert, um mit den anstehenden strukturellen Veränderungen aktiv umzugehen (Abbildung 2).

Abbildung 2: Nationale Weiterbildungsstrategie Bild vergrößern

Abbildung 2: Nationale Weiterbildungsstrategie

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Auch die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten muss weiter ausgebaut werden. Wichtige Maßnahmen hierfür sind etwa das Portal „Make it in Germany“ als zentrale Informations- und Anlaufstelle für interessierte Fachkräfte und Unternehmen.

Tragfähige Sozialversicherungen sind eine wichtige Priorität der Bundesregierung. Mit einer „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge daher bei maximal 40 % stabilisiert, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden. m Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und um auch künftig Entfaltungsspielräume für Beschäftigte und Unternehmen zu gewährleisten, will die Bundesregierung die Sozialversicherungsabgaben unter der Marke von 40 % halten (Abbildung 3).

Abbildung 3: Jahresdurchschnittliche Beitragssätze zur Sozialversicherung in Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts Bild vergrößern

Abbildung 3: Jahresdurchschnittliche Beitragssätze zur Sozialversicherung in Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Energiewende und Klimaschutz marktwirtschaftlich vorantreiben

Die Bundesregierung unterstützt die Initiative der EU-Kommission, Europa mit einem „Green Deal“ zum ersten klimaneutralen Kontinent und gleichzeitig wettbewerbsfähiger zu machen. Um diese Aufgaben auf volkswirtschaftlich effiziente Weise zu bewältigen, muss die Energie- und Klimapolitik erstens marktwirtschaftlichen Instrumenten Vorrang geben. Deswegen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wichtige marktwirtschaftliche Impulse und Weichenstellungen vorgenommen, insbesondere mit der Einführung einer nationalen CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme ab 1. Januar 2021. Zweitens stellt Klimaschutz eine globale Herausforderung und Chance dar. Energie- und klimapolitische Anstrengungen sind daher stets in den internationalen Kontext einzubetten – nicht zuletzt, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu wahren.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz hat die Bundesregierung das Ende der Kohleverstromung in Deutschland eingeleitet und konkrete Etappen für den Ausstieg vorgegeben (Abbildung 4).

Abbildung 4: Etappen des Kohleausstiegs

Abbildung 4: Etappen des Kohleausstiegs

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der zügige und zunehmend marktorientierte Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz erhalten damit eine noch größere Relevanz. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende hat die Bundesregierung insbesondere das Ausbauziel für den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 % im Jahr 2030 angehoben. Mit dem EEG 2021 wurden die technologiespezifischen Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen sowie ein technologieübergreifender, jährlicher Strommengenpfad bis zum Jahr 2030 klar und transparent festgelegt (Abbildung 5).

Abbildung 5: Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030 Bild vergrößern

Abbildung 5: Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030

© BMWi; Windenergie- auf See-Gesetz (WindSeeG); Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)

Gleichzeitig hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den Stromnetzausbau zu beschleunigen.

Wasserstofftechnologien sind ein wichtiger Baustein dafür, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Chancen für die Industrie eröffnen. Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung ist der Startschuss für die Entwicklung eines Markts für Wasserstoff und Wasserstofftechnologien. Sie schafft einen Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff und entsprechende Innovationen und Investitionen. Zudem definiert sie notwendige Schritte, um die Klimaziele zu erreichen, neue Wertschöpfungsketten für die deutsche Wirtschaft zu erschließen und die internationale energiepolitische Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie stehen in den kommenden Jahren insgesamt 9 Milliarden Euro bereit. Zentrales Element der Nationalen Wasserstoffstrategie ist ein nationaler Aktionsplan mit 38 Maßnahmen, die darauf abzielen, den Markthochlauf von Wasserstoff zu unterstützen und damit unter anderem die Produktionskosten durch Skaleneffekte zu senken.

Digitalisierung vorantreiben, Wettbewerbsrecht anpassen

Die Bundesregierung will den aktuellen Digitalisierungsschub durch gezielte Maßnahmen vertiefen und nachhaltig nutzen. Sie strebt eine flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigem Festnetz bis 2025 an und setzt beim Breitbandausbau primär auf den marktgetriebenen Ausbau durch private Unternehmen. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes will die Bundesregierung hierbei Anreize für Investitionen und Innovationen setzen. Um auch den 5G-Ausbau für ein flächendeckendes Netz bis 2025 in ganz Deutschland voranzutreiben, soll eine zum 1. Januar 2021 gegründete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz passt das nationale Wettbewerbsrecht an die Herausforderungen der Digitalwirtschaft an. Unter anderem sind strengere Regeln für Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung sowie ein verbesserter Datenzugang für Wettbewerber vorgesehen. Zudem wird die Missbrauchsaufsicht gestärkt, so dass Wettbewerbsbeschränkungen effektiver und zügiger angegangen werden können (Abbildung 6).

Abbildung 6: GWB-Digitalisierungsgesetz Bild vergrößern

Abbildung 6: GWB-Digitalisierungsgesetz

© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Europa auf einen nachhaltigen Wachstumspfad führen

Eine wirksame Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen kann nur gemeinsam in Europa gelingen. Über verschiedene Instrumente und Kreditlinien wurden auf europäischer Ebene kurzfristig mehr als 500 Milliarden Euro zur Abfederung der Krise bereitgestellt. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 konnten weitere wichtige Weichen gestellt werden für den Weg aus der Krise und hin zu einem wettbewerbsfähigen, digitalen sowie nachhaltigen und solidarischen Europa. Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen etwa wurde die Grundlage der europäischen Haushaltspolitik von 2021 bis 2027 gelegt. Angesichts der historischen Krise hat sich die EU zudem auf das temporäre Aufbauinstrument (Next Generation EU – NGEU, Abbildung 7) mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro geeinigt. Zentrales Element des NGEU ist die Aufbau- und Resilienzfazilität. Sie dient dazu, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise abzumildern, die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Abbildung 7: Aufbauinstrument Next Generation EU Bild vergrößern

Abbildung 7: Aufbauinstrument Next Generation EU

© Rat der Europäischen Union

Märkte offenhalten, Chancen internationaler Arbeitsteilung nutzen

Internationale Arbeitsteilung und Spezialisierung haben sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungs- und Schwellenländern zu mehr Wohlstand und Beschäftigung sowie zu weniger Armut geführt. Diese positiven Effekte sind durch die Corona-Pandemie und durch damit einhergehende Beeinträchtigungen des Handels gefährdet. Die Pandemie hat Verwundbarkeiten von Lieferketten in Krisensituationen offenbart. Unternehmen haben bereits damit begonnen, ihre Lieferketten stärker zu diversifizieren. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass gerade die Einbettung in internationale Märkte hierbei helfen kann, da Zulieferungen aus der ganzen Welt und nicht nur von einem Standort genutzt werden können. Die Bundesregierung setzt sich auch weiter für offene Märkte und einen regelbasierten Handel ein, um den Unternehmen Optionen zu eröffnen, ihre Lieferbeziehungen zu diversifizieren und so die Resilienz der Wirtschaft zu stärken.

Kontakt
Sven Bergschmidt, Dr. Katja Fuder,
Benedikt Langner & Dr. Kenan Šehović
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
Stephan Heine
Referat: Koordinierung der Energiewende
schlaglichter@bmwi.bund.de