Marktkonzentration in Deutschland nicht gestiegen

Neues BMWi-Diskussionspapier veröffentlicht

In einem neuen Beitrag in der Diskussionspapierreihe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geht es um die Frage, ob in Deutschland in den letzten Jahren eine steigende Marktkonzentration und Marktmacht zu beobachten waren.

Amtliche Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen im Durchschnitt keinen nennenswerten branchenübergreifenden Anstieg der Marktkonzentration in Deutschland im Zeitraum von 2007 bis 2015. Der Befund deckt sich mit Ergebnissen der Monopolkommission.

Abbildung 1: Veränderung der Umsatzkonzentration innerhalb der Wirtschaftszweige anhand des Herfindahl-Hirschman-Index (HHI), 2007–2015 Bild vergrößern

Abbildung 1: Veränderung der Umsatzkonzentration innerhalb der Wirtschaftszweige anhand des Herfindahl-Hirschman-Index (HHI), 2007–2015

© Eigene Berechnungen auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes.


Hinweis: Die Grafik listet alle Wirtschaftszweige (WZ) nach Änderung der Umsatzkonzentration, beginnend mit den Wirtschaftszweigen, welche den größten HHI-Anstieg aufweisen (positive Werte), hin zu jenen mit dem stärksten HHI-Rückgang (negative Werte). Die Grafik legt nahe, dass sich Zu- und Abnahme des HHI über alle WZ insg. nahezu ausgleichen und die breite Masse der WZ nur geringe bis keine Veränderungen der Umsatzkonzentration aufweist.

Gleichwohl gibt es mit Blick auf einzelne Wirtschaftszweige erhebliche Unterschiede im Niveau sowie in der jeweiligen Veränderung der Marktkonzentration. Eine deutliche Zunahme der Marktkonzentration gab es zum Beispiel bei der Gaserzeugung oder im Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik. Wirtschaftszweige, in denen eine stärkere Unternehmenskonzentration vorliegt, weisen tendenziell auch ein höheres Produktivitätsniveau auf.

Eine Zunahme der Marktkonzentration ist jedoch lediglich ein Indiz für eine möglicherweise gestiegene Marktmacht von Unternehmen, welche besser in höheren Preisaufschlägen (Markups) sichtbar wird. Die Monopolkommission hat anhand der Orbis-Datenbank für Deutschland in der Tat steigende Preisaufschläge festgestellt. Amtliche Firmendaten aus der CompNet-Datenbank zeigen hingegen keinen steigenden Trend für Deutschland.

Die Untersuchung deckt den Zeitraum vor der Corona-Pandemie ab. Es bleibt noch abzuwarten, ob potenzielle Marktaustritte von Unternehmen bzw. Übernahmen durch Konkurrenten zu einem verringerten Wettbewerb und einer höheren Marktkonzentration in einzelnen Wirtschaftszweigen führen werden.

Kontakt:
Dr. Sören Enkelmann, Christoph Menzel, Dr. Dirk Neumann, Juliane Stolle, Dr. Alexandra Effenberger
Referat: Wirtschaftspolitische Analyse, Europäische Wirtschafts- und Währungsfragen
schlaglichter@bmwi.bund.de


Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet

Anträge seit Juli online über die gemeinsame Antragsplattform mit den Ländern möglich

Abstrakte Darstellung zum Thema "Kurz und Knapp"

© Getty Images

Mit der Überbrückungshilfe unterstützt der Bund Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die coronabedingt erhebliche Umsatzausfälle in den Monaten April bis August erleiden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung im Juli auf den Weg gebracht hat. Anträge können bis Ende September 2020 gestellt werden.

Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, die Coronabedingt erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Voraussetzung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Ausgenommen davon sind Unternehmen und Selbständige, die im April und Mai 2019 zusammen weniger als 5 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben. Den Betrieben wird je nach Höhe des Umsatzrückgangs in den Fördermonaten Juni bis August ein Anteil ihrer Fixkosten erstattet, nach dem Prinzip „je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss“.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate (Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten: max. 3.000 Euro pro Monat; Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten: max. 5.000 Euro pro Monat – eine Überschreitung dieser Schwellen ist in begründeten Ausnahmefällen möglich). Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, sind erneut antragsberechtigt, wenn sie die Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe erfüllen.

Anders als bei der Soforthilfe können die Unternehmen den Antrag nicht selbst stellen, sondern müssen dies über einen Steuerberater, Wirschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt tun. Anträge können seit dem 10. Juli über die digitale Antragsplattform eingereicht werden, Ende der Antragsfrist ist der 30. September 2020. Die ersten Auszahlungen an die Unternehmen sind bereits Ende Juli erfolgt.

Die Bundesländer sind für die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen zuständig. Grundlage dafür sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium mit den Ländern geschlossen hat.

Kontakt
Dr. Florian Knobloch
Referat: Projektgruppe Überbrückungshilfe
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
schlaglichter@bmwi.bund.de