Zahl der Monats
1.200.000.000.000
Mehr als 1 Billion Euro hat das Gesamtvolumen der Corona-Hilfen der Bundesregierung. Es handelt sich damit um das größte Hilfsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik. Darunter fallen unter anderem 50 Mrd. Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige, verschiedene Sonderprogramme der KfW und ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes sowie Hilfen für Löhne und Gehälter. Zudem hat die Europäische Union am 9. April ein Hilfspaket über 500 Mrd. Euro geschnürt.

Einblick
Corona-Maßnahmen im BMWi
Neben den Vorkehrungen, um die Wirtschaft zu unterstützen, trifft das BMWi interne Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Home Office wird durch die Bereitstellung von mobilen Geräten ermöglicht, die Regeln zur Arbeitszeiterfassung wurden an die Situation angepasst – zum Beispiel im Hinblick auf Eltern, die ihre Kinder nun zu Hause betreuen müssen. Außerdem wurden beispielsweise Desinfektionsspender aufgestellt.

Corona und Telekommunikation
Das Netz ist sicher
Die erhöhte Zahl von Videokonferenzen und Homeoffice hat in Deutschland bisher nicht zu Netzüberlastungen geführt. Das BMWi tauscht sich regelmäßig mit Telekommunikationsunternehmen, Inhalteanbietern und der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus. Große Anbieter von Streaming-Diensten haben sich bereit erklärt, ihre Angebote mit einem geringeren Datenvolumen in die Netze einzuspeisen. Falls es zu einer Netzüberlastung käme, könnten die Unternehmen auf Grundlage der Netzneutralitätsverordnung angemessene Maßnahmen treffen. Die BNetzA hat dazu einen Leitfaden entwickelt, der online abrufbar ist.
t1p.de/bundesnetzagentur-massnahmen

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PEPP-PT
PEPP-PT ist die Abkürzung für Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing, was sich mit gesamteuropäische, die Privatsphäre schützende Nahverfolgung übersetzen lässt. Dabei handelt es sich um einen digitalen Ansatz zur Kontaktverfolgung, der länderübergreifend verwendet werden kann und in Einklang mit der DSGVO steht. Damit sollen Übertragungsketten des Corona-Virus nachverfolgt und unterbrochen werden.

Corona und Energieversorgung
Keine Einschränkungen
Die Bundesnetzagentur und das BMWi sind in engem Kontakt mit der Energiewirtschaft und lassen sich über die Lage informieren. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Energieversorgung in Deutschland durch die Pandemie beeinträchtigt werden könnte. Die Energiewirtschaft verfügt über Notfall- und Pandemiepläne. Das Infektionsrisiko für Mitarbeiter wird verringert. Gleichzeitig passt man sich auch in anderer Hinsicht an die neue Situation an: So wird zum Beispiel bei Ausschreibungen für Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen das Verfahren an die veränderte Situation angepasst.