Erfolgreicher reformieren mit europäischer Hilfe

Das Programm zur Unterstützung nationaler Strukturreformen

Seit 2017 gibt es das SRSP – das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen. Die Europäische Kommission bietet den Mitgliedstaaten maßgeschneiderte technische Hilfe, um nationale Reformen mit europäischem Know-how schneller und effizienter durchführen zu können – ein gelungenes Beispiel für europäischen Mehrwert!

Europäische Flagge

© iStock.com/artJazz


Mit Strukturreformen bleibt Europa stark und erfolgreich

Der Erfolg der Europäischen Union, insbesondere der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, hängt von der Stärke und Widerstandskraft ihrer Volkswirtschaften ab. In einer sich rasch verändernden Welt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union fortwährend dazu aufgerufen, an der Wirksamkeit ihrer Politik und Institutionen zu arbeiten, um für dauerhaften Wohlstand ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie ihre Bildungs- und Gesundheitswesen reformieren, eine verantwortungsvolle Haushalts- und Steuerpolitik betreiben, die Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Justiz steigern, ein unternehmensfreundliches Umfeld schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln verbessern müssen.

Unterstützung durch die Europäische Kommission

Um diese Reformbemühungen zu stärken, hat die Europäische Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker im Jahr 2015 den Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen geschaffen. Dieser Dienst bietet EU-Mitgliedstaaten Hilfe bei der Vorbereitung, Konzipierung und Durchführung von Reformen. Die Unterstützung wird ausschließlich auf Antrag des Mitgliedstaates geleistet und ist auf dessen Bedarf zugeschnitten.

Seit Einführung des Dienstes hat die Nachfrage der Mitgliedstaaten die Erwartungen bei Weitem übertroffen. Bislang hat der Dienst an fast 500 Projekten der technischen Unterstützung in 25 EU-Mitgliedstaaten mitgewirkt.

Maßgeschneidert und unbürokratisch: das SRSP

Seit 2017 stärkt das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) die Tätigkeit des Dienstes. Es verfügt über eine Mittelausstattung von 222,8 Millionen Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2020. Das Programm erfordert keine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Es können Projekte auf allen staatlichen Ebenen unterstützt werden: auf nationaler, (in föderalistischen Staaten) Länder- wie auch auf regionaler Ebene. In Frage kommen dabei beispielsweise Bereiche, die im Nationalen Reformprogramm oder in den Länderspezifischen Empfehlungen genannt werden.

Mit dem SRSP bietet die KOM-Dienststelle maßgeschneiderte technische Unterstützung – beispielsweise bei der Modernisierung von Verwaltungsprozessen, der Verwaltungsvereinfachung für KMU oder der Verbesserung von Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. Die technische Unterstützung erfolgt in Form von strategischer oder rechtlicher Beratung, Studien, Schulungen und Expertenmissionen. Die Experten kommen dabei aus anderen Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, dem Privatsektor und Kommissionsdienststellen. Die Unterstützung erstreckt sich über den gesamten Reformzyklus (Bedarfsermittlung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse).

Auch in Deutschland werden Reformvorhaben durch das SRSP gefördert, etwa in den Bereichen der Statistik und der Künstlichen Intelligenz. Gleichzeitig unterstützen deutsche Experten mit ihrem Know-how Reformprozesse in anderen Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel die Reform der Exportförderung in Griechenland. Die Erfahrungen und Rückmeldungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten sind dabei überaus positiv.

Bewerbungsrunde für 2020 endet am 31.10.2019

Die neue Ausschreibungsrunde für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) für 2020 wurde im September eröffnet und endet am 31. Oktober 2019. Das Bewerbungsverfahren ist einfach und unbürokratisch. Auch in diesem Jahr möchte sich Deutschland mit möglichst zahlreichen Projektanträgen an der Ausschreibung beteiligen, um von den attraktiven Unterstützungsleistungen der Europäischen Kommission zu profitieren.

Kontakt: Dr. Ingrid Zoll
Referat: Nationale Koordinierungsstelle des SRSP, EU 2020, Europäischer Rat, Aspekte der EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik, Bund-Länder-Beziehung

Auftaktveranstaltung des „Netzwerks Reallabore“

Die Auftaktveranstaltung des „Netzwerks Reallabore“ stieß auf große Resonanz

Reallabore zu Wasser, in der Luft und auf der Straße im Bereich Mobilität und Logistik standen im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung des neu gegründeten „Netzwerks Reallabore“. Zahlreiche Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung informierten sich am 28. August 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über den Stand der Reallabore-Strategie und nutzten die Gelegenheit zur Diskussion.

Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung

Mit der BMWi-Strategie „Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung“ vom Dezember 2018 soll ein Perspektivwechsel im Umgang mit digitalen Innovationen eingeleitet werden.1. Reallabore sollen dabei helfen, neue Technologien und Geschäftsmodelle zu erproben und Erfahrungen für eine künftige Regulierung zu sammeln.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reallabore-Strategie des BMWi ist das „Netzwerk Reallabore“, das den Austausch und die Vernetzung zwischen Stakeholdern erleichtern soll. Das Netzwerk bündelt zudem Informationen über rechtliche Möglichkeiten, Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland sowie zukünftige Reallabore-Wettbewerbe. Idealerweise fungiert es dabei auch als „Matchmaker“, das zum Beispiel ein Start-up mit einem innovativen Geschäftsmodell mit einer experimentierfreudigen Gemeinde zusammenbringt.

Mehr Freiheit, Mut und Offenheit

Am 28. August 2019 traf sich das „Netzwerk Reallabore“ erstmalig zum gemeinsamen Austausch. Rund 230 Teilnehmer waren in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gekommen, um Neuigkeiten aus der Umsetzung der Reallabore-Strategie zu erfahren. Neben einer Paneldiskussion zum Thema „innovationsoffene Regulierung“ wurden spannende Reallabor-Projekte aus dem Bereich Mobilität und Logistik vorgestellt.

Die Veranstaltung wurde von Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum eröffnet. In seiner Rede betonte dieser, dass Innovationen in einem echten Umfeld erprobt werden müssten: „Solche Projekte werden nicht am Reißbrett geplant.“ Die Erkenntnisse aus solchen Reallaboren sollten dann bei der Überarbeitung der Regulierung berücksichtigt werden. Staatssekretär Dr. Nußbaum forderte insgesamt mehr Mut und Offenheit im Umgang mit innovativen Ideen.

Im Anschluss präsentierte Dr. Philipp Steinberg, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Neuigkeiten aus der Umsetzung der Reallabore-Strategie und kündigte den ersten BMWi-Reallabore-Wettbewerb an, der im Herbst 2019 starten soll.

„Am besten testen!“

Auf dem nachfolgenden Panel diskutierten Valerie Mocker, Dr. Andrea Schneider, Susanne Dehmel und Prof. Dr. Justus Haucap darüber, wie „innovationsoffene Regulierung“ ausgestaltet werden sollte.

Valerie Mocker, Direktorin und Europachefin bei der britischen Innovationsstiftung NESTA, appellierte an die Teilnehmenden, die Digitalisierung als Gesellschaftsprojekt zu begreifen. Die Menschen müssten die Gelegenheit erhalten, ihr Umfeld aktiv mitzugestalten. So könnten negative Reaktionen im Anschluss vermieden werden. Zudem betonte sie, dass die Gestaltung der Zukunft immer mit einer Vision beginne und dass man sich nicht auf dem Erreichten ausruhen dürfe. „So schlecht ist es ja gar nicht“, dürfe nicht der Anspruch für den Innovationsstandort Deutschland sein. Für den Umgang mit Innovationen empfahl sie – ganz im Sinne der Reallabore-Strategie – „Am besten testen!“.

Dr. Andrea Schneider, Gruppenleiterin im Bundeskanzleramt, regte einen Perspektivwechsel an. Regulierung sollte beim und mit dem Bürger beginnen. Vor Überlegungen, wie Regulierung im Einzelnen ausgestaltet werden sollte, empfahl sie, durch z. B. Interviews oder Vor-Ort-Besuche die Lebenswirklichkeit der Betroffenen besser zu verstehen. „In einem Praxistest können alternative Maßnahmen dann auf ihre Wirksamkeit hin getestet werden. So kann empirische Evidenz für fundierte politische Entscheidungen geschaffen werden.“

Darauf, dass der Gesetzgeber immer auf mögliche Wechselwirkungen achten müsse, wies auch Frau Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom hin. Ein wichtiger Schlüssel hierbei sei die Vernetzung untereinander und die Schärfung des Bewusstseins für Querschnittsthemen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Kreise sei dabei sehr hilfreich. Prof. Dr. Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verwies auf eine strukturelle Asymmetrie. Neue Problemlösungen würden oft eine neue Regulierung benötigen. Zugleich werde zu selten geprüft, ob bestehende Regulierung überhaupt noch zeitgemäß sei.

Reallabore im Bereich Mobilität und Logistik

Spannende Einblicke in die Reallabore-Praxis rundeten das Veranstaltungsprogramm ab. Über den Drohnentransport in der Intralogistik (betriebsinterne Logistik) referierte Benjamin Federmann vom Start-up doks.innovation. Das maritime Reallabor „ASWARM“ wurde durch Dr. Carsten Masilge vom Wasser- und Schifffahrtsamt in Potsdam vorgestellt. Chris Büttner von der ioki GmbH berichtete über die Erfahrungen mit einem autonom fahrenden Bus in Bad Birnbach und Johanna Reinhardt von Clever Shuttle informierte das Publikum über die Erprobung von Ridepooling sowie die Genehmigungspraxis in verschiedenen deutschen Städten. Auch der Netzwerkaspekt der Veranstaltung kam nicht zu kurz. Immer wieder gab es die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Neben kleineren weiteren Veranstaltungen wird die nächste große Netzwerk-Veranstaltung mit Preisverleihung zum ersten Reallabore-Wettbewerb voraussichtlich im Frühjahr 2020 stattfinden. Netzwerkmitglieder erhalten automatisch eine Einladung. Alle anderen Interessierten können sich über die Homepage www.reallabore-bmwi.de auf dem Laufenden halten.

Werden Sie Teil unseres Netzwerks!

Interessieren Sie sich für Reallabore oder haben vielleicht selbst – als Verwaltung, als Unternehmen oder im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Arbeit – Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt? Wollen Sie über weitere Entwicklungen informiert werden und sich mit anderen Experten und Praktikern austauschen? Dann laden wir Sie ein: Werden Sie Teil unseres Reallabore-Netzwerks und helfen Sie mit, Reallabore zu ermöglichen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken!

Wir freuen wir uns über Ihre Anmeldung unter:
reallabore@bmwk.bund.de!

Weitere Informationen zum Thema Reallabore finden Sie unter www.reallabore-bmwi.de.

Das Handbuch Reallabore steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmwi.de/handbuch-reallabore
Kontakt: Carolin Templin
Referat Wirtschaftspolitische Analyse/Geschäftsstelle Reallabore
Dr. Kai Hielscher
Referat Wirtschaftspolitische Analyse/Leiter Geschäftsstelle Reallabore

20 Jahre Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien

Das Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ (MAP) feiert sein 20-jähriges Jubiläum. Die Bilanz lässt sich sehen: Mit dem MAP hat die Bundesregierung mehr als 1,8 Millionen Anlagen zur Wärme- und Kältebereitstellung aus erneuerbaren Energien gefördert. Die Bandbreite reicht von kleinen Anlagen in Einfamilienhäusern bis hin zu großen gewerblich oder kommunal genutzten Anlagen. Mit Zuschüssen von mehr als 3,8 Milliarden Euro löste das MAP Investitionen von über 23,7 Milliarden Euro aus.

Mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmebedarf, d. h. vor allem auf das Heizen von Räumen und die Warmwasseraufbereitung. Wer beim Heizen auf energieeffiziente Technik setzt und dabei auch noch erneuerbare Energien nutzt, kann viel Energie und Kohlendioxid-Emissionen einsparen. Durch die Förderung von solchen Heizungsanlagen leistet die Bundesregierung über das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen entscheidenden Beitrag zur Wärmewende. Die erste Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Wärme trat am 1. September 1999 in Kraft. Heute stehen 320 Millionen Euro pro Jahr für das Programm zur Verfügung. Das Marktanreizprogramm verbindet Innovationsförderung und Klimaschutz: Allein die 2018 geförderten Anlagen werden bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren über sechs Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Wer in kleinere Heizungsanlagen investiert, kann Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Eigenheimbesitzer können beispielsweise Solarthermie-Anlagen auf ihr Dach montieren und so Sonnenstrahlen in Wärme umwandeln. Die Wärme kann sowohl für Warmwasser als auch für das Heizen von Räumen eingesetzt werden. Moderne Biomasse-Kessel ermöglichen klimafreundliches Heizen mit Holz. Bei der Verbrennung wird nur so viel klimaschädliches CO2 freigesetzt, wie das Holz beim Nachwachsen wieder bindet. Wärmepumpen werden mit Wärme aus Wasser, Luft oder Erde betrieben. Sie eignen sich besonders für gut gedämmte Häuser, die mit relativ niedrigen Temperaturen beheizt werden können. Dies gilt zum Beispiel für Häuser mit einer Fußbodenheizung.

Größere Anlagen werden über die KfW-Programmlinie „Erneuerbare Energien – Premium“ mit Tilgungszuschüssen gefördert. Die Bandbreite der geförderten Technologien ist groß: Sie reicht von Solarthermie, Biomasse, Biogas und großen Wärmepumpen bis hin zur Tiefengeothermie. Auch Wärmespeicher und Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist sind, können Zuschüsse erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren ganz besonders vom MAP: Für sie ist die Förderung um zehn Prozent des gesamten Zuwendungsbeitrags höher als für große Unternehmen.

Um die erfolgreiche Förderung für erneuerbare Energien im Gebäudebereich weiter auszubauen, arbeitet das BMWi derzeit an einer Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms. Es soll mit anderen bestehenden Förderprogrammen (dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Teilen des Heizungsoptimierungsprogramms (HZO)) zu einem einzigen und umfassenden Förderangebot zusammengeführt werden. Die daraus entstehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) soll die Energiewende im Gebäudebereich weiter vorantreiben.

Autorin: Dr. Sybille Röhrkasten
Referat: Erneuerbare Energien im Wärmemarkt und Förderung Energieeffizienz in Gebäuden

Strukturstärkungsgesetz: Eine Chance auf Zukunft

Das Bundeskabinett hat am 28. August 2019 den vom BMWi vorgelegten Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Damit kann nun Hilfe in Milliardenhöhe in die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen fließen. Das ist ein klares politisches Signal: Der Kohleausstieg soll für die Regionen zur Chance werden: eine Chance auf gute Arbeitsplätze, auf nachhaltige Wirtschaftsstrukturen, auf Zukunft.

Mit der Energiewende hat sich Deutschland ein großes Ziel gesetzt: die grundlegende Umstellung der Energieversorgung, weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen, hin zu regenerativen Energien. Dieser Transformationsprozess bringt wesentliche Veränderungen in Gesellschaft und Wirt¬schaft mit sich.

Für ein so wichtiges Projekt müssen alle an einem Strang ziehen. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahr 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die aus ganz unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen bestand. Sie sollte einen gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg und dem damit verbundenen Strukturwandel in Deutschland herstellen.

Strukturpolitische Impulse Voraussetzung für Kohleausstieg

Im Januar 2019 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einen Bericht vorgelegt, der einen Vorschlag für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung und strukturpolitische Maßnahmen für die betroffenen Regionen enthielt. Bereits im Mai hat die Bundesregierung darauf aufsetzend „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen“ beschlossen. Der nun vorgelegte Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes“ setzt diese Eckpunkte um. Das ist ein weiterer wesentlicher Schritt, damit Mittel fließen und konkrete Projekte realisiert werden können.

Einen Entwurf für ein Steinkohleausstiegsgesetz plant das BMWi, im Herbst vorzulegen. Parallel laufen Gespräche mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen in das Steinkohleausstiegsgesetz integriert werden.

Mit dem zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen sendet die Bundesregierung eine wichtige Botschaft an die betroffenen Regionen: Strukturwandel und Kohleausstieg sind zwei Seiten einer Medaille. Neue Arbeitsplätze und Wertschöpfung sollen entstehen, noch bevor Kohlekraftwerke stillgelegt sind und Tagebaue schließen. Finanzhilfen für den Strukturwandel fließen allerdings erst, wenn der Kohleausstieg beschlossen ist.

Braunkohleländer erhalten Unterstützung

Herzstück des „Strukturstärkungsgesetzes“ sind Finanzhilfen an die betroffenen Braunkohleregionen. Letztere erhalten für besonders bedeutsame Investitionen bis zum Jahr 2038 Mittel in Höhe von bis zu 14 Milliarden Euro. Von diesen Mitteln sind 43 Prozent für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 Prozent für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier.

Mit diesen Finanzhilfen können die Regionen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder im Umweltschutz und in der Landschaftspflege.

Dies eröffnet den Regionen die Möglichkeit, den Strukturwandel möglichst individuell und vielfältig zu gestalten. Weitere Einzelheiten werden nun zügig in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt.

Der Bund fördert die Braunkohleregionen darüber hinaus mit bundeseigenen Maßnahmen und Programmen, und zwar mit bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038. Beispielsweise werden Forschungs- und Förderprogramme ausgeweitet oder Bundeseinrichtungen angesiedelt. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen. Ein neues Förderprogramm „Zukunft Revier“ soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben unterstützen.

Steinkohlestandorte und Helmstedt nicht vergessen

Steinkohlekraftwerksstandorte, in denen die Kohle eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt und die strukturschwach sind, erhalten bis zu einer Milliarde Euro an Strukturhilfen. Der Landkreis Helmstedt kann als früherer Braunkohlestandort zusätzlich von Strukturhilfen von bis zu 90 Millionen Euro profitieren. Weitere Einzelheiten werden auch hier zügig in Bund-Länder-Vereinbarungen geregelt.

Flexibilität bei Finanzierung entscheidend

Klar ist, dass sich der Bedarf an Projekten für den Strukturwandel in den betroffenen Regionen bis 2038 entwickeln wird. Daher zielt das „Strukturstärkungsgesetz“ auf eine flexible zusätzliche Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Zusätzlich soll ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des BMWi einen zügigen Abfluss der Projektmittel unterstützen.

Kontakt: Sophie Godeffroy
Referat: Strukturwandel in den Kohleregionen

Altmaier im Dialog mit Gründerinnen und Gründern

Regionalkonferenzen der Gründungsoffensive „GO!“ in Chemnitz und Bonn

Bundesminister Peter Altmaier setzt seinen Dialog mit Gründerinnen und Gründern im Oktober in zwei weiteren Regionen fort. Nach einer Auftaktveranstaltung in Saarbrücken und einer zweiten Regionalkonferenz in Rottweil findet die nächste Veranstaltung in Ostdeutschland statt. Am 8. Oktober 2019 lädt die Industrie- und Handelskammer Chemnitz in Kooperation mit weiteren Partnern Gründerinnen und Gründer, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbständige ein. Die vierte Regionalkonferenz führen die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und die Handwerkskammer zu Köln am 28. Oktober 2019 in Bonn durch. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.bmwi.de (Veranstaltungen) bzw. www.existenzgruender.de/GO.

Beim Start der Gründungsoffensive „GO!“ im November 2018 hatten das BMWi und die Verbände die Durchführung von vier Regionalkonferenzen vereinbart. Die Regionalkonferenzen sollen Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern den direkten Austausch mit der Politik ermöglichen. In vier Regionen wollen BMWi und Verbände Erfahrungen und Vorschläge aus der Praxis sammeln und in die Gründungsoffensive einbeziehen. Ziel ist es, Gründungen und Nachfolgen künftig noch besser zu unterstützen und (Gründungs-)Hemmnisse weiter abzubauen. Die Regionalkonferenzen sollen auch dazu beitragen, die mutigen Unternehmerinnen und Unternehmer in den Regionen sichtbar zu machen und deren Leistungen wertzuschätzen.

Ergänzend wirbt Bundesminister Altmaier auf kommunaler Ebene für Unterstützung der Gründungsoffensive: Zum Start der Gründungsoffensive „GO!“ wurden alle Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen und Landräte/innen in Deutschland angeschrieben und zum Mitmachen aufgerufen. Zahlreiche Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsförderungen, erfolgreiche Jungunternehmen und innovative Start-ups meldeten sich daraufhin zu ihrem Engagement vor Ort zurück. Ihr Feedback greift das BMWi in Kooperation mit dem RKW Kompetenzzentrum in einer neuen Videoreihe „Gründen in Deiner Region – Gut für Dich. Gut für Deutschland“ auf und zeigt damit die Vielfalt der Gründungsszene und des gut ausgebauten Gründungsökosystems bundesweit.

Damit aus einer guten Idee ein erfolgreiches Unternehmen entstehen kann, brauchen angehende Gründerinnen und Gründer und Jungunternehmerinnen und -unternehmer ein Umfeld, das sie motiviert, unterstützt und konsequent fördert. Dazu gehören insbesondere Forschungseinrichtungen, Universitäten, Netzwerke und vor allem auch kompetente Ansprechpartner. Diese Unterstützung gibt es nicht nur in den Hotspots der Start-up-Szene wie Berlin, München, Hamburg oder Frankfurt. Auch zahlreiche andere Regionen Deutschlands begleiten Menschen mit Lust auf die Selbständigkeit auf ihrem Weg von der ersten Idee über die Gründung bis hin zum erfolgreichen Unternehmen intensiv. Mit der neuen Videoreihe stellt das BMWi 24 dieser Regionen vor.

Weitere Informationen zur Gründungsoffensive „GO!“ und Impressionen von den Regionalkonferenzen finden Sie unter:
www.bmwi.de/GO bzw. www.existenzgruender.de/GO

Kontakt: Holger Maus
Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung

Wirtschaftspolitische Termine des BMWi

Oktober 2019
07.10.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (August)
08.10.Produktion im Produzierenden Gewerbe (August)
09./10.10.Eurogruppe/ECOFIN
14.10.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende Oktober 2019Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
November 2019
01.11.Amtsantritt neue EU-Kommission
06.11.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (September)
07.11.Produktion im Produzierenden Gewerbe (September)
07./08.11. Eurogruppe/ECOFIN
14.11.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
21.11.Handelsministerrat
28./29.11.WBF-Rat
Ende November 2019Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Dezember 2019
02./03.12.Telekommunikations- und Verkehrsministerrat
04.12.Energieministerrat
04./05.12.Eurogruppe/ECOFIN
05.12.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Oktober)
06.12.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Oktober)
12./13.12.Europäischer Rat
16.12.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende Dezember 2019Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement

Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Fliegst Du noch oder fährst Du schon?

Deutschland wird mobiler und setzt dabei auf den Schienenverkehr

Grafik Bild vergrößern

© Destatis


Ob Tourist oder Pendler, die Deutschen sind immer mehr unterwegs: In den letzten zehn Jahren hat sich die gesamte Beförderungsleistung im Flug- und Schienenverkehr um 12 Prozent erhöht. Der Schienenverkehr gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Die Anzahl der Passagiere, die mit der Bahn fahren, stieg kontinuierlich an (+18 Millionen), die Anzahl der Fluggäste ist hingegen um 1,2 Millionen Personen zurückgegangen.