Wachstumspotenziale heben, Wettbewerbsfähigkeit erhöhen

Das Bundeskabinett hat am 30. Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen. Die deutsche Wirtschaft setzt ihren Wachstumskurs fort, allerdings mit reduziertem Tempo. Die Bundesregierung trägt mit zahlreichen Maßnahmen dazu bei, Wachstumspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu steigern.

Deutschland 2019: Wirtschaftliche Entwicklung bleibt aufwärtsgerichtet

Die deutsche Wirtschaft befindet sich das zehnte Jahr in Folge auf Wachstumskurs, wie der Jahreswirtschaftsbericht 2019 darlegt. Allerdings dürfte sich die konjunkturelle Grunddynamik gegenüber dem Vorjahr merklich verlangsamen. Nach einem Wachstum von 1,5 Prozent im Jahr 2018 erwartet die Bundesregierung für dieses Jahr eine Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 1,0 Prozent. Die solide binnenwirtschaftliche Entwicklung bleibt hierfür eine wichtige Basis. Die Beschäftigung, die Einkommen und damit die Konsummöglichkeiten der Menschen nehmen weiter spürbar zu. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2019 voraussichtlich auf 4,9 Prozent sinken, die Zahl der Beschäftigten weiter auf 45,2 Millionen steigen. Die Nettolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer steigen im Jahr 2019 um 4,8 Prozent, wozu auch die Entlastungen bei Steuern und Abgaben beitragen. Dabei setzt das niedrige Zinsumfeld spürbare Impulse insbesondere in der Bauwirtschaft. Die expansiv ausgerichtete Fiskalpolitik regt die Konjunktur zusätzlich an. Insgesamt bleibt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aufwärtsgerichtet, sie ist aber in unruhigeres Fahrwasser geraten. Die Risiken, vornehmlich aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld, haben sich erhöht. Dies ist ein Grund dafür, dass sich das Wachstumstempo 2019 im Vergleich zum Vorjahr reduziert.

Wirtschaftspolitik stellt Weichen

Die wirtschaftlichen Erfolge der vergangenen Jahre stehen in der Kontinuität der siebzigjährigen Erfolgsgeschichte der Sozialen Marktwirtschaft. Allerdings ist zu beachten, dass sich die wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Laufe der Zeit geändert haben. Gegenwärtig kommt der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft eine herausragende Bedeutung zu. Auch die Globalisierung birgt neben großen Chancen in jüngerer Zeit Herausforderungen und Risiken. Insbesondere protektionistische Tendenzen bilden ein Risiko für eine offene und auf den freien Welthandel angewiesene Volkswirtschaft. Ferner stellt der Klimawandel Deutschland und die internationale Gemeinschaft vor große Herausforderungen. Die demografische Entwicklung geht einher mit einem sinkenden Erwerbspersonenpotenzial und zunehmenden Anforderungen an Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und Pflege. Mit Blick auf diese Herausforderungen stellt die Bundesregierung strukturelle Weichen, um die Soziale Marktwirtschaft zu stärken und zukunftsfest zu machen.

Freiräume schaffen, Teilhabe ermöglichen

Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom Einsatz und der Produktivität ihrer Akteure. Deswegen muss die Wirtschaftspolitik Anreize so setzen, dass Leistungsträger – Unternehmer wie Beschäftigte – die Früchte ihres ökonomischen Engagements ernten können. So werden Finanzspielräume insbesondere auch durch Entlastungen bei Steuern und Sozialabgaben dafür genutzt, nachhaltiges Wachstum zu sichern und den sozialen Zusammenhalt weiter zu stärken. Die Bundesregierung will die Sozialversicherungsabgaben unter der Marke von 40 Prozent halten. In diesem Zusammenhang hat sie die Erhöhung des Pflegebeitragssatzes durch eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ausgeglichen. Mit dem Familienentlastungsgesetz werden die verfügbaren Einkommen von Bürgerinnen und Bürgern erhöht: Der Grundfreibetrag wird an das gestiegene Existenzminimum angepasst und die kalte Progression ausgeglichen; außerdem werden Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben. Allein mit dem Familienentlastungsgesetz ergibt sich in den Jahren 2019 und 2020 eine Entlastung in Höhe von 9,8 Milliarden Euro bei voller Jahreswirkung.

Für Unternehmen wird die Bundesregierung wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. Hierfür enthält der Koalitionsvertrag mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung eine erste wichtige Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung wird dazu im ersten Halbjahr 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen. Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung das Unternehmensteuerrecht laufend auf Anpassungsbedarf an veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, beginnend mit einem deutlichen ersten Schritt für 90 Prozent der Zahler des Solidaritätszuschlags, um die Gesamtsteuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger zu senken.

„Wohlstand für alle“ bedeutet auch, dass alle Regionen Deutschlands am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben müssen. Auch um neue regionalpolitische Impulse zu setzen, hat die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die am 26. Januar einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Ferner soll die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ insbesondere ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen für die Zeit nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II zum Jahresende 2019 erarbeiten.

Solide Finanzpolitik fortsetzen, Investitionen fördern

Seit dem Jahr 2014 hat der Bund keine neuen Schulden aufgenommen. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote sinkt seit 2013 kontinuierlich und wird gemäß der aktuellen Projektion der Bundesregierung in diesem Jahr unterhalb des Maastricht-Grenzwerts in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen. Unterstützt hat diese Entwicklung neben einer guten konjunkturellen Lage auch das sehr günstige Zinsniveau. Die Bundesregierung trägt mit einem ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden zu den soliden Staatsfinanzen bei. Gleichzeitig sieht der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren deutlich höhere Investitionsausgaben gegenüber der vergangenen Legislaturperiode vor. Die Investitionsausgaben des Bundes sollen laut Finanzplanung im Zeitraum 2018 bis 2021 mit insgesamt 154,5 Milliarden Euro ein Rekordniveau erreichen.

Allein durch die im Jahr 2018 beschlossenen Maßnahmen wird der Bund die Länder und Kommunen im Bereich der Sozialabgaben und der kommunalen Investitionstätigkeit bis zum Jahr 2022 in Höhe von rund 29 Milliarden Euro entlasten. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Migrationskosten (6,3 Milliarden Euro), Gemeindeverkehrsfinanzierung (1,7 Milliarden Euro), Kindertagesstätten (5,5 Milliarden Euro), Ganztagsschulen/-betreuung für Kinder im Grundschulalter (2 Milliarden Euro ab 2020) und Sozialer Wohnungsbau einschließlich Kompensationsmittel (zusätzlich 2,5 Milliarden Euro für 2019 bis 2021). Die Bundesregierung hat ferner die einfachgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, Länder und Kommunen auch in Zukunft gezielt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur zu unterstützen.

Digitalen Wandel vorantreiben

Der digitale Wandel bietet große Chancen, den Wohlstand und die Lebensqualität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhöhen. Um den Erfolg der Sozialen Marktwirtschaft im digitalen Zeitalter langfristig zu sichern, hat die Bundesregierung die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ verabschiedet, die die prioritären Digitalisierungsvorhaben aller Ressorts in fünf Handlungsfeldern zusammenführt.

Grundvoraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit ist eine flächendeckende und hochleistungsfähige digitale Infrastruktur. Der möglichst flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen bis zum Jahr 2025 erfordert vor allem erhebliche Investitionen der Privatwirtschaft. Im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes sollen innovations- und investitionsfreundlichere, aber gleichzeitig auch wettbewerbssichernde Regulierungsbedingungen geschaffen werden. Für den Ausbau von Gigabitnetzen in unwirtschaftlichen Gebieten werden Mittel im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereitgestellt werden. Bei der 2019 anstehenden Frequenzversteigerung werden verpflichtende Ausbauauflagen erlassen, durch die insbesondere die Mobilfunk-Versorgung entlang der Verkehrswege in den Blick genommen und der Aufbau von 5G-Netzen dynamisch vorangetrieben wird.

Die Digitalisierung stellt gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe vor enorme Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf Produktions- und Arbeitsprozesse und die Weiterbildung von Mitarbeitern. Mit dem Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ wird die digitale Transformation der Wertschöpfungsprozesse unterstützt. Mit einem neuen Förderprogramm „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ sollen gezielt Anreize geschaffen werden, um digitale Geschäftsprozesse zu verbessern und neue Geschäftsmodelle zu generieren. Die Bundesregierung wird außerdem die digitale Transformation der Industrie weiter mit geeigneten Maßnahmen unterstützen. Dazu wird die Plattform „Industrie 4.0“ zielgerichtet inhaltlich weiter ausgebaut.

Digitale Ordnungspolitik gestalten

Eine moderne und effektive digitale Ordnungspolitik ist notwendig, um die Innovationskräfte des Marktes zur Entfaltung zu bringen – und gleichzeitig die Digitalisierung wettbewerbskonform und sozial nachhaltig zu gestalten. Um das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht für die Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen, hat die Bundesregierung mit der Vorbereitung der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begonnen und außerdem die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Die Bundesregierung setzt außerdem verstärkt auf Reallabore als Testräume für Regulierung und Innovation. In solchen Reallaboren werden innovative Technologien und Geschäftsmodelle in einem zeitlich befristeten, geographisch abgegrenzten sowie gegebenenfalls rechtlich angepassten Raum (Experimentierklauseln, Sondergenehmigungen etc.) ergebnisoffen getestet.

Schlüsseltechnologien gemeinsam mit der Wirtschaft voranbringen

In der Sozialen Marktwirtschaft unterstützt und flankiert der Staat die Entscheidungen privater Akteure und Marktprozesse durch die Gestaltung von verlässlichen Rahmenbedingungen, die den Wettbewerb sichern. Ein darüber hinausgehendes staatliches Engagement in einzelnen Branchen kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn es darum geht, im internationalen Vergleich faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten oder die Grundlagenforschung zu fördern. Das ist unter anderem beim Aufbau einer europäischen Batteriezellfertigung, bei der Künstlichen Intelligenz und der Bioökonomie der Fall. Diese Technologien können maßgeblich zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beitragen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung eine industriepolitische Strategie vorlegen, um Schlüsseltechnologien gezielt zu stärken und die technologische Souveränität in zentralen Technologiefeldern zu wahren.

Unternehmensgründungen fördern, Forschung unterstützen

Ein wichtiges Element zur Aufrechterhaltung der marktwirtschaftlichen Dynamik ist das kontinuierliche Nachrücken neuer Unternehmen mit innovativen Produkten und Geschäftsmodellen. Die Bundesregierung hat daher eine Gründungsoffensive gestartet und stellt für innovative Unternehmensgründungen im Jahr 2019 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Sie setzt sich für eine neue Gründungskultur und gründungsfördernde Strukturen in Wissenschaft und Forschung ein. Darüber hinaus soll mit der neuen KfW-Beteiligungsgesellschaft „KfW Capital“ der Markt für Wagniskapital weiterentwickelt werden.

Darüber hinaus ist die Förderung von Forschung und Entwicklung ein prioritäres Ziel der Bundesregierung. Die Bundesregierung flankiert Initiativen der privaten Wirtschaftsteilnehmer auch im Rahmen der Gründung einer Agentur für Sprunginnovationen. Geplant ist außerdem eine Initiative zur Verbesserung des Technologietransfers. Die Hightech-Strategie 2025 soll das politische Ziel strategisch untermauern, die privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2025 auf 3,5 Prozent des BIP zu steigernt.

Fachkräftebedarf decken

Der Arbeitsmarkt präsentiert sich insgesamt in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. In Bezug auf bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen treten allerdings Fachkräfteengpässe auf. Dies betrifft insbesondere Gesundheits- und Pflegeberufe sowie einzelne technische Berufsfelder und das Handwerk. Die Mobilisierung von Fachkräften wird deshalb immer stärker zu einer Herausforderung für die Soziale Marktwirtschaft. Die Bundesregierung verfolgt deswegen eine Fachkräftestrategie, die auf drei Säulen beruht: Erstens geht es darum, Menschen im Inland für den Arbeitsmarkt zu gewinnen und besser zu qualifizieren, zweitens geht es um die Nutzung der Möglichkeiten der Freizügigkeit von Fachkräften aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und drittens um eine Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Auch um das inländische Erwerbspersonenpotenzial noch stärker auszuschöpfen, hat der Deutsche Bundestag das Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Dieses baut die Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Arbeitslose aus, damit sie angesichts des technologischen Wandels ihre Kompetenzen fortentwickeln können. Darüber hinaus eröffnet das Teilhabechancengesetz Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt durch Lohnkostenzuschüsse sowie intensive Betreuung und Qualifizierung.

Über die Nutzung inländischer und europäischer Fachkräftepotenziale hinaus muss Deutschland noch attraktiver werden für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist deshalb ein zeitgemäßer Steuerungs- und Ordnungsrahmen für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte. Außerdem sollen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Förderung der deutschen Sprache im In- und Ausland verbessert, eine Strategie zur Fachkräftegewinnung gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet und Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter gestaltet werden.

Soziale Sicherung zukunftsorientiert aufstellen

Die demografische Entwicklung stellt auch für die soziale Sicherung eine große Herausforderung dar. Die Bundesregierung hat ein Rentenpaket beschlossen, das Leistungsverbesserungen bei Erwerbsminderung und für erbrachte Kindererziehungszeiten ebenso umfasst wie eine Reduktion der Abgabenlast von Geringverdienern. Ferner sollen der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Der Umgang mit langfristigen Herausforderungen im Kontext der Alterssicherung ist Gegenstand einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. In der Arbeitslosenversicherung werden die Beitragszahler entlastet; so wurde der Beitragssatz per Gesetz um 0,4 Prozentpunkte und per Verordnung um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte befristet bis Ende des Jahres 2022 gesenkt. Seit dem 1. Januar 2019 liegt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag damit bei 2,5 Prozent. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und der Senkung der Mindestbeiträge für freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbständige weitere Maßnahmen zur Entlastung von Beitragszahlern ergriffen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Anhebung des Pflegebeitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte beschlossen. So können wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen finanziert sowie die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften attraktiver gestaltet werden, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf trägt ebenfalls zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften bei. So hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Weg gebracht, das auch einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bereich frühkindlicher Bildung und zu mehr Chancengleichheit für Kinder leisten soll. Insgesamt stellt der Bund den Ländern bis 2022 hierfür 5,5 Milliarden Euro für festgelegte Handlungsfelder zur Verfügung. Das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit“, das 2019 in Kraft getreten ist, stellt insbesondere sicher, dass Arbeitnehmer nach einer zeitlich begrenzten Teilzeitbeschäftigung wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren können.

Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen sicherstellen

Für das Leben und Arbeiten sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft sind lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbarer Wohnraum elementar. Die Bundesregierung hat im September 2018 Eckpunkte einer Wohnraumoffensive beschlossen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung unter anderem eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Einführung einer Sonderabschreibung sowie ein Baukindergeld vor. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Wohngeld verbessert werden. Die Bundesregierung strebt darüber hinaus eine zeitnahe Reform der Grundsteuer an.

Energie- und Klimaschutz marktwirtschaftlich vorantreiben

Die Energiewende stellt eine zentrale, langfristige Gestaltungsaufgabe für den Standort Deutschland und die Soziale Marktwirtschaft dar. Die Bundesregierung will sowohl die Energie- und Klimaziele auf nationaler und europäischer Ebene erfüllen als auch die Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen Klimaschutzabkommen von Paris ergeben. Im Jahr 2018 betrug der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung bereits 35,2 Prozent. Bis zum Jahr 2030 strebt die Bundesregierung eine Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils im Stromsektor auf etwa 65 Prozent an.

Der Paradigmenwechsel von staatlich administrierten Festpreisvergütungen hin zu wettbewerblich ermittelten Fördersätzen hat seit 2017 zu mehr Wettbewerb und einem kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien geführt. Insgesamt ist es gelungen, den Strompreis für private Haushaltskunden zu stabilisieren .

Stromnetzausbau beschleunigen

Wesentlich für den Erfolg der Energiewende ist der Netzausbau, der bisher nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt hält. Daher muss das Stromnetz optimiert, verstärkt und ausgebaut werden. Zudem muss der Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert erfolgen. Hierfür ist die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze zentral. Um den Netzausbau zu beschleunigen und das bestehende Netz besser auszulasten, hat die Bundesregierung in Konkretisierung des Aktionsplans Stromnetz unter anderem einen Entwurf für ein novelliertes Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) vorgelegt. Mit der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte hat die Bundesregierung zudem einen Schritt für eine sachgerechtere Verteilung der Netzausbaukosten eingeleitet.

Energieeffizienz als zentraler Baustein der Energiewende

Energie effizienter einzusetzen und einzusparen ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Die Bundesregierung wird daher eine sektorenübergreifende Energieeffizienzstrategie verabschieden. Diese soll konkrete Maßnahmen enthalten, um den deutschen Beitrag zum EU-Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 zu erreichen, und auch einen langfristigen Fahrplan zur Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050. Die Bundesregierung plant, das Energieeinsparrecht für Gebäude durch ein Gebäudeenergiegesetz zu novellieren. Zudem prüft die Bundesregierung verschiedene Ausgestaltungsoptionen zur Einführung der im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahme vereinbarten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Vorgaben des Koalitionsvertrags, um die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Mithilfe einer „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ soll die Förderung noch zielgerichteter und der Zugang zur Förderung vereinfacht werden.

Europa gestalten und die Finanzmärkte zukunftsfest machen

Die Soziale Marktwirtschaft Deutschlands ist eng eingebettet in den europäischen Kontext. Allerdings steht Europa vor großen Herausforderungen. Hierzu gehören aktuell insbesondere der Brexit sowie die Frage der zukünftigen Gestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion. Eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsfähige Europäische Union ist ein wettbewerbsfähiger und krisenfester Euroraum. Die Mitgliedstaaten haben sich auf dem Eurogipfel im Dezember 2018 daher auf ein umfassendes Reformpaket zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Gemeinsam mit Frankreich hat sich die Bundesregierung aktiv in diesen Reformprozess eingebracht. Für die Bundesregierung war hierbei die Fortentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Mitgliedstaaten der Währungsunion unter strikten Auflagen Stabilitätshilfen gewähren kann, ein besonderes Anliegen.

Die Bundesregierung begrüßt den Fokus auf Innovationen und Investitionen im Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Ein Element neben dem künftigen Forschungsrahmenprogramm sind die hohen Innovations- und Forschungsanteile beim Ansatz für die Kohäsionspolitik, aber auch in anderen Haushaltslinien. Dazu gehört außerdem die Fortführung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), der künftig zusammengefasst mit anderen Finanzinstrumenten im neuen Programm „InvestEU“ aufgehen wird. Wichtig bleibt dabei sicherzustellen, dass es sich um zusätzliche Investitionen handelt, und insgesamt ein investitionsfreundliches Umfeld zu schaffen. Die Europäische Kommission hat ferner Vorschläge gemacht, um die Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Bundesregierung unterstützt dieses Anliegen, auch wenn zu einzelnen Vorschlägen noch Fragen zu klären sind.

In diesem Jahr wird es nun insbesondere darum gehen, die Beschlüsse des Eurogipfels im Dezember 2018 umzusetzen. Die Bundesregierung bedauert den Entschluss des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten. Sie begrüßt die Einigung auf ein Austrittsabkommen sowie auf eine politische Erklärung über den Rahmen der zukünftigen Beziehungen, setzt sich weiter für einen geordneten EU-Austritt des Vereinigten Königreiches ein und strebt auf Basis der Leitlinien des Europäischen Rates ein auch zukünftig enges Verhältnis der EU mit dem Vereinigten Königreich an.

Globalisierung nutzen, internationalen Wettbewerb fair gestalten

Der globale Handel trägt maßgeblich zu Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung bei. Gerade für das Exportland Deutschland sind offene Märkte von besonderer Bedeutung. Voraussetzung für die wohlstandssteigernden Effekte der Globalisierung sind daneben auch Regelgebundenheit und einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei Handel und Investitionen. Vor diesem Hintergrund tritt die Bundesregierung protektionistischen Tendenzen entgegen und setzt sich für die Stärkung und Modernisierung des multilateralen Handelssystems der Welthandelsorganisation (WTO) als Ordnungsrahmen für einen regelbasierten Welthandel ein. Ergänzend unterstützt die Bundesregierung bilaterale Freihandelsabkommen der EU, durch die Handels- und Investitionshemmnisse beseitigt und gleichzeitig hohe Standards verbindlich vereinbart werden.
Offene Märkte sind nicht nur mit Blick auf den Handel wichtig, sondern auch für Investitionen und Kapitalflüsse. Dabei gilt es, europäische beziehungsweise nationale Sicherheitsbelange bei ausländischen Direktinvestitionen zu berücksichtigen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sich die EU-Mitgliedstaaten wirksamer insbesondere vor staatlich gelenkten Direktinvestitionen aus Drittstaaten in sicherheitsrelevante Unternehmen schützen können. Gleichzeitig entwickelt sie das nationale Prüfinstrumentarium weiter, um verstärkt Sicherheitsbelange bei ausländischen Direktinvestitionen angemessen berücksichtigen zu können.

Kontakt: Sven Bergschmidt, Dr. Ulrike Bramburger, Dr. Tobias Meyer und Dr. Kenan Šehović
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik