1. Auf einen Blick
Mehr Gründerinnen und Gründer für Deutschland: BMWi startet Gründungsoffensive
In Deutschland gibt es viele Menschen mit großartigen Ideen. Sie will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit seiner Gründungsoffensive unter dem Motto „GO! Gut für Dich. Gut für Deutschland.“ ermutigen und unterstützen. Am 29. November 2018 hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier die breit angelegte Gründungsoffensive gemeinsam mit den Verbänden BDA, BDI, DIHK und ZDH gestartet.
Die Gründungsoffensive setzt ein Zeichen für mehr Gründungen in Deutschland: Sie gibt Impulse zum Gründen, will den Gründer- und Unternehmergeist in Deutschland stärken und Menschen ermutigen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen. Das Ziel sind mehr Unternehmensgründungen und -nachfolgen in allen Wirtschaftsbereichen: vom Handwerk über die gewerbliche Wirtschaft, Dienstleistungen und die freien Berufe bis hin zu technologieorientierten, wachstumsstarken Start-ups.
Zwar nahmen die Anzahl chancenorientierter und innovativer Gründungen mit Wachstumspotenzial, Neugründungen in den freien Berufen und auch die Qualität und Nachhaltigkeit von Gründungen zuletzt zu. Jedoch ist die Gesamtzahl der Gründungen rückläufig. Die deutsche Volkswirtschaft braucht aber Gründerinnen und Gründer, um auf Dauer innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Hier setzt die neue Gründungsoffensive des BMWi an, die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 29. November 2018 gemeinsam mit den Verbänden BDA, BDI, DIHK und ZDH ins Leben gerufen wurde. Zum Startschuss haben BMWi und Verbände eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der insbesondere sechs Punkte als für Gründungen und Nachfolgen in Deutschland besonders wesentlich hervorgehoben werden: die gesellschaftliche und politische Wertschätzung unternehmerischer Selbständigkeit, die Vermittlung wirtschaftlichen Wissens und unternehmerischen Denkens, die Erleichterung von Unternehmensnachfolgen, die Verbesserung des Gründungsumfelds und die Gewinnung insbesondere von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund für die unternehmerische Selbständigkeit.
Parallel zum Start der Gründungsoffensive wandte sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier in einem Brief an die Oberbürgermeister/innen, Bürgermeister/innen und Landräte/Landrätinnen, um eine breite Unterstützung des Themas durch alle politischen Entscheidungsträger zu erreichen. Darin hebt er die Bedeutung von Unternehmerinnen und Unternehmern gerade auch in den Regionen hervor und wirbt für mehr Wertschätzung.
Um die Gründungsoffensive in die Fläche zu tragen, sind im Jahr 2019 vier Regionalkonferenzen vorgesehen, bei denen der Bundeswirtschaftsminister zusammen mit den Verbänden den direkten Austausch mit Gründerinnen und Gründern, Unternehmerinnen und Unternehmern suchen wird.
Inhaltlich setzt die Gründungsoffensive folgende Schwerpunkte:
1. Gründergeist stärken, unternehmerische Kompetenzen vermitteln, Mut für eine zweite Chance machen
Deutschland braucht eine stärkere Gründungskultur. Dazu gehört auch eine positive Fehlerkultur der Gesellschaft, die nach Fehlschlägen neue unternehmerische Perspektiven ermöglicht. Es gilt, das Wissen um die Themen Gründung, Start-ups und Unternehmertum zu verbessern und die unternehmerische Selbständigkeit stärker als Chance wahrzunehmen. Das BMWi unterstützt hier mit seinen Programmen „Unternehmergeist in die Schulen“, „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ sowie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und sucht mit diversen Veranstaltungsformaten den Dialog mit der Gründerszene und der Gesellschaft (u. a. Gründerwoche Deutschland, Start-up-Nights!, Gründermessen, Gründerwettbewerbe).
2. Gründungsumfeld verbessern
Für Gründerinnen und Gründer gibt es zahlreiche und vielfältige Informationen und Beratungsangebote der EU, des Bundes, der Länder und regionaler Einrichtungen. Das BMWi informiert und unterstützt mit der zentralen Gründerplattform (www.gruenderplattform.de) und der Informationsseite www.existenzgruender.de. Es setzt sich ferner dafür ein, Gründungsverfahren künftig zu bündeln, zu digitalisieren und durch vereinfachte Verwaltungsprozesse insgesamt zu erleichtern.
3. Unternehmensnachfolgen erleichtern
Die Unternehmensnachfolge wird zu einer immer größeren Herausforderung für die Wirtschaft. Damit unternehmerisches Know-how und Arbeitsplätze bei Unternehmensnachfolgen nicht verloren gehen, muss der Wechsel strategisch richtig und rechtzeitig vorbereitet werden. Zur Unterstützung bietet das BMWi u. a. die Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org (zusammen mit der KfW), das Projekt „ICON – innovativer Content für die Unternehmensnachfolge“ sowie bundesweite Veranstaltungen wie etwa den Aktionstag „Unternehmensnachfolge“ an.
4. Mehr Frauen für die unternehmerische Selbständigkeit gewinnen
Obwohl Frauen ein ähnlich hohes Gründungsinteresse haben wie Männer, sind Gründungen von Frauen deutlich seltener. Nur jedes dritte Unternehmen wird von einer Frau aufgebaut. Das BMWi will deshalb gezielt Frauen ermutigen, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen oder ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen. Dafür gibt es die bundesweite Initiative „FRAUEN unternehmen“ und das Existenzgründerinnenportal www.existenzgruenderinnen.de.
5. Passgenaue Finanzierungsinstrumente anbieten
Ein gutes Finanzierungsumfeld ist eine entscheidende Voraussetzung für eine dynamische Gründungs- und Start-up-Szene. Das BMWi stellt ein gut austariertes System aus Programmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmensgründung und -wachstum sowie zur Unternehmensnachfolge zur Verfügung (z. B. Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“, Mikrokreditfonds Deutschland, Mikromezzaninfonds).
6. Mehr Wagniskapital für Start-ups bereitstellen
Deutschland ist in der Frühphasenfinanzierung von Start-ups mittlerweile – auch dank zahlreicher öffentlicher Förderprogramme – gut aufgestellt. Im internationalen Vergleich ist der deutsche Wagniskapitalmarkt in Relation zur deutschen Wirtschaftskraft allerdings immer noch sehr klein. In anderen Ländern wird im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ein Vielfaches an Wagniskapital investiert. Mit diversen Maßnahmen, wie etwa der neuen Beteiligungsgesellschaft „KfW Capital“, der „Tech Growth Fund“-Initiative, dem High-Tech-Gründerfonds, dem INVEST-Programm und EIF-Programmen für Wagniskapitalfinanzierungen, soll das Finanzierungsumfeld von Start-ups weiter verbessert werden.
7. Start-ups und Mittelstand enger vernetzen
Von der Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen profitieren beide Seiten. Eine Mehrheit der Mittelständler kann sich eine Zusammenarbeit mit Start-ups vorstellen, aber nur wenige sind bisher eine Kooperation eingegangen. Es gilt daher, Start-ups und Mittelstand enger miteinander zu vernetzen. Dazu tragen Formate wie die Start-up-Nights, die Workshop-Reihe „Start-up meets Mittelstand“, das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft, die Digital Hub-Initiative sowie das „Forschungsnetzwerk Energie Start-ups“ bei.
8. Internationale Kooperationen von Start-ups fördern
Nur wenige deutsche Start-ups wagen frühzeitig den Schritt in globale Märkte. Auch deshalb fällt es jungen Unternehmen im internationalen Vergleich schwer, schnelles und anhaltendes Wachstum zu realisieren. Ergänzend zu den klassischen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung bietet das BMWi deshalb spezifische Unterstützungsleistungen an, damit deutsche Start-ups früher die globalen Wachstumsmärkte besetzen (z. B. German Accelerator Programm, Programm EXIST-Gründungskultur, Start-up-Exchange-Programme).
9. Unternehmerische Kompetenzen von Migrantinnen und Migranten stärken
Etwa jede fünfte Gründung in Deutschland erfolgt mittlerweile durch Menschen mit Migrationshintergrund. Das BMWi will Migrantinnen und Migranten daher stärker ermutigen, zu gründen oder ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen, und stellt passgenaue Informationen und Beratung zur Verfügung (z. B. Pilotprojekt „Start-up-your-future“, Ausbau spezifischer Informations- und Beratungsangebote).
10. Soziales Unternehmertum stärker fördern
Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung, der Globalisierung und der Digitalisierung lassen sich allein mit technischen Innovationen nicht lösen. Soziale Start-ups leisten mit innovativen Lösungen für gesellschaftliche und ökologische Fragen einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft. Ihnen stehen bereits jetzt viele Förder- und Beratungsprogramme in der Gründungs- und Skalierungsphase offen. Im Rahmen der Gründungsoffensive werden Weiterentwicklungen und eine bessere Berücksichtigung von Sozialunternehmen angestrebt.
Mehr zur Gründungsoffensive erfahren Sie auf der Internetseite www.existenzgruender.de/GO.
Kontakt:
Christine Messing
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik
Holger Maus
Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung
Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ – die neue Digitalstrategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung will den digitalen Wandel gestalten und Deutschland fit für das digitale Zeitalter machen. Hierzu hat sie die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ verabschiedet. Ziel ist es, die Lebensqualität für alle Menschen in Deutschland weiter zu steigern, die wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale der Digitalisierung zu entfalten und den sozialen Zusammenhalt auch im digitalen Zeitalter zu sichern.
Rahmenbedingungen für die digitale Zukunft gestalten
Die Bundesregierung hat am 15. November 2018 die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ beschlossen. Sie dient – als Fortentwicklung der Digitalen Agenda 2014–2017 – als klares politisches Leitbild zur Gestaltung des digitalen Wandels für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bürgerinnen und Bürger insgesamt. Bei der Erarbeitung der Strategie hat die Bundesregierung besonders den Nutzen für den Einzelnen ins Zentrum gestellt.
Die Handlungsfelder
In der Umsetzungsstrategie hat die Bundesregierung ihre zentralen digitalpolitischen Schwerpunktvorhaben in den fünf Handlungsfeldern Digitale Kompetenz, Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen Wandel sowie Moderner Staat zusammengeführt und in einem gemeinsamen Prozess unter ein strategisches Dach gestellt. Da die Gewährleistung von Sicherheit eine grundlegende Voraussetzung für die nachhaltige und erfolgreiche Digitalisierung ist, wurden Maßnahmen zur digitalen Sicherheit in allen Handlungsfeldern mitbetrachtet.
Die Schwerpunktmaßnahmen der Ressorts bilden die ganze Bandbreite der digitalen Transformation ab: So hat sich die Bundesregierung zum Beispiel darauf verständigt, verstärkt in die digitalen Kompetenzen der Menschen zu investieren und das Bildungssystem noch stärker auf die Anforderungen des digital geprägten Alltags, der digitalen Arbeits- und Wirtschaftswelt und der digitalen Wissensgesellschaft auszurichten.
Um die Voraussetzung für digitale Teilhabe der Menschen sowohl in den Städten als auch auf dem Land zu schaffen, soll ganz Deutschland bis zum Jahr 2025 mit gigabitfähigen Netzen versorgt werden. Im Bereich 5G-Anwendungen soll Deutschland zum Leitmarkt werden.
Auch die Verwaltung selbst soll den Schritt ins digitale Zeitalter gehen und den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Leben erleichtern. Die Bundesregierung will deshalb den Kontakt mit der Verwaltung und die Beantragung von Leistungen für alle einfacher machen. Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen auch online in Anspruch genommen werden können.
Die Schwerpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Als führende Wirtschaftsnation mit vitalem industriellen Kern und einem hervorragend aufgestellten Mittelstand hat Deutschland beste strukturelle Voraussetzungen für eine digitalisierte Wirtschaftswelt. Die klassische Innovations- und Wirtschaftsstärke liegt darin begründet, dass Deutschland bisher häufig in der Lage war, disruptive Veränderungen frühzeitig zu erkennen, sie anzunehmen und ihre Chancen in Ideen und Wohlstand zu übersetzen. In diesem Sinne hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Erarbeitung der Umsetzungsstrategie besonderen Wert darauf gelegt, dass digitale Innovationen und die künftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands einen Schwerpunkt bilden.
Digitale Innovationen – insbesondere im Bereich Künstlicher Intelligenz – sollen ermöglicht werden mit der Maßgabe, unseren Wohlstand zu sichern und unsere Grundwerte in Deutschland und in Europa zu erhalten. Deutschland hat den Willen, die Fähigkeit und die Instrumente zur Innovation. Gleichzeitig wollen wir aber auch konkrete Produkte und praktische Lösungen fördern. Ziel ist, aus hervorragender technologischer Forschung auch hervorragende technologische Produkte „Made in Germany“ und „Made in Europe“ auf den Markt zu bringen.
Um den deutschen Mittelstand fit für die digitale Zukunft zu machen, hat das BMWi insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung des Mittelstandes sowie junger und innovativer Unternehmen in die Umsetzungsstrategie eingebracht. Dazu gehören etwa die Fortführung und der Ausbau der Mittelstand 4. Kompetenzzentren, die Einführung eines neuen Förderprogramms „Investitionszuschuss Digitalisierung im Mittelstand“ oder eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Start-up-Ökosystems.
Darüber hinaus ist dem BMWi die Gestaltung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens, bspw. im Rahmen der Telekommunikationsregulierung oder des Wettbewerbsrechts, in dieser Legislaturperiode ein besonderes Anliegen. Eine moderne digitale Ordnungspolitik kommt den Unternehmen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Ein zukunftsfähiger Ordnungsrahmen kann stärkere Investitionsanreize für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau setzen und Marktmachtmissbrauch von Plattformunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden verhindern
Digitalkabinett und Digitalrat
Die Digitalpolitik der Bundesregierung – und damit auch die Umsetzungsstrategie – wird in dieser Legislaturperiode durch den Kabinettausschuss Digitalisierung (kurz: Digitalkabinett) gesteuert. Seine Mitglieder sind die Bundeskanzlerin, alle Bundesministerinnen und -minister sowie die Staatsministerinnen für Digitalisierung sowie für Kultur und Medien.
Ebenfalls neu in dieser Legislaturperiode ist die Einsetzung des Digitalrates. Aufgabe des Digitalrates ist es, einen engen Austausch zwischen Politik und nationalen sowie internationalen Experten zu ermöglichen. Er berät die Bundesregierung bei der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung. Er kann auch Impulse zur Fortentwicklung und Umsetzung der Digitalstrategie geben.
Die zehn Ratsmitglieder stammen aus Deutschland und anderen Ländern und sind Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung. Sie alle stehen für Praxiserfahrung und Innovation und bilden mit ihrer Expertise und ihren unterschiedlichen Erfahrungen aus der Praxis möglichst viele Themenfelder der Digitalisierung ab. Sie sehen ihre Aufgabe darin, der Regierung die richtigen Fragen zu stellen, sie fachlich zu unterstützen und – wo es sein muss – auch anzutreiben.
Wie es jetzt weitergeht
Die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ ist als lebendes Dokument konzipiert. Das bedeutet: Die Bundesregierung wird die Ziele der Umsetzungsstrategie regelmäßig neu hinterfragen und nachsteuern. Die Strategie wird permanent weiterentwickelt und der Umsetzungsstand wird öffentlich zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Umsetzungsstrategie sind unter www.digital-made-in.de verfügbar.
Kontakt: Dr. Christina Schmidt-Holtmann
Referat: Grundsätze der Digitalpolitik, Koordinierung
„Vor wichtigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen“: Sachverständigenrat legt neues Gutachten vor
Am 7. November 2018 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sein aktuelles Jahresgutachten mit dem Titel „Vor wichtigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen“ an die Bundeskanzlerin übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin sieht der SVR die größten Herausforderungen für die deutsche Volkswirtschaft international im globalen Handel und national in den Folgen des demografischen Wandels. Eine Antwort auf die internationalen Herausforderungen durch die ungewisse Zukunft des multilateralen Handelssystems liegt laut Gutachten in einer Stärkung der Europäischen Union. Um die Folgen des demografischen Wandels abzumildern, mahnt der SVR, den Strukturwandel durch die Digitalisierung zuzulassen und die sich hier bietenden Chancen zu nutzen.
Der SVR erwartet, dass sich der aktuelle Aufschwung weiter fortsetzen wird, auch wenn dieser zuletzt an Dynamik eingebüßt hat. Für das Jahr 2018 prognostizieren die Gutachter ein Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent und für das Jahr 2019 einen Zuwachs von 1,5 Prozent. Diese Einschätzungen ähneln denen der Bundesregierung, die im Rahmen ihrer Herbstprojektion allerdings für beide Jahre eine etwas dynamischere Entwicklung erwartet (jeweils 1,8 Prozent für 2018 und 2019).
Um den aktuellen Herausforderungen im globalen Handel zu begegnen, spricht sich der SVR dafür aus, das multilaterale, regelbasierte Handelssystem der Welthandelsorganisation zu reformieren und damit zu stärken. Weiterhin solle Deutschland den internationalen Steuerwettbewerb annehmen. In diesem Zusammenhang wird eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags angeregt, um den Anstieg der tariflichen Gewinnsteuersätze seit der Steuerreform 2008 auszugleichen.
Aufgrund des zu erwartenden Rückgangs der Erwerbsbevölkerung wird es zu steigenden Fachkräfteengpässen kommen. Um diesen Engpässen zu begegnen, solle einerseits das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden (Flexibilisierung der Arbeitszeitorganisation, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen). Andererseits unterstützt der SVR eine erleichterte Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern durch das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz. Der SVR empfiehlt zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung des Renteneintritts und spricht sich dafür aus, dass sich das Renteneintrittsalter in Zukunft an der Lebenserwartung orientieren solle.
Da es unmöglich sei, den durch den demografischen Wandel bedingten Rückgang des Arbeitsvolumens zu kompensieren, würde – so der SVR – vielmehr ein steigendes Produktivitätswachstum durch die Digitalisierung benötigt. Vor diesem Hintergrund sollten Anstrengungen „oberste Priorität“ haben, die Bevölkerung besser zu befähigen, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen. Dabei seien etwa die Rahmenbedingungen zu verbessern, die Gründungsfinanzierung zu stärken und das Bildungssystem zu modernisieren.
Damit die Digitalisierung einen Beitrag zur Produktivitätsentwicklung leisten könne, seien darüber hinaus Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien notwendig. Hier spricht sich der SVR für Technologieneutralität und eine stärkere Wettbewerbsintensität aus. Die Aufgabe des Staates bestehe insbesondere darin, Rahmenbedingungen zu schaffen und den Wettbewerb sicherzustellen. Industriepolitische Eingriffe des Staates lehnt der SVR ab.
Die Bundesregierung nimmt im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 2019 zu dem Gutachten Stellung. Weitere Informationen zum Gutachten des SVR finden sich unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de.
Kontakt: Dr. Franziska Lottmann
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
Ein neues Kapitel in der Welt des Messens: Revision des internationalen Einheitensystems
In der Welt des Messens, der Metrologie, ist ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Am 16. November haben sich internationale Vertreter darauf verständigt, in Zukunft mit grundlegend neuen Definitionen für das Kilogramm, das Ampere, das Kelvin und die Stoffmenge Mol zu arbeiten. Dieses neu formulierte Einheitensystem ist eine wissenschaftliche Meisterleistung. Zugleich ermöglicht es prinzipiell vielfältige technologische Innovationen in wichtigen Hightech-Branchen. Für die Verbraucher werden diese Änderungen keine unmittelbaren Auswirkungen haben.
Vom 13. bis 16. November 2018 tagte in Versailles die 26. Generalkonferenz für Maße und Gewichte (CGPM). Angereist waren Vertreter von 54 der 60 Mitgliedsstaaten sowie zahlreiche weitere Teilnehmer. Die deutsche Delegation bestand aus Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Metrologieexperten der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB). Unter anderem nahmen der PTB-Präsident, Prof. Dr. Joachim Ullrich, und der PTB-Vizepräsident, Prof. Dr. Roman Schwartz, an der Konferenz teil.
Delegierte folgen der wissenschaftlichen Empfehlung
Kernthema dieser Konferenz war es, die Neudefinition von vier Basiseinheiten des internationalen Einheitensystems – namentlich das Kilogramm, das Kelvin, das Ampere und das Mol – zu beschließen. Mit großer Mehrheit folgten die Delegierten der vorliegenden wissenschaftlichen Empfehlung und machten so den Weg frei für die Revision des Einheitensystems, das nun am 20. Mai 2019, dem Weltmetrologietag, in Kraft treten wird. Ab diesem Tag werden sich alle Maßeinheiten auf das Stabilste beziehen, was die Wissenschaft zu bieten hat, denn: Alle Einheiten lassen sich in Zukunft als Kombination von Naturkonstanten darstellen. Die Sekunde mit dem Bezug auf einen Elektronenübergang im Cäsiumatom und der Meter mit dem Bezug zur Lichtgeschwindigkeit hatten dies schon vorgemacht. Nun ziehen alle anderen Basiseinheiten nach.
Für die Wissenschaft tritt der Fortschritt ein, sobald die Neudefinitionen verabschiedet sind. Für die Technik werden sich die Fortschritte als Langzeitwirkung zeigen. Eine Besonderheit des neuen Einheitensystems ist, dass keinerlei technische Barrieren mehr eingebaut sind. Schwankt etwa im jetzigen System die Masse des Urkilogramms in einer gewissen Größenordnung, so ist die beste erreichbare Genauigkeit einer Wägung eben dadurch begrenzt. Für Hochpräzisionsanwendungen in der Wissenschaft und in der Technik kann dies ein echtes Hindernis darstellen. An einer Revision des Einheitensystems wurde daher seit vielen Jahren in den großen Metrologieinstituten, wie der PTB, gearbeitet.
Im neuen Einheitensystem wird es keine definitionsbedingten Schwankungen mehr geben, da die Naturkonstanten verbindlich festgelegte Werte bekommen. So wird die Kilogramm-Definition unabhängig von möglichen Massedriften jedweder Verkörperungen sein. Alle elektrischen Einheiten inklusive des Ampere werden als Quantenrealisierungen (über den so genannten Josephson- und Quanten-Hall-Effekt oder „einfach“ durch Zählen von Elektronen pro Zeit) Teil des Systems. Und nicht zuletzt wird das Mol nun auch definitorisch über eine festgelegte Anzahl von Teilchen (die Avogadro-Konstante) einer spezifizierten Substanz erfasst.
Ein technologisches Versprechen
Daher gilt im neuen internationalen Einheitensystem: Kann genauer gemessen werden, können auch die Einheiten genauer realisiert werden – ohne Änderung der zugrundeliegenden Definition. In einer hochtechnischen Welt, in der weder die Längenteilungen beim Nanometer aufhören werden noch die Zeitteilungen bei Femtosekunden, ist diese technische Offenheit des neuen Einheitensystems gegenüber allen zukünftigen Genauigkeitsfortschritten ein großer Gewinn. Damit schafft die Revision des Einheitensystems bessere Voraussetzungen für Innovationen überall da, wo es auf höchste Präzision ankommt – bei der Entwicklung von Quantentechnologien ebenso wie bei den Diagnosemöglichkeiten der Medizin, den Effizienzsteigerungen bei der Energiegewinnung oder den Analysemethoden der Klimaforschung.
Die Revision des Einheitensystems und das mit ihr einhergehende technologische Versprechen werden so zu einem größeren Vertrauen insbesondere in innovative und hochpräzise Messungen beitragen. Sie wird die Qualitätsinfrastruktur im Bereich des Messwesens mit Blick auf den Technologietransfer von neuen, innovativen Lösungen nachhaltig prägen sowie Handel und Marktverbreitung positiv beeinflussen. Dafür werden jetzt die entsprechenden Messtechniken und Messmethoden zur Realisierung der Einheiten weltweit aufgebaut, in aufwendigen Ringvergleichen abgeglichen und dem technologischen Fortschritt folgend stetig weiter verbessert. Die Grundlage dafür wurde mit den neuen Definitionen der Basiseinheiten gelegt.
Das komplett neu definierte Einheitensystem beseitigt die Mängel des bisherigen Systems, wobei die Änderungen im täglichen Leben heute nicht bemerkbar sind. Der Vorteil ist jedoch überzeugend: Naturkonstanten gelten überall und zu allen Zeiten. Damit bildet das neue Einheitensystem gewissermaßen eine universelle Sprache, auf die sich die Weltgemeinschaft nun verständigt hat und die auch in einer von technologischen Innovationen getragenen Welt von morgen anwendbar ist.
Weiterführende Informationen sind zu finden unter: www.ptb.de und www.bipm.org.
Die Entstehung des internationalen Einheitensystems Ausgelöst durch die industrielle Revolution, begann in der Mitte des 19. Jahrhunderts der grenzüberschreitende Handel mit technischen Gütern stark zuzunehmen. Von den damaligen Industriestaaten wurde rasch erkannt, dass ein einheitliches internationales Maßsystem von entscheidender Bedeutung für die Förderung des internationalen Handels sein würde. 1875 vereinbarten daher die führenden 17 Industrienationen, darunter Deutschland, ein internationales Maßsystem auf der Basis von Meter, Kilogramm und Sekunde einzuführen. In einem diplomatischen Vertrag, der „Meterkonvention“, beschlossen sie die Errichtung des „Internationalen Büros für Maße und Gewichte“ (BIPM), das als permanente wissenschaftliche Einrichtung die internationalen Maße und Gewichte als Maßverkörperungen realisieren, an die Mitgliedsstaaten weitergeben und Forschung und Entwicklung zur Verbesserung solcher Normale betreiben sollte. Als Aufsichtsgremium über das BIPM wurde das „Internationale Komitee für Maße und Gewichte“ (CIPM) gegründet, bestehend aus 18 internationalen Experten. Zur Vertretung der Mitgliedsstaaten wurde die „Internationale Konferenz für Maße und Gewichte“ (CGPM) geschaffen. Als oberstes Gremium wählt das CGPM die Mitglieder des CIPM, entscheidet über das Arbeitsprogramm und das Budget des BIPM und fasst die grundlegenden Beschlüsse für das internationale Messwesen. |
Kontakt:
Dr. Arne Höll
Referat: Akkreditierung und Konformitätsbewertung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM
Dr. Dr. Jens Simon
PTB, Stabsstelle „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“
Die neunte „Gründerwoche Deutschland“: ein voller Erfolg
Mit etwa 90.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die Gründerwoche Deutschland auch in diesem Jahr ein voller Erfolg. Dazu beigetragen haben vor allem die mehr als 1.600 Partner, darunter Kammern, Wirtschaftsfördergesellschaften, Gründungsnetzwerke, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Sie haben die bundesweite Aktionswoche, die mittlerweile zum neunten Mal unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stattfand, mit zahlreichen Veranstaltungen unterstützt. In über 1.700 kostenfreien Workshops, Seminaren, Beratungsangeboten, Planspielen, Wettbewerben und vielen weiteren Events konnten die Besucherinnen und Besucher „Gründungsgeist“ schnuppern.
Mit der jährlich stattfindenden Gründerwoche Deutschland wollen die Aktionspartner gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Interesse an Existenzgründungen wecken und Impulse für eine neue Gründungskultur in Deutschland setzen. Ziel der Veranstaltungen war es,
unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern, unternehmerische Kompetenzen zu vermitteln und Kreativität zu wecken, den Austausch von Ideen, Erfahrungen und Meinungen zum Thema Gründung und Selbständigkeit zu befördern und Unterstützungsmöglichkeiten für angehende Gründerinnen und Gründer aufzuzeigen, beispielsweise Initiativen zur Förderung von Gründungsideen.
Themenfokus: Social Start-ups
In jedem Jahr nimmt die Gründerwoche Deutschland eine bestimmte Zielgruppe ins Visier. Dieses Mal richtete sich der Fokus auf Gründerinnen und Gründer von Social Start-ups. Ihr Anliegen: mit sozial- und umweltorientierten Gründungen die Welt ein bisschen besser zu machen. Für sie spielt die Höhe des Gewinns oftmals nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger sind der gesellschaftliche oder ökologische Nutzen ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Da die Entwicklung eines tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsmodells für viele Social Start-ups herausfordernd ist, erhielten sie auf der Gründerwoche Unterstützung. Veranstaltungen von Aktionspartnern – wie den Social Impact Labs in Potsdam und Frankfurt am Main, der Hochschule Rhein-Waal oder auch der Hamburger Existenzgründungsinitiative – halfen künftigen Social Entrepreneurs mit praktischen Tipps auf die (unternehmerischen) Sprünge.
Unternehmergeist bei Schülerinnen und Schülern wecken
Selbstverständlich ging es in der Gründerwoche auch darum, Schülerinnen und Schüler mit so genannten „Unternehmergeist“-Projekten, in Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern oder in Gründungsplanspielen für eine spätere berufliche Selbständigkeit zu sensibilisieren. Dabei konnte beispielsweise das Projekt JUNIOR des Instituts der deutschen Wirtschaft punkten: Vertreter und Vertreterinnen der JUNIOR-Schülerunternehmen sowie die betreuenden Schulpaten kamen zusammen, um sich kennenzulernen und auszutauschen.
Gründerwoche Deutschland: international vernetzt
Die Gründerwoche Deutschland ist mit ihren zahlreichen, vielfältigen Veranstaltungen deutschlandweit nicht nur das jährlich größte Event für Gründerinnen und Gründer – sie ist zugleich Teil der Global Entrepreneurship Week (GEW). Die GEW, die zeitgleich in über 170 Ländern stattfindet und Menschen für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistern möchte, motiviert jedes Jahr mehr und mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Unter dem Dach der GEW finden eine Reihe internationaler Wettbewerbe statt, an denen sich auch Gründerinnen und Gründer aus Deutschland beteiligen: Das Berliner Kreativunternehmen ArtNight vertritt Deutschland beispielsweise Ende November beim internationalen Finale des Creative Business Cup in Kopenhagen. Im Januar 2019 präsentieren die drei Teams von Manyfolds, Nuventura und otego ihre umweltorientierten Geschäftsideen beim Finale des Cleantech Open Global Ideas Challenge in Los Angeles. Und beim weltweit größten Wettbewerb in der Lebensmittel- und Agrarbranche, der Future Agro Challenge (FAC), hat der Finalist aus Deutschland im nächsten Jahr die Chance, die begehrte Auszeichnung „Agribusiness of the Year 2019“ zu erhalten. Selbst wenn den deutschen Unternehmen kein Sprung auf das Siegerpodest gelingen sollte, können sie durch ihre Teilnahme an den Wettbewerben Kontakte zu europäischen und internationalen Investoren und anderen Unternehmen knüpfen.
Jubiläumsjahr 2019: Zehn Jahre Gründerwoche Deutschland
Vom 18. bis 24. November 2019 feiert die Gründerwoche Deutschland ihr zehnjähriges Jubiläum. Alle, die sich bereits jetzt als Partner der Gründerwoche Deutschland 2019 für mehr Gründungsgeist in Deutschland engagieren und eine Veranstaltung anbieten möchten, sind hierzu herzlich willkommen.
Kontakt:
Bundesweite Koordinierungsstelle im RKW
Kompetenzzentrum
kontakt@gruenderwoche.de
Weitere Informationen rund um die Gründerwoche Deutschland finden Sie unter www.gruenderwoche.de.
Kontakt: Holger Maus
Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Dezember 2018 | |
06.12. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Oktober) |
07.12. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Oktober) |
13.12. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
19.12. | Energieministerrat (TTE) |
Ende Dezember | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Januar 2019 | |
07.01. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (November) |
08.01. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (November) |
14.01. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
21.-22.01. | Eurogruppe/ ECOFIN |
Ende Januar | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Februar 2019 | |
06.02. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Dezember) |
07.02. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Dezember) |
11.-12.01. | Eurogruppe/ ECOFIN |
13.01. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
18.01. | WBF-Rat |
Ende Februar | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Der Rohölpreis…
... befindet sich aktuell im neunten Jahr des Aufschwungs. Allerdings ist die Wirtschaftsleistung im dritten Quartal geringfügig um 0,2 Prozent zurückgegangen – droht damit die Gefahr eines Abschwungs? Die aktuelle Grafik des Monats zeigt, dass einzelne negative Quartalsraten auch in Aufschwüngen keineswegs unüblich sind. Seit 1992 wurde in 17 Jahren in mindestens einem Quartal eine negative Wachstumsrate verzeichnet. Trotzdem blieb das Jahreswachstum in den meisten Fällen positiv. Dies ist auch für das Jahr 2018 zu erwarten: Nachdem die Wirtschaft im dritten Quartal vor allem aufgrund von Sondereffekten in der Automobilindustrie schwächelte, dürfte das Wachstum im vierten Quartal wieder anziehen.