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12.06.2018 - Online-Version - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

I. Wirtschaftspolitische Themen und Analysen

Einleitung

1. Auf einen Blick

Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Juni 2018
07.06.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (April)
08.06.Produktion im Produzierenden Gewerbe (April)
08.06.TK-Rat
11.06.Energieministerrat
13.06.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
21.-22.06.Eurogruppe/ECOFIN
28.-29.06.Europäischer Rat
Ende JuniSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
Juli 2018
05.07.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Mai)
06.07.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Mai)
09.-10.07.Informelles Treffen des Ausschusses für Finanzdienstleistungen (Wien)
13.07.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
13.-14.07.Eurogruppe/ECOFIN
16.07.Informeller WBF-Rat (Wien)
24.07ECOFIN/Haushalt (Brüssel)
Ende JuliSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)
August 2018
06.08.Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Juni)
07.08.Produktion im Produzierenden Gewerbe (Juni)
14.08.Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage
Ende AugustSchlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website)

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Der Monatsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist nicht nur als Druckexemplar, sondern auch im Online-Abo als elektronischer Newsletter verfügbar. Sie können ihn unter der nachstehenden Internet-Adresse bestellen: www.bmwi.de/abo-service

Darüber hinaus können auf der Homepage des BMWi auch einzelne Ausgaben des Monatsberichts sowie Beiträge aus älteren Ausgaben online gelesen werden: www.bmwi.de/schlaglichter

Grafik des Monats

Die ifo Geschäftserwartungen …
…basieren auf einer monatlichen Befragung deutscher Unternehmen zu ihrer erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden Monaten und geben damit Hinweise auf den zukünftigen konjunkturellen Verlauf in Deutschland. Unternehmen können ihre Erwartungen als „günstiger“, „gleich bleibend“ oder „ungünstiger“ kennzeichnen, der Gesamtwert ergibt sich dann aus dem Saldo der Antworten „günstiger“ und „ungünstiger“ (in Prozent). So waren die Erwartungen zum Beispiel während der Finanzkrise besonders schlecht, die darauffolgende wirtschaftliche Erholungsphase ist wiederum durch überdurchschnittlich positive Erwartungen gekennzeichnet. Seit Anfang des Jahres 2017 befinden sich die Geschäftserwartungen auf sehr hohem Niveau, in den vergangenen Monaten haben sich die Erwartungen jedoch eingetrübt. Dies liegt vor allem daran, dass etwas weniger Unternehmen von einer Erhöhung ihrer Produktion ausgehen. Der Anteil der Unternehmen, die von einer Verringerung der Produktion ausgehen, ist hingegen weitgehend stabil geblieben.

Weiterführende Informationen

2. Überblick über die wirtschaftliche Lage

  • Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft setzte sich im ersten Quartal 2018 fort. Die Konjunktur schwächte sich zwar etwas ab, hierbei waren aber auch Sondereffekte maßgeblich. Der Aufschwung bleibt intakt.
  • Das Produzierende Gewerbe legt im ersten Quartal eine Verschnaufpause ein. Die industriellen Auftragseingänge waren sogar rückläufig. Das Geschäftsklima bleibt aber überdurchschnittlich gut.
  • Die Konsumnachfrage der privaten Haushalte bleibt rege. Der Handel zeigt sich angesichts guter Rahmenbedingungen zuversichtlich.
  • Die weiterhin hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft sorgt für eine stetig steigende Beschäftigung. Die Herausforderungen für Arbeitgeber bei der Mitarbeitersuche bleiben groß. Die Verringerung der höheren Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten und die Langzeitarbeitslosigkeit bleiben Aufgaben.

Die deutsche Wirtschaft ist auch im ersten Quartal des Jahres 2018 gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich preisbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorquartal. Die Rate liegt erwartungsgemäß unter dem für die deutsche Wirtschaft recht hohen durchschnittlichen Quartalswachstum von 0,7 % im Jahr 2017. Die Nachfrage nach industriellen Produkten sowohl aus dem Inland als auch aus Ländern außerhalb des Euroraums fiel geringer aus als im Vorquartal und senkte die Exporte. Hinzu kamen einige Sondereffekte, die vorübergehend dämpfend wirkten. Neben der Grippewelle, den vermehrten Streiks und der frühen Lage der Osterferien dürfte sich die vorläufige Haushaltsführung des Bundes spürbar ausgewirkt haben. Die Gründe für die schwächere Auslandsnachfrage sind sicherlich vielfältig. Inwieweit hierzu eine mögliche Verunsicherung durch die seit Beginn des Jahres schärferen außen- und handelspolitischen Töne der Regierung der Vereinigten Staaten beitrug, ist derzeit noch schwer zu beurteilen. Insgesamt bleibt der Aufschwung der deutschen Wirtschaft aber intakt. Die Weltwirtschaft ist weiterhin grundsätzlich in guter Verfassung und die deutsche Wirtschaft bleibt, wenn man zum Beispiel ihre Nachfrage nach Arbeitskräften zugrunde legt, auf Wachstum ausgerichtet. Die einschlägigen Geschäftsklimaindikatoren sind zwar nicht mehr ganz so positiv wie zum Jahreswechsel, ihr überdurchschnittliches Niveau spricht aber deutlich für die Fortsetzung des Aufschwungs, wenn vielleicht auch mit etwas angepasster Dynamik.

Die Weltwirtschaft expandiert trendmäßig mit hohem Tempo. Die Weltindustrieproduktion startete allerdings mit wenig Dynamik in das neue Jahr, lag im Februar dennoch um 3,9 % über dem Niveau des Vorjahres. Die stärksten Impulse kommen über ein Jahr gesehen von den asiatischen Schwellenländern, die Produktion der entwickelten Volkswirtschaften wurde aber ebenfalls spürbar ausgeweitet. Die weiteren Aussichten für den regional breit angelegten globalen Aufschwung bleiben positiv, auch wenn sich sein Wachstumstempo kaum mehr steigern dürfte. Der globale Markit Einkaufsmanagerindex erhöhte sich im April und lag deutlich in seiner Wachstumszone. Das ifo Weltwirtschaftsklima indes schwächte sich im zweiten Quartal, insbesondere hinsichtlich der Geschäftserwartungen, ab. IWF und OECD rechnen für die Weltwirtschaft für die Jahre 2018 und 2019 mit einem Wachstum von jeweils 3,9 %.

Die deutschen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen haben sich angesichts des weniger dynamischen außenwirtschaftlichen Umfelds zuletzt schwächer entwickelt. Sie gingen im ersten Quartal 2018 gegenüber dem Vorquartal in jeweiligen Preisen um 0,3 % zurück. Auch die ifo Exporterwartungen im Verarbeitenden Gewerbe sind im April weiter gesunken. Dabei könnte die aktuelle Handelspolitik der USA eine Rolle gespielt haben. Die nominalen Importe von Waren und Dienstleistungen haben sich im ersten Quartal gegenüber dem Vorquartal nicht verändert. Sie dürften angesichts der steigenden Binnennachfrage im weiteren Verlauf aufwärtsgerichtet bleiben.

Die Industrie startete verhalten in das neue Jahr. Ihre Produktion nahm im gesamten ersten Quartal lediglich um 0,1 % gegenüber dem Vorquartal zu, trotz Anstieg um 1,0 % im März. Die Produktion im Baugewerbe stieg im März um 0,6 % und im gesamten ersten Quartal ebenfalls nur um 0,1 %. Während innerhalb der Industrie die Investitionsgüter im ersten Quartal um 0,2 % und die Konsumgüter um 2,0 % zulegten, wurde die Produktion von Vorleistungsgütern um 0,9 % zurückgenommen. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe verzeichneten im März ein Minus von 0,9 %, was vor allem auf einen geringeren Anteil von Großaufträgen zurückging. Im gesamten ersten Quartal wurden sogar 2,1 % weniger Aufträge registriert. Sowohl die Nachfrage aus dem Inland (-2,1 %) als auch vor allem die aus Staaten außerhalb des Euroraums (-3,6 %) war rückläufig. Der Aufschwung in der Industrie bleibt aber intakt, zumal im ersten Quartal Sondereffekte wie vermehrte Streiks, die Grippewelle sowie die Lage der Osterfeiertage die Produktion gedämpft haben dürften. Das außenwirtschaftliche Umfeld ist insgesamt positiv, der Auftragsbestand auf Rekordniveau und das Geschäftsklima überdurchschnittlich gut. Auch vom Bauhauptgewerbe kommen eher positive Nachrichten. Nach einer ruhigeren Phase wird die Erzeugung im Produzierenden Gewerbe daher wieder Fahrt aufnehmen.

Die Indikatoren für den privaten Konsum sind zwar gemischt, zeichnen insgesamt aber ein leicht positives Bild. Die Umsätze im Einzelhandel gingen im März zwar nochmal um 0,3 % zurück. Damit ergab sich für das erste Quartal ein Minus zum Vorquartal von 0,8 %. Die Zahl der Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen insbesondere bei den privaten Haltergruppen entwickelt sich im ersten Quartal demgegenüber sehr günstig. Das ifo Geschäftsklima für den Einzelhandel hat sich im April wieder etwas aufgehellt, der prognostizierte GfK-Konsumklimaindex für Mai ging dagegen leicht zurück. Beide Indikatoren bewegen sich auf überdurchschnittlichem Niveau. Angesichts der günstigen Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung dürfte der private Konsum daher weiter zum Wachstum beitragen.

Die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt setzen sich mit der üblichen Frühjahrsbelebung fort. Die Frühindikatoren signalisieren auch nach dem jüngsten leichten Dämpfer eine weiterhin hohe Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Im März nahm die Erwerbstätigkeit saisonbereinigt um 32.000 Personen zu und auch auf Jahressicht blieb der Beschäftigungszuwachs (+1,4 %) sehr hoch. Der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung war im Februar nicht mehr so hoch wie in den Vormonaten, aber nach wie vor sehr kräftig (+53.000 Personen). Die Zahl der Arbeitslosen sank im April weiter und unterschritt nach den Ursprungszahlen die Marke von 2,4 Mio. Personen. Gegenüber März ging sie um 7.000 Personen zurück. Die Unterbeschäftigung, die zudem Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, nahm stärker ab. Die Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und die höhere Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten bleiben als Herausforderungen bestehen.

I. Internationale Wirtschaftsentwicklung

Weltwirtschaft: weiter dynamisches Wachstum.

Die Weltwirtschaft befindet sich im Aufschwung. Dieser dürfte sich allerdings nicht weiter beschleunigen, sondern eher geringfügig an Dynamik verlieren.

In den Vereinigten Staaten fiel das Wachstum im ersten Quartal 2018 etwas schwächer aus als im Vorquartal. Die verabschiedete Steuerreform dürfte sich im weiteren Verlauf allerdings positiv auswirken. Auch im Euroraum hat die Konjunktur im ersten Quartal nachgelassen. Hierbei könnte eine gewisse Verunsicherung, ausgelöst durch die Handelspolitik der Vereinigten Staaten, eine Rolle spielen. Für Japan ist ebenfalls von einer geringeren wirtschaftlichen Dynamik im ersten Quartal auszugehen.

In den Schwellenländern verlief die wirtschaftliche Entwicklung unterschiedlich. Das Wachstum der chinesischen Wirtschaft wirkt gefestigt, bleibt aber hinter den Raten früherer Jahre zurück. In Indien erhöhte sich das Expansionstempo im vierten Quartal 2017. Russland und Brasilien haben ihre Rezession im Jahr 2017 überwunden, im vierten Quartal war ihr Wachstum aber wieder weniger dynamisch.
Die Indikatoren zur Weltwirtschaft deuten auf eine Fortsetzung des globalen Aufschwungs hin. Die weltweite Industrieproduktion nahm im Februar binnen Jahresfrist um 3,9 % zu. Der globale Einkaufsmanagerindex von Markit erhöhte sich im April wieder, nachdem er im März spürbar gesunken war. Das ifo Weltwirtschaftsklima sank im zweiten Quartal in etwa auf den Wert im letzten Quartal 2017.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Projektion vom April mit einem globalen Wachstum für Jahre 2018 und 2019 von jeweils 3,9 % nach 3,8 % im Jahr 2017. Diese Einschätzung spiegelt die Dynamik der Weltwirtschaft wider. Sie geht zudem davon aus, dass von der vor kurzem gebilligten Steuerreform in den Vereinigten Staaten zumindest vorübergehend gewisse konjunkturelle Impulse auf die Vereinigten Staaten, aber auch auf die globale Nachfrage ausgehen. Die globale Wirtschaft ist allerdings weiterhin vielfältigen Risiken ausgesetzt, nicht zuletzt durch die schwelenden Handelskonflikte.

USA: Etwas schwächeres Wachstum im ersten Quartal.

Die Wirtschaft in den Vereinigten Staaten wuchs im ersten Quartal 2018 saison- und kalenderbereinigt um 0,6 % und damit etwas weniger stark als im vierten Quartal 2017. Sie setzte damit aber ihren Aufschwung fort. Die höheren Ausgaben für private langlebige Güter trugen wieder maßgeblich zum Wachstum bei, wenn auch nicht mehr so stark wie zuvor.

Die Indikatoren zeichnen am aktuellen Rand ein positives Bild. Die Industrieproduktion ist im März spürbar um 0,5 % gestiegen. Der Aufwärtstrend war allerdings zuletzt nicht mehr ganz so ausgeprägt. Bei den Auftragseingängen kam es im März sogar zu einem deutlichen Zuwachs um 1,6 %.

Die wichtigen Frühindikatoren deuten weiter eher auf Expansion hin. Der zusammengesetzte Markit Einkaufsmanagerindex für Industrie und Dienstleistungen ist im April leicht gestiegen und liegt deutlich im expansiven Bereich. Beim nationalen Einkaufsmanagerindex des Institute for Supply Management (ISM) für das Verarbeitende Gewerbe war hingegen ein Rückgang zu beobachten. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor in sehr guter Verfassung. Die Beschäftigung ist im April um 164.000 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote fiel auf 3,9 %.

In seiner Projektion vom April geht der IWF von einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2018 in Höhe von 2,9 % aus. Für die vor kurzem gebilligte Steuerreform sind dabei für dieses und das kommende Jahr gewisse konjunkturelle Impulse eingepreist

Japan: weiterhin geringe Grunddynamik.

Im ersten Quartal 2018 ist das japanische BIP nach einer ersten Schätzung um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal zurückgegangen, nach einem abwärts revidierten Zuwachs um 0,1 % im vierten Quartal 2017.

Aktuelle Indikatoren deuten auf eine weiterhin verhaltene, aber positive Entwicklung der japanischen Wirtschaft hin. Die Industrieproduktion hat sich im Februar und März erholt, nachdem im Januar ein deutliches Minus ausgewiesen worden war. Bei den Frühindikatoren deuten sowohl der Tankan-Index als auch der Markit Einkaufsmanagerindex ebenfalls auf weiteres verhaltenes Wachstum hin.

Nach der im Gesamtjahr 2017 grundsätzlich positiven konjunkturellen Entwicklung mit einem Wachstum des BIP um 1,7 % erwartet der IWF für das Jahr 2018 bei geringen fiskalischen Impulsen ein Wachstum von nur noch 1,2 %.

Euroraum und EU: Etwas schwächeres erstes Quartal.

Der Aufschwung im Euroraum setzt sich etwas verlangsamt fort. Die wirtschaftliche Aktivität stieg nach erster vorläufiger Meldung im ersten Quartal 2018 preis- und saisonbereinigt um 0,4 %, nach jeweils 0,7 % in den drei Vorquartalen.

Die Wirtschaftsleistung im Vereinigten Königreich nahm im ersten Quartal nur mit einer Rate von 0,1 % zu. Die konjunkturelle Dynamik im Vereinigten Königreich hat sich damit zuletzt deutlich abgekühlt.

Die Indikatoren für das Eurowährungsgebiet sprechen insgesamt für eine etwas weniger dynamische Fortsetzung des Aufschwungs. Die Industrieproduktion im Euroraum ist im Februar im Vergleich zum Vormonat um 0,8 % gefallen, nach einem Rückgang um 0,6 % im Vormonat. Die Frühindikatoren deuten ebenfalls eine gewisse konjunkturelle Abkühlung an. Der Economic Business Climate Indicator der Europäischen Kommission blieb im April unverändert, nachdem er sich aber zuvor dreimal in Folge eingetrübt hatte. Auch der Markit Einkaufsmanagerindex für Dienstleistungen und Industrie ist im April zum dritten Mal hintereinander gesunken. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Euroraum blieb im März unverändert bei 8,5 %, ihrem niedrigsten Stand seit Ende 2008.

Der IWF geht in seiner aktuellen Prognose von einem Anstieg des BIP im Eurogebiet von 2,4 % im Jahr 2018 aus, nachdem im Jahr 2017 ein Zuwachs um 2,3 % verzeichnet worden war. Der Brexit-Prozess bleibt aber ein Risikofaktor für die Konjunktur.

Weiterführende Informationen

3. Neues Kompetenzzentrum Tourismus gestartet

Mit einem eigenen Kompetenzzentrum Tourismus baut das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sein tourismuspolitisches Engagement aus. Die neue Einrichtung wird wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf den Tourismus und die Tourismuswirtschaft beobachten und analysieren. Zudem soll das Kompetenzzentrum Brücken bauen zwischen der Politik und den vielfältigen Akteuren der Tourismuswirtschaft. Zur Eröffnung am 3. Mai 2018 präsentierte das Zentrum bereits erste Ergebnisse seiner Arbeit: Eine neue Studie zeigt, welche globalen Trends und Herausforderungen auf die Branche zukommen.

Am 3. Mai 2018 wurde das neue Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, eröffnet. „Mit unserem Kompetenzzentrum Tourismus schlagen wir einen neuen Weg ein, den Dialog mit der Branche, aber auch mit der Wissenschaft proaktiv zu gestalten,“ so Bareiß. Wichtiges Ziel der Einrichtung ist die Vermittlung von Wissen für Politik und Wirtschaft. „Die Touristik ist nicht nur eine der größten Branchen unserer Volkswirtschaft, sie ist auch enorm vielfältig“, sagt Prof. Dr. Heinz-Dieter Quack, Leiter des Kompetenzzentrums Tourismus. „Unsere Aufgabe sehen wir darin, Wissen innerhalb der Branche sinnvoll zu bündeln und bestmöglich nutzbar zu machen.“

Kompetenzzentrum Tourismus als Dialogforum und Impulsgeber

Das Kompetenzzentrum Tourismus soll einen engen Dialog zwischen Politik und wichtigen Branchenverbänden etablieren. Ein eigener Fachbeirat aus Vertretern wichtiger Branchenverbände soll dem Kompetenzzentrum gleichermaßen als Kontrollgremium und als Sparringspartner für Themen und Sorgen dienen, die die Branche am stärksten beschäftigen. Dazu wird in themenbezogenen Workshops und regelmäßigen Befragungen der Austausch mit der Branche vertieft und fortgeführt.

Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf den Tourismus und die Tourismuswirtschaft beobachten, analysieren und bündeln und unter anderem auch eigene Studien und Trend-Befragungen durchführen. Die Website des Kompetenzzentrums (www.kompetenzzentrum-tourismus.de) soll schrittweise zu einem wichtigen touristischen Wissenspool für Politik und Wirtschaft ausgebaut werden.

„Unsere Arbeit ist stets neutral und faktenbasiert. Aber sie soll auch ein wichtiger Wegweiser und eine Entscheidungsgrundlage für die tourismuspolitische Arbeit sein“, so Prof. Dr. Quack.

Das Kompetenzzentrum legte bereits im Mai eine Studie vor, die vom renommierten US-Institut Phocuswright durchgeführt wurde und zu der der stellvertretende Leiter des Kompetenzzentrum, Dirk Rogl, als Co-Autor maßgeblich beigetragen hat. „Tourism in Germany 2030“ vergleicht den deutschen Reisemarkt mit Ländern in Europa, Amerika und Asien und leitet Trends und Herausforderungen für die kommenden Jahre ab.

Konzentration auf Kernthemen und Mittelstandsorientierung

Das Kompetenzzentrum Tourismus setzt auf Schwerpunktthemen mit bundespolitischer Relevanz, darunter Digitalisierung, Internationalisierung sowie Tourismus für lebenswerte Regionen.
Da die Tourismuswirtschaft in Deutschland überwiegend mittelständisch geprägt ist, wird das Kompetenzzentrum bei allen Themenschwerpunkten insbesondere die Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen in den Blick nehmen. Beispielsweise sollen bestehende Förderprogramme im Tourismusbereich künftig stärker auf KMU ausgerichtet werden. Dazu wollen das Kompetenzzentrum und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch den Dialog zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen der Tourismuswirtschaft stärken.

Erfahrene Touristiker als Ansprechpartner

Das Kompetenzzentrum Tourismus hat seinen Hauptsitz in Salzgitter, wo Prof. Dr. Quack an der Ostfalia-Hochschule den Lehrstuhl für Destinationsmanagement innehat. Ergänzt wird das Team durch den Marktanalysten und ehemaligen Fachredakteur Dirk Rogl sowie Analystinnen und Beraterinnen. Operativ betrieben wird das Kompetenzzentrum von der Beratungsgesellschaft Project M, die im Herbst 2017 eine entsprechende Ausschreibung gewonnen hat.
Die Arbeit des Kompetenzzentrums ist vorerst auf zwei Jahre befristet, kann aber um zwei weitere Jahre verlängert werden. Bis Ende 2019 haben sich Quack und sein Team in enger Abstimmung mit dem BMWi vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben und Themen vorgenommen. Sie freuen sich zudem über Feedback und Impulse von Dritten: „Unsere Arbeit ist kein Selbstzweck. Sie soll und muss Nutzen schaffen, sowohl für die Politik als auch für die Wirtschaft“, sagt Quack.

Kontakt: Gregor Schlosser
Referat: Tourismuspolitik

Trend-Studie „Tourismus in Deutschland 2030“
Auf was sich Deutschlands Touristiker einstellen sollten

Phocuswright vergleicht mit einer einheitlichen Methodik die Reisemärkte der Welt und setzt dabei einen besonderen Fokus auf digitale Themen. Im Auftrag des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes hat Phocuswright Deutschland erstmalig eingehend mit anderen Märkten verglichen.

Wichtige Kernaussagen in Kurzform:

  1. Deutschland ist einzigartig
    Deutschland hat bis heute einen fast einzigartigen, hohen Anteil an Buchungen über klassische Reisebüros. Doch der digitale Wandel hält langfristig an und wird absehbar viele Unternehmen entlang der touristischen Wertschöpfungskette zwingen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen oder sich neu zu erfinden.
  2. Deutschland hat keine ausgeprägte Start-up-Kultur
    Von allen Investitionen, die seit 2005 weltweit in touristische Start-ups flossen, entfielen nur 4 Prozent auf deutsche Unternehmen. In andere Länder wird deutlich mehr investiert.
  3. Deutschland ist ein Reiseweltmeister
    Deutschland ist ein herausragender Quellmarkt, d.h. viele Reisegäste stammen aus Deutschland. Auslandsreisen sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Reisemarktes und ein Katalysator für die globale Tourismuswirtschaft.
  4. Das Veranstaltergeschäft ist im Umbruch
    In keinem anderen Land werden so viele Pauschalreisen gebucht wie in Deutschland. Reiseveranstalter werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen, sich den Markt jedoch zunehmend mit individuell zusammengestellten Angeboten teilen müssen.
  5. Mobile Commerce ist eine echte Chance
    Trotz überdurchschnittlich hoher Smartphone-Dichte in Deutschland wird bisher nur ein geringer Anteil an Reisen mobil gebucht. Die hohe Akzeptanz von Smartphones wird jedoch künftig völlig neue Arten des Reiseverkaufs ermöglichen.
  6. Deutschland ist bereit für die Sharing Economy
    Der enorme Erfolg von Airbnb und anderen Plattformen der Sharing Economy ist insbesondere für den Übernachtungsmarkt kein Neuland. Deutschland hatte im globalen Maßstab schon immer einen hohen Anteil von alternativen Übernachtungszahlen und kann in Zukunft von dieser Kompetenz profitieren.
  7. Innovation ist die Basis künftigen Erfolges
    Technische Innovationen sind seit vielen Jahrzehnten das Erfolgsrezept im Reisevertrieb. Insbesondere durch künstliche, selbstlernende Intelligenz und die Auswertung großer Datenmengen werden zukünftig neue, individualisierte Reiseerlebnisse und Urlaubsformen möglich. Innovation bleibt essentiell für Erfolg im Reisemarkt.

Eine Kurzfassung der Studie inklusive relevanter Zahlen und Fakten ist unter www.kompetenzzentrum-tourismus.de erhältlich.

Weiterführende Informationen

4. Sustainable Finance: Die Rolle von Finanzmärkten auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem

Das Thema Nachhaltigkeit hat längst den Mainstream erreicht. Für die Bundesregierung stellt es ein Leitprinzip dar. Ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft ist Sustainable Finance, das auf mehr Nachhaltigkeit des Finanzsystems mit Blick auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung abzielt. Für Deutschland bieten sich zahlreiche wirtschaftliche Chancen.

Was ist Sustainable Finance?

Nachdem Nachhaltigkeit lange Zeit als Ziel betrachtet wurde, das am besten durch Verbote und direkte Vorgaben zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und zur Vermeidung umweltschädlicher Praktiken erreicht werden kann, hat sich der Blickwinkel mittlerweile geweitet. Zum einen wird Nachhaltigkeit in einem breiteren Sinne verstanden, der sich nicht nur auf ökologische Aspekte beschränkt, sondern auch die Faktoren Soziales und Unternehmensführung umfasst (sogenannte Environmental, Social, Governance (ESG)-Faktoren). Zum anderen wird eine gewichtige Rolle von Finanzmärkten anerkannt, die aus deren Fähigkeit resultiert, Finanzflüsse in eine gesellschaftlich gewünschte Richtung lenken zu können.

Vor diesem Hintergrund hat Nachhaltigkeit in der Finanzwelt – also Sustainable Finance - auf nationaler und internationaler Ebene an Bedeutung gewonnen. Insbesondere beschäftigen sich Unternehmen auf vielfältige Weise und oft auf eigene Initiative mit dem Thema: Für sie können sich unter anderem neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und -anlage ergeben. Abbildung 1 illustriert die inhaltliche Breite von Sustainable Finance. Hierbei stellt der Bereich Green Finance, der sich zielgerichtet mit den Themen Klima und Umwelt befasst, die prominenteste Unterkategorie dar.

Rapider Bedeutungsgewinn in den letzten Jahren

Klimawandel, Krieg, Ressourcenknappheit, Armut und Epidemien sind Beispiele länderübergreifender Probleme, die enorme langfristige Schäden verursachen können. Angesichts der globalen Bedeutung zahlreicher ESG-Faktoren hat Sustainable Finance einen internationalen Hintergrund und Anspruch. Insbesondere haben zwei Vereinbarungen von globaler Reichweite wesentlich zu seinem rapiden Bedeutungsgewinn beigetragen:

  • erstens die Annahme der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 durch die UN-Generalversammlung, welche insgesamt 17 ökologische, soziale und ökonomische Entwicklungsziele aufführt (die sogenannten Sustainable Development Goals – SDG);
  • sowie zweitens das am 12. Dezember 2015 unterzeichnete Übereinkommen von Paris, in dem sich über 170 Staaten auf gemeinsame Klimaschutzziele und eine Begrenzung der menschengemachten Erderwärmung auf unter 2° C gegenüber vorindustriellen Werten geeinigt haben.

Die Erreichung der formulierten Ziele erfordert beträchtliche Investitionen durch staatliche und private Akteure. Um etwa das 2° C-Ziel zu erreichen, ergeben sich verschiedenen Schätzungen zufolge zusätzliche globale Investitionsbedarfe bis in dreistellige Billionenhöhe alleine bis 2025 (z.B. laut OECD 2017: „Investing in Climate, Investing in Growth“). Sustainable Finance soll zur Deckung dieser Investitionsbedarfe und somit zu einer insgesamt nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.

Was passiert in diesem Segment international und in Deutschland?

Sustainable Finance spielt nicht nur auf politischer Ebene eine wachsende Rolle. Immer mehr Unternehmen lassen das Thema Nachhaltigkeit in ihre Geschäftsmodelle einfließen, berichten über entsprechende Aktivitäten oder betrauen Nachhaltigkeitsgremien mit unternehmerischen Entscheidungen mit ESG-Relevanz. Insgesamt wächst das nachhaltige Finanzmarktsegment rasant und wird bereits von allen relevanten privaten Akteuren wie Börsen, Banken und Versicherungen als Chance wahrgenommen.

Aus Investorensicht kommt der 2006 gegründeten und durch die Vereinten Nationen unterstützten Investoren-Initiative „Principles for Responsible Investments“ (PRI) eine große Bedeutung zu. Die rund 1.700 Unterzeichner, die größtenteils Investment Manager sind, bekennen sich unter anderem dazu, bei Anlageentscheidungen ESG-Faktoren zu berücksichtigen, diese als Investoren einzufordern und entsprechend zu berichten. Sie verwalten ein Anlagevermögen von über 68 Billionen US-Dollar.

Auf G20-Ebene hat die „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) auf Betreiben des Finanzstabilitätsrats bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Sommer 2017 Vorschläge zur freiwilligen Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken vorgestellt. Rund 250 Unternehmen, die ein Anlagevermögen von insgesamt ca. 90 Billionen US-Dollar verwalten, haben inzwischen die Vorschläge der TCFD unterzeichnet.

Auf europäischer Ebene erfuhr zuletzt der am 8. März 2018 vorgestellte „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der EU-Kommission viel Aufmerksamkeit. Dieser definiert drei Hauptziele: die Umlenkung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen, die Bewältigung finanzieller Risiken, welche sich aus Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, sowie die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit. Um die europäische Finanzierungslandschaft auf mehr Nachhaltigkeit auszurichten, sieht der Plan zehn Maßnahmen vor. Zu diesen gehören unter anderem ein gemeinsames Klassifizierungssystem von Nachhaltigkeit, das definiert, welche Investitionen als nachhaltig gelten, die Einführung von Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte sowie eine bessere Offenlegung von ESG-Informationen durch Unternehmen. Angesichts der europäischen Dimension und da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen durch legislative Maßnahmen umgesetzt werden sollen, hat der Aktionsplan große Bedeutung und direkte Auswirkungen auch für Deutschland.

Nachhaltigkeit stellt ein erklärtes Leitprinzip der Bundesregierung dar, etwa dargelegt in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016. Bei deren Umsetzung wird die Bundesregierung vom Rat für Nachhaltige Entwicklung unterstützt, den sie im Jahr 2001 ins Leben gerufen hat. Dieses aus 15 Personen des öffentlichen Lebens bestehende Gremium identifiziert unter anderem konkrete Projekte und Handlungsfelder und fördert den gesellschaftlichen Dialog zu Nachhaltigkeit. Gemeinsam mit der Deutschen Börse richtet der Rat zudem den Hub for Sustainable Finance (H4SF) aus, der Akteure aus den Bereichen Finanzen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zusammenbringt. Ein ausdrückliches Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinitiativen im Finanzsektor zu bündeln und weiterzuentwickeln.
Positiv zu bewerten ist das insgesamt ausgeprägte privatwirtschaftliche Interesse an Sustainable Finance. So arbeiten wichtige Akteure des Finanzplatzes Frankfurt wie z.B. Banken, Versicherer und Agenturen für Nachhaltigkeitsratings in der Initiative „Accelerating Sustainable Finance“ seit Mai 2017 daran, eine nachhaltige Infrastruktur in der Finanzwirtschaft zu schaffen.

Das Green Finance Cluster Frankfurt - an dem unter anderem die Frankfurt School of Finance & Management, das hessische Wirtschaftsministerium, die KfW Bankengruppe sowie das Gründerzentrum TechQuartier beteiligt sind – leistet seit November 2017 wichtige Grundlagenarbeit, die u.a. auf ein besseres Verständnis des Zusammenhangs zwischen Finanzierung und Klimazielen abzielt. Ein weiteres Ziel des Clusters ist auch, dem Finanzplatz Frankfurt zu einer besseren internationalen Wahrnehmung zu verhelfen.
Im April 2018 wurde der Zusammenschluss der beiden eben genannten Initiativen zum Sustainable Finance Cluster bekannt gegeben. Dadurch werden Kompetenzen gebündelt und eine bessere Sichtbarkeit erzielt.
Schließlich fordert das Forum Nachhaltige Geldanlagen als Fachverband für Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die Schweiz bereits seit 2001 mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft und vergibt Siegel und Transparenzlogos für nachhaltige Publikumsfonds.

Vielfältige Finanzinstrumente

Im Bereich der nachhaltigen Investitionen lassen sich drei Hauptinvestitionsansätze unterscheiden: Im einfachsten Ansatz, dem Filtern oder Screening, wird das Anlageuniversum hinsichtlich ausgewählter Kriterien eingeschränkt. So werden beispielsweise Investitionen in die Tabak- oder Alkoholproduktion ausgeschlossen. Hierauf baut ein zweiter Ansatz auf, indem er zusätzlich qualitative oder quantitative ESG-Informationen zu Rate zieht, um so eine noch zielgerichtetere Investitionsentscheidung zu ermöglichen. Beim sogenannten Impact Investing schließlich werden Investitionen in Unternehmen angestrebt, die ein konkretes Ziel verfolgen, z.B. ehemalige Gefängnisinsassen zu beschäftigen und in die Gesellschaft wiedereinzugliedern.

Um diese Investitionsansätze zu bedienen, ist eine Reihe von neuartigen Finanzinstrumenten entwickelt worden. Insbesondere sind Produkte entstanden, die dem Impact Investing zuzuordnen sind. Aufgrund ihres Volumens sind dabei sogenannte Green Bonds (grüne Anleihen) an erster Stelle zu nennen. Bei ihnen handelt es sich um Schuldverschreibungen zur Finanzierung grüner Projekte unter Berücksichtigung von Umweltaspekten. Gegenüber konventionellen Anleihen unterscheiden sie sich durch die zweckgebundene Nutzung ihrer Erlöse. Der erste Green Bond wurde im Jahr 2007 emittiert, zehn Jahre später betrug das weltweite Emissionsvolumen bereits 155,5 Mrd. US-Dollar (Quelle: Climate Bonds Initiative).
Zudem werden Green Bonds nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Staaten platziert (sogenannte „Sovereign Green Bonds“). Für die größte Platzierung in Höhe von 10,7 Mrd. US-Dollar war im Jahr 2017 der französische Staat verantwortlich. In Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der größte Emittent von Green Bonds. Abbildung 4 zeigt, dass Deutschland gemessen am Emissionsvolumen weltweit an vierter Stelle steht.
Für Green Bonds existieren die sogenannten „Green Bond Principles“, welche freiwillige Leitlinien darstellen, Transparenz fordern und bereits breite Marktakzeptanz genießen. Jedoch ist „Green Bond“ keineswegs ein geschützter Begriff. Die Gefahr von „Green Washing“ – das heißt, dass Produkte als grün bezeichnet werden, die es nicht wirklich sind - ist daher real. Grundsätzlich gilt bei Green Bonds, dass sie sich strukturell nicht von herkömmlichen Bonds unterscheiden. Vielmehr können sie strukturell alle Formen herkömmlicher Bonds nutzen, der wesentliche Unterschied liegt in der Verwendung der Erträge.

Neben Anleihen haben auch Pfandbriefe und Schuldscheine ihre „grünen“ Entsprechungen in Form von Green Covered Bonds und Grünen Schuldscheinen gefunden. Ein weiterer Entwicklungsschritt des Segments wurde mit der Etablierung von Green Bond-Indizes vollzogen. Zudem werden Grüne „Sukuk-Bonds“ (islamische Anleihen, die auf Zinszahlungen verzichten) bereits in der muslimischen Welt genutzt, um Scharia-konform z.B. in erneuerbare Energien zu investieren.
Im Bereich des Impact Investing sind neben Green Bonds auch die – bislang weniger verbreiteten – Social Bonds und Sustainability Bonds zu nennen. Social Bonds zielen in der Regel auf eine benachteiligte Gruppe ab (z.B. Menschen in einer besonders armen Provinz eines Entwicklungslandes) und verfolgen einen zuvor festgelegten Zweck (z.B. Zugang zu sauberem Trinkwasser). Demgegenüber stellen Sustainability Bonds eine Mischform dar: Ihre Erlöse finanzieren Projekte, die sowohl grünen als auch sozialen Zielen dienen (Definition der International Capital Market Association – ICMA). Emissionsvolumina dieser beiden Kategorien liegen bisher im ein- bis zweistelligen Milliardenbereich (US-Dollar) und bleiben somit deutlich hinter Green Bonds zurück.

ESG-Filter / ScreeningESG-Integration(Thematisches) Impact Investment
Einschränkung des AnlageuniversumsNutzung von qualitativen und quantitativen ESG-Informationen
Ausschluss anhand fester Kriterien (wie Menschenrechtsverletzungen oder Herstellung bestimmter Produkte) oder Auswahl durch Best-in-class-Ansatz, d.h. Auswahl der Unternehmen einer Branche mit besten NachhaltigkeitsleistungenErweiterung des Analyse- und Auswahlprozesses
Bsp.: „ethische“ Investmentfonds, die etwa Waffen, Alkohol oder Tabak ausschließenBsp.: „Nachhaltigkeitsfonds“, die Mehrwert durch Einbezug von ESG-Informationen bieten sollen

Quelle: BMWi

Ausblick

Sustainable Finance ist mehr als ein Trend- oder Imagethema. Hierfür sprechen unter anderem hohe Wachstumsraten in dem Segment und die Präsenz aller wichtigen Finanzmarktakteure. Fachlich ist eine Entwicklung hin zu nachhaltigeren und zugleich renditebewussten Finanzmärkten zu begrüßen. Realwirtschaftliche Unternehmen, die über ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitsimage verfügen, können dabei von neuen und eventuell günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten und einer Diversifikation ihrer Investorenbasis profitieren.
Bedarf, Fehlentwicklungen im Bereich Sustainable Finance vorzugreifen, besteht aktuell unter anderem in folgender Hinsicht:

  • zum Teil mangelnde Transparenz, welche der Gefahr von „Green Washing“ Auftrieb leistet;
  • Gefahr der Fehleinschätzungen von Risiken, wenn Investoren bei als nachhaltig geltenden Anlagen ungenügende Sorgfalt in der Analyse walten lassen oder wenn Anreize bestehen, finanzielle Risiken zu ignorieren;
  • ausufernde Bürokratiebelastungen von Unternehmen, wenn gesetzgeberische Instanzen zu viele Aspekte regeln wollen.

Eine koordinierende Funktion staatlicher Akteure z.B. hinsichtlich eines gemeinsamen Verständnisses von Nachhaltigkeit kann einen Beitrag zur Weiterentwicklung von Sustainable Finance leisten. An vielen Stellen jedoch haben privatwirtschaftliche Initiativen bereits wichtige Vorarbeiten geleistet, auf die aufgebaut werden sollte. Die Nähe zum Marktgeschehen sollte bei zugleich angemessener Regulierung gewährleistet bleiben. Deutschland hat als Vorreiter in Umweltfragen großes Potenzial, auch an Finanzmärkten glaubwürdig Nachhaltigkeit zu signalisieren. Dieses Potenzial sollte genutzt werden.

Kontakt: Dr. Jan Weidner
Referat: Geld, Kredit, Finanzmärkte

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5. Startschuss für die neue Gründerplattform: Das geballte Gründerwissen Deutschlands – digital und interaktiv

Gründen ist Faszination und Leidenschaft. Viele haben Ideen und träumen vom eigenen Unternehmen, schrecken jedoch vor den ersten konkreten Schritten zurück. Die neue Gründerplattform soll Gründerinnen und Gründer in der entscheidenden Phase der Gründungsvorbereitung künftig noch besser unterstützen. Dies stärkt die Gründungsdynamik in Deutschland. Die digitale und interaktive Plattform ist ein wichtiger Baustein der neuen Gründungsoffensive, mit der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für Gründungsgeist wirbt und Existenzgründungen unterstützt.

Mit der neuen Gründerplattform bauen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW Bankengruppe (KfW) das digitale Angebot für Gründerinnen und Gründer weiter aus. Das kostenfreie Angebot ergänzt, bündelt und filtert die vorhandenen, umfangreichen Informations- und Förderangebote für Gründungsinteressierte in Deutschland. Gründerinnen und Gründer erhalten Unterstützung in allen Schritten – von der Ideensuche bis zur Finanzierungsanfrage. Neben Ratgebern zu Rechtsfragen, Finanzierung und Businessplan treffen sie in Videos auf unternehmerische Vorbilder und können individuell auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Onlinetools und interaktive Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Beim Startschuss der Gründerplattform am 16. April 2018 erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die zentrale Idee: „Existenzgründerinnen und Existenzgründer sorgen mit Mut, Tatkraft und frischen Ideen für einen lebendigen Mittelstand. Mit der Gründerplattform ist heute ein wichtiger Schritt getan, um Gründerinnen und Gründer schon im Vorfeld der Gründung zu unterstützen. Die Tools der Plattform helfen ihnen, ihre neuen und kreativen Geschäftskonzepte umzusetzen, und erleichtern die Prozesse von der Idee bis zur Suche nach passender Förderung und Finanzierung.“

Eine digitale Plattform für den gesamten Gründungsprozess – von der Ideenfindung bis zur Umsetzung

Gründen wird mit der neuen Gründerplattform spürbar einfacher. Sie leitet Interessierte in fünf Schritten oder Modulen systematisch durch den Gründungsprozess. Angehende Gründerinnen und Gründer können auf der Plattform ihre ersten Ideen entwickeln, ihren Businessplan schreiben und potenzielle Förderer kontaktieren. Dabei hilft eine Reihe von Tools aus der modernen Gründungsberatung. Statt zu externen Angeboten zu verlinken, finden Nutzer und Nutzerinnen direkt auf der Plattform alles, was sie brauchen: Die Plattform vereint alle relevanten Förderangebote für Gründerinnen und Gründer an genau den Stellen, an denen sie tatsächlich relevant sind und weiterhelfen. Plattformnutzerinnen und -nutzer können sich so beispielsweise die Unterstützung von Kammern und Förderinstitutionen einholen sowie direkt zu passenden Gründungswettbewerben gelangen.

Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass die Nutzerinnen und Nutzer Rückmeldung zu den eigenen Ideen und Berechnungen erhalten. Deshalb bietet die Plattform an vielen Stellen die Möglichkeit, mit dem eigenen Netzwerk und/oder Experten in Kontakt zu treten, um Rückmeldung zu den einzelnen Schritten zu erhalten.

Schritt für Schritt zur Umsetzung

Das Einstiegsmodul 1 unterstützt angehende Gründerinnen und Gründer bereits bei der Ideenfindung. Sie können sich beispielsweise in Videos von jungen Unternehmern und Unternehmerinnen inspirieren lassen. Das Besondere: Gründungsinteressierte können sich für ein Vorbild entscheiden, das sie danach durch den gesamten Prozess begleitet.

In den Modulen 2, 3 und 4 lernen sie, eine Erfolg versprechende Geschäftsidee zu identifizieren, daraus ein Geschäftsmodell zu entwickeln und einen Businessplan zu erstellen. Die Plattform unterstützt sie mit digitalen Assistenten, Ratgebern und Kalkulationshilfen sowie Best Practices.

Steht das Zahlenwerk, schließt sich für viele die Frage nach einer Finanzierung an. Modul 5 stellt daher anhand der im Businessplan erfassten Daten passende Finanzierungs- und Förderprogramme dar. Es gibt auch die Möglichkeit, direkt über die Plattform eine Finanzierungsanfrage an einen der beteiligten Finanzierungspartner zu versenden. Der Vorteil: Nutzerinnen und Nutzer können alle einmal auf der Gründerplattform erstellten Dokumente direkt für diese Anfrage verwenden.
Neues digitales Angebot ergänzt bewährte Formate der Gründungsunterstützung
300.000 Gründerinnen und Gründer machen sich jedes Jahr in Deutschland in der gewerblichen Wirtschaft und in den Freien Berufen selbständig. Sie alle brauchen viele und gute Informationen und Beratung. Damit die Angebote der Gründungsförderung angenommen werden, spielen digitaler Zugang, Transparenz, Aktualität und Vertrauen in die Informationen eine große Rolle. Die neue Gründerplattform leistet genau das: Sie kommt diesen Bedürfnissen nach digitalen und stärker individualisierbaren Inhalten nach.

Ergänzt wird das Online-Angebot weiterhin durch Publikationen und individuelle Vor-Ort-Beratung. So ist das BMWi auch künftig auf zentralen Gründermessen bundesweit präsent und unterstützt beispielsweise die Gründerwoche Deutschland mit ihren über 1.500 Partnern. Dies zeigt, wie vielfältig die Gründungsunterstützung in Deutschland ist.

Starke Partner mit gemeinsamer Vision

Das BMWi und die KfW sind die Initiatoren der Gründerplattform. Sie begleiten die Plattform konzeptionell und binden wichtige Partner im Umfeld der Gründungsunterstützung ein. Über 35 Entwicklungspartner aus Landeswirtschaftsministerien, Landesförderbanken, Kammern, Bürgschaftsbanken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Privatbanken haben sich schon bei der Entstehung eingebracht.

Die inhaltliche und technische Entwicklung sowie den Betrieb der Gründerplattform übernimmt BusinessPilot. Dies ist ein junges Joint Venture von evers & jung, einer Hamburger Strategieberatung für Gründungsförderer, und der Berliner Softwareschmiede individee.

Die Partner eint das Ziel, Gründen in Deutschland einfacher zu machen und dadurch mehr Menschen zu diesem Schritt zu ermutigen. Daher gilt auch immer: Die Nutzerinnen und Nutzer stehen im Mittelpunkt. Angebote und Ausgestaltung der Plattform richten sich konsequent nach den Bedürfnissen angehender Gründerinnen und Gründer.

Weitere Informationen: www.gruenderplattform.de
Kontakt: Holger Maus
Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung

Onlineinformationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Gründerinnen und Gründer sowie an einer Unternehmensübergabe Interessierter:
www.gruenderplattform.de
www.existenzgruender.de
www.existenzgruenderinnen.de
www.gruenderwoche.de
www.exist.de
www.foerderdatenbank.de
www.nexxt-change.org
www.nachfolge-in-deutschland.de

Die hohen Zugriffszahlen der BMWi-Onlineportale von jährlich über drei Millionen sogenannten „Visits“ belegen den hohen Informationsbedarf, das Vertrauen in die Inhalte und die Funktionalität. Besonders viele Klicks zielen auf Informationen zu Rechtsfragen, Finanzierung und Businessplan. Die neue Gründerplattform schafft durch eine digitale Arbeitsumgebung und die Integration der Kammern, Förderinstitutionen sowie weiterer Partner einen deutlichen Mehrwert für Gründerinnen und Gründer. Sie macht Mut, selbst anzupacken.

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6. Metrologie und Digitalisierung - Welche Rolle spielt die Metrologie bei der Digitalisierung unserer Gesellschaft?

Die Metrologie, die Wissenschaft des Messens, besitzt seit jeher eine große Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen. Seit Beginn unserer Zivilisation ist sie Voraussetzung für den Tausch von Waren und die Entwicklung des Handels. Die Metrologie gibt uns Methoden an die Hand, um Größen wie Masse oder Volumen objektiv und verlässlich zu bestimmen. Der technologische Fortschritt und insbesondere die Digitalisierung haben die Grenzen der Metrologie erheblich erweitert.

Metrologie als wesentliches Element der Qualitätsinfrastruktur

Die Metrologie unterscheidet heute neben dem wissenschaftlichen Messwesen zwischen industriellem und gesetzlichem Messwesen. Allein im industriellen Messwesen haben deutsche Messgerätehersteller einen Weltmarktanteil von 30 – 50 Prozent. Im gesetzlich geregelten Bereich sind in Deutschland über 160 Millionen Endgeräte im Einsatz. Europaweit sind es 850 Millionen Messgeräte von rund 900 europäischen Herstellern. Im Jahr 2017 sind in Deutschland im amtlichen Verkehr unter Verwendung geeichter Messgeräte alleine für Kraftstoffe und Heizöl Energiesteuern in Höhe von rund 41 Milliarden Euro und für Strom rund 6,9 Milliarden Euro an Stromsteuern angefallen. . Diese Zahlen unterstreichen die wirtschaftspolitische Bedeutung der Metrologie.

Eine besondere Rolle nimmt dabei die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ein. Sie ist als nationales Metrologieinstitut in Deutschland verantwortlich für die Darstellung und Weitergabe der physikalischen Einheiten und sorgt an der Spitze der Kalibrierhierarchie für die Rückführbarkeit der physikalischen Einheiten auf metrologische Standards, die sogenannten Normale. Diese Normale werden mit Metrologieinstituten weltweit mit höchster Genauigkeit abgeglichen und über die Kalibrierhierarchie an akkreditierte Kalibrierlabore und darüber hinaus weitergegeben. Auf diese Weise sind Millionen von Messungen – über Kalibrierketten – auf Normale der PTB zurückzuführen. Besonders eindrucksvoll zeigt sich das am Beispiel der Messung der Effizienz von Solarzellen: Über 50 Prozent aller Solarmodule weltweit sind über die Kalibrierkette mit den Standards der PTB verknüpft.

Die Kalibrierung ist Teil einer komplexen und leistungsfähigen Infrastruktur – der sogenannten Qualitätsinfrastruktur. Sie stellt sicher, dass die Messgeräte im Rahmen definierter Messunsicherheiten verlässlich arbeiten und die Rückführbarkeit der Messergebnisse gegeben ist. Die Qualitätsinfrastruktur ermöglicht mit einer Vielzahl von Akteuren metrologische Dienstleistungen, wie Kalibrierung, Eichung und Konformitätsbewertung.

Abbildung 2 zeigt die wesentlichen Elemente der Qualitätsinfrastruktur und deren Wechselbeziehungen. Die Qualitätsinfrastruktur zielt darauf ab, Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen zu definieren und deren Umsetzung sicherzustellen.
Neben der PTB sind weitere wichtige Akteure in die Qualitätsinfrastruktur eingebunden, beispielsweise die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und das Deutsche Institut für Normung (DIN). Darüber hinaus leisten die Landeseichbehörden mit rund einer Million Eichungen pro Jahr einen wichtigen Beitrag für das gesetzliche Messwesen.

Die Qualitätsinfrastruktur basiert auf einem komplexen Zusammenspiel der Akteure und einem verlässlichen Austausch von Informationen und Daten. Viele der bestehenden Prozesse laufen dabei heute noch auf dem Papierweg und sind wenig vernetzt.

Elektrische Energie

In der Bundesrepublik Deutschland wird jährlich elektrische Energie im Wert von etwa 50 Milliarden Euro abgerechnet, entsprechend einem Verbrauch von rund 480 Milliarden kWh. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, messen 42 Millionen Elektrizitätszähler den privaten Verbrauch in Haushalten und 650 000 über Messwandler angeschlossene Zähler den Energieverbrauch in der Industrie. Alle diese Messgeräte sind über eine Kalibrierkette auf das Normal für elektrische Leistung der PTB zurückgeführt. Dieses Normal nutzt das in der PTB entwickelte Verfahren der synchronen Abtastung und weist im weltweiten Vergleich die geringste Messunsicherheit auf. Damit wird sichergestellt, dass beim Verbraucher die elektrische Energie mit der erforderlichen Genauigkeit gemessen wird. Elektrizitätszähler oder Messwandler, die zu Verrechnungszwecken eingesetzt werden, brauchen eine anerkannte Zulassung. Die PTB führt dazu nationale oder europäische Bauartprüfungen durch und erteilt pro Jahr im Schnitt 70 entsprechende Genehmigungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Geräte alle messtechnischen Prüfungen bestanden haben, in denen ihre späteren Einsatzbedingungen möglichst realistisch simuliert werden. Um die verstärkte Nutzung regenerativer Energien zu fördern und die Versorgungssicherheit
zu gewährleisten, führt die PTB Forschungsarbeiten zum Ausbau intelligenter Stromnetze („Smart Grids“), zur Versorgungsqualität und zum verlustarmen Energietransport über große Entfernungen mit Hilfe der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung durch
Quelle: PTB-Infoblatt zu Elektrizität.

Die digitale Qualitätsinfrastruktur

Die Qualitätsinfrastruktur der Zukunft wird mit der Digitalisierung ein völlig neues Erscheinungsbild bekommen. So werden Informationen der Kalibrierung von Messgeräten maschineninterpretierbar als digitaler Kalibrierschein weitergegeben und programmierbare digitale Schnittstellen (sogenannte APIs) ermöglichen die Vernetzung von metrologischen Dienstleistungen.

Darüber hinaus wird an der Realisierung von sogenannten digitalen Zwillingen gearbeitet. Diese digitalen Repräsentationen beinhalten alle verfügbaren Informationen über Messprozesse, Messgeräte und Messnormale. Sie erlauben über hinterlegte mathematisch-physikalische und messtechnische Modelle konkrete Aussagen über Verhaltensweisen und Zustände ihres physischen Gegenstücks. Durch Kopplung mit realen Sensordaten können diese Werkzeuge für die messprozessbegleitende Messunsicherheitsermittlung, die vorausschauende Wartungs- und Nutzungsplanung (Predictive Maintenance) oder ein voll digitales Qualitätsmanagement eingesetzt werden. Somit erlauben digitale Zwillinge eine Verknüpfung der Vorteile von realen Messungen und von computergestützten, also virtuellen Auswertungen in einer einfachen und direkten Art und Weise. Eine erste Realisierung eines digitalen Zwillings ist das „digitale Gewichtsstück“ der PTB. Es enthält sowohl die Informationen aus Kalibrierungen als auch simulationsbasierte Abschätzungen zum erwarteten Verhalten des Massestücks bei bestimmten Umgebungsbedingungen. Die Herausforderung für die Metrologie liegt hierbei in der Validierung der Simulationsverfahren und der mathematischen Modelle. Gleichzeitig bieten sich durch die Integration der Kalibrierinformationen in digitale Zwillinge eine Vielzahl neuer Möglichkeiten für die Weitergabe von Kalibrierungen und die Digitalisierung der Rückführungskette. So wird es beispielsweise möglich, dass sich Messgeräte automatisiert in ihre Umgebung einpassen, indem die digitalen Informationen und der digitale Zwilling als Verbindungsstück zwischen physischem Messgerät und computergestützter Steuerung des Gesamtsystems agiert.

„Es geht ganz wesentlich um die digitale Ertüchtigung der gesamten Qualitätsinfrastruktur und aller Geschäftsprozesse im industriellen und gesetzlichen Messwesen.“
Prof. Dr. Joachim Ullrich, Präsident der PTB, auf der Veranstaltung „Metrologie als Fundament für die Digitalisierung“ am 10. April 2018.

Die Vorstellungen gehen aber heute noch weiter. Die PTB arbeitet bereits mit Partnern an einer sogenannten „Metrology Cloud“. Diese soll zunächst auf Deutschland begrenzt sein, zukünftig jedoch auf Europa erweitert werden. Das Konzept der „Metrology Cloud“ sieht eine an den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) orientierte vertrauenswürdige Plattform mit einem „metrologischen Administrator“ vor. Auf dieser Plattform werden die wesentlichen Prozesse im gesetzlichen Messwesen mit allen beteiligten Akteuren (Hersteller, Verwender, Landeseichbehörden, Konformitätsbewertungsstellen) geräte- und anwendungsspezifisch digital abgebildet.

Der digitale Kalibrierschein, der digitale Zwilling und die „Metrology Cloud“ sind wichtige Beispiele zur digitalen Ertüchtigung der Qualitätsinfrastruktur. Nur durch die Ertüchtigung der Qualitätsinfrastruktur können Effizienzpotenziale ausgeschöpft werden, um die Technologielücke zwischen der innovationsgetriebenen Wirtschaft und den Prüf-, Kalibrier- und Konformitätsbewertungsstellen zu schließen. Das ist eine wesentliche Aufgabe der kommenden Jahre, damit die Qualitätsinfrastruktur durch die Sicherung hoher Qualitätsstandards von neuen Produkten und Dienstleistungen eine schnelle Marktdurchdringung ermöglicht.

Digitalisierung im Messwesen

Die Digitalisierung bringt erhebliche Herausforderungen und neue Wirkungsbereiche für die Metrologie und das Messwesen mit sich. Zu nennen sind das Internet der Dinge, smarte Sensoren, Cloud-Lösungen, Big Data, maschinelles Lernen und viele andere.

So ist mit dem Voranschreiten der Digitalisierung ein exponentielles Datenwachstum zu verzeichnen. Immer dann, wenn diese Daten über Messungen gewonnen werden, ist auch die Qualitätsinfrastruktur gefragt. Das betrifft heute eine Vielzahl von Anwendungsfeldern unter anderem in Produktionsprozessen in Fabriken, beim Sammeln und Auswerten von Wetter-, Verkehrs- oder Umweltdaten bis hin zur Diagnose eines Krankheitsbildes beim Menschen und vieles mehr.

Ein prominentes Beispiel ist das autonome Fahren: Der Einsatz multimodaler Messtechnik, vernetzter Sensoren und datenbasierter Entscheidungsverfahren auf der Basis von Künstlicher Intelligenz (KI) zeigt sich dort auf engstem Raum. Hier müssen Sensoren zukünftig die Augen und Sinne des Fahrers ersetzen und intelligente Algorithmen verlässliche und ethisch korrekte Entscheidungen im Bruchteil von Sekunden treffen können. Derzeit wird zum einen die technische Machbarkeit des autonomen Fahrens erprobt und zum anderen werden rechtliche und ethische Fragestellungen diskutiert. Die heute verwendeten Algorithmen sind noch nicht so weit ausgereift, dass Fehlinterpretationen der tatsächlichen Fahrsituation ausgeschlossen werden können. Es reicht demnach nicht, die korrekte Arbeitsweise der eingesetzten Sensorik zu validieren. Zusätzlich werden Verfahren benötigt, um die Qualität der Aussagen von Methoden des maschinellen Lernens und der automatisierten Entscheidungsfindung quantifizieren zu können. Hinzu kommt, dass für die Entscheidung unter Umständen nicht die Qualität der einzelnen Sensoren (z.B. Lidar, Ultraschall) allein entscheidend ist, sondern vielmehr das Zusammenspiel von Sensorik und Datenanalyse.

Eine weitere Herausforderung der Digitalisierung für das gesetzliche Messwesen ergibt sich aus dem Spannungsfeld zwischen technologischer Innovation und komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) als nationale Ausprägung von europäischen Richtlinien sowie die technischen Vorgaben der PTB und des BSI bilden dabei im Wesentlichen den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von smarten vernetzten Messgeräten in dem auf Messdaten beruhenden amtlichen und geschäftlichen Verkehr.

„Die größte Herausforderung bei der Digitalisierung liegt darin, allen den Nutzen zu vermitteln und Vertrauen in die Prozesse zu schaffen.“
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Universität Kassel, auf der Veranstaltung „Metrologie als Fundament für die Digitalisierung“ am 10. April 2018.

Der rechtliche Rahmen geht bei vielen Anwendungen über das Mess- und Eichrecht hinaus. Das zeigt sich beispielsweise bei den intelligenten Stromzählern. In Deutschland ist der Roll-out von Smart Metern seit einigen Jahren im Energiewirtschaftsgesetz und seit 2016 im durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende geschaffene Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Das zentrale Element ist dabei das sogenannte Smart Meter Gateway, über welches die sichere und vertrauenswürdige Kommunikation von Daten und Informationen mit den berechtigten Empfängern realisiert wird. Die zugrundeliegenden Schutzprofile und technischen Richtlinien für Smart Meter Gateways wurden im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur und der PTB erarbeitet und unterliegen einer stetigen Fortentwicklung. Das Ziel aller Beteiligten ist hierbei die IT-Sicherheit, das Vertrauen in die Richtigkeit der Messwerte sowie die Anwenderfreundlichkeit. In diesem Bereich treffen vielfältige Fragen des Verbraucherschutzes, der Informationssicherheit und des Datenschutzes auf den Innovationsdruck der Messgeräteindustrie und neue Software-basierte Geschäftsmodelle.

Die PTB – Vorreiter einer digitalen Qualitätsinfrastruktur

Die PTB hat die digitale Ertüchtigung der Qualitätsinfrastruktur im Rahmen eines Konzeptes „Metrologie für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft“ aufgegriffen und die Arbeiten strategisch ausgerichtet. Mit dem Konzept folgt die PTB den Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2017.

Neben der digitalen Qualitätsinfrastruktur werden auch weitere Themen adressiert. So wird auch die Metrologie großer Datenmengen (Big Data) mit dem Ziel der Entwicklung metrologischer Analysemethoden für große Datenmengen und der Evaluierung von Methoden des maschinellen Lernens für Big Data betrachtet. Ferner spielt die Metrologie der Kommunikationssysteme für die Digitalisierung eine Rolle, unter anderem für die Rückführung komplexer Hochfrequenzmessgrößen für 5G-Netze. Schließlich soll auch die Metrologie für Simulationen und virtuelle Messgeräte näher untersucht und in einem eigenen Kompetenzzentrum konzentriert werden.

Das Konzept der PTB sowie weitere Informationen finden sich auf der Webseite der PTB unter https://digital.ptb.de.

Kontakt:
Dr. Sascha Eichstädt (Stabsgruppe „Koordination Digitalisierung“, Physikalisch-Technische Bundesanstalt)
Dr. Arne Höll, Katharina Gierschke (Referat Akkreditierung und Konformitätsbewertung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM)

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7. Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof – gerichtliches Scharnier zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Union.

Der Alltag der Bürgerinnen und Bürger in Europa und das Handeln der Politik werden zunehmend durch das Unionsrecht beeinflusst. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg stellt sicher, dass das Unionsrecht in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt wird. Er kooperiert dabei mit den Gerichten der Mitgliedstaaten, die ihm Fragen zur Vorabentscheidung zum Unionsrecht vorlegen können. Da die Auslegungen des Gerichtshofs häufig über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Rechtsentwicklung haben, können sich die Mitgliedstaaten an den Verfahren beteiligen. Bei der Vertretung Deutschlands vor dem Gerichtshof nimmt das Bundeswirtschaftsministerium eine zentrale Rolle ein.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Sitz in Luxemburg stellt sicher, dass das Recht der europäischen Union von Irland bis Italien eingehalten und einheitlich ausgelegt wird. Dem dienen die drei wichtigsten Verfahrensarten: das Vorabentscheidungsverfahren, das Vertragsverletzungsverfahren und die Nichtigkeitsklage. Diese Verfahren sollen im Rahmen einer kleinen Serie von Beiträgen ausführlicher beleuchtet werden.

In dieser Ausgabe des Monatsberichts wird als Erstes das auch zahlenmäßig bedeutendste Verfahren dargestellt: das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV. Im Jahr 2017 haben die Gerichte der Mitgliedstaaten den EuGH insgesamt 533 Mal um Vorabentscheidung ersucht. Dies entspricht einem Anteil von über 70 Prozent an den insgesamt 739 neu beim EuGH eingegangenen Rechtssachen. Im Folgenden werden Zweck und Ablauf des Vorabentscheidungsverfahrens beschrieben. Außerdem wird die Praxis der Verfahrensbeteiligung der Bundesregierung erläutert.

Der EuGH setzt sich aus einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen. Die Fälle werden je nach ihrer Bedeutung und Komplexität in Kammern aus drei, fünf oder 15Richtern bearbeitet. Ganz selten entscheiden auch alle 28 Richterinnen und Richter gemeinsam, wie zuletzt im Gutachtenverfahren über das Freihandelsabkommen mit Singapur. Bei der Entscheidungsfindung stehen den Richtern elf Generalanwälte zur Seite, die vor dem eigentlichen Urteil unabhängige, nicht bindende Stellungnahmen zu der Rechtssache abgeben (Schlussanträge). Dem EuGH vorgeschaltet als erste Instanz für bestimmte Verfahrensarten ist das Gericht der Europäischen Union.

I. Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens

Nur in wenigen Bereichen, wie etwa dem Beihilfe- oder Wettbewerbsrecht, nehmen Organe der EU selbst Verwaltungsaufgaben wahr. Den Großteil des Unionsrechts vollziehen die Mitgliedstaaten. In vielen Konstellationen können sich die Bürger unmittelbar vor innerstaatlichen Gerichten auf das Unionsrecht berufen. Sie können etwa geltend machen, dass eine nationale Regelung sie an der Ausübung ihrer EU-Grundfreiheiten hindert, oder sich auf eine EU-Richtlinie berufen und verlangen, dass die nationalen Umsetzungsbestimmungen damit konform ausgelegt werden. Wenn die nationalen Gerichte dann Unionsrecht heranziehen, werden sie gleichsam zu dezentralen Unionsgerichten.

In einem Staatenverbund aus 28 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Rechtstraditionen und Hunderten von Gerichten verschiedener Gerichtszweige besteht die Gefahr divergierender Entscheidungen. An dieser Stelle setzt das Vorabentscheidungsverfahren an: Es ermöglicht den nationalen Gerichten, dem EuGH Fragen zur Auslegung des Europarechts vorzulegen, die für die Entscheidung eines bei ihnen anhängigen Rechtsstreits von Bedeutung sind. Die Einschaltung des EuGH bildet ein Zwischenverfahren, das in den Rechtsstreit vor dem nationalen Gericht eingebettet ist. Nach der Beantwortung der Vorlagefragen ist wieder das innerstaatliche Gericht am Zug und entscheidet das Ausgangsverfahren nach den Vorgaben des EuGH-Urteils.

Im Wege des Vorabentscheidungsersuchens können Rechtsakte der Union darüber hinaus einer Gültigkeitskontrolle zugeführt werden. Insofern stellt das Verfahren neben der einheitlichen Anwendung und Auslegung des Unionsrechts auch den Schutz des Einzelnen gegen Eingriffe in ihre Rechte durch den Unionsgesetzgeber sicher. Vor einigen Jahren legten z.B. ein irisches und ein österreichisches Gericht dem EuGH die Frage vor, ob die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig sei. Der EuGH hob in der Folge die Richtlinie auf, weil sie die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz verletzte.

Die Themen, mit denen der EuGH befasst wird, reichen von eher technischen Fragestellungen mit begrenzter Tragweite bis hin zu Grundsatzfragen für den Fortbestand der Wirtschafts- und Währungsunion. So musste der Gerichtshof z.B. jüngst die Frage klären, ob aus Sojamilch hergestellte Produkte unter der Bezeichnung „Milch“ vermarktet werden dürfen. Dies ist nicht erlaubt, entschied der EuGH. Auf der anderen Seite ist derzeit die zweite Vorlage des Bundesverfassungsgerichts zu den Befugnissen der EZB anhängig: Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des laufenden Anleihekaufprogramms der EZB (PSPP). Eine Reihe von aktuellen Verfahren betreffen die Vorgaben für neu entstandene internetbasierte Dienste. So gab der EuGH einer Person recht, die von Google verlangte, dass Informationen über sie nach einer bestimmten Frist nicht mehr durch die Suchmaschine aufgefunden werden („Recht auf Vergessenwerden“). Die Tätigkeit des Dienstleistungsunternehmens Uber hat der EuGH nicht als Dienst der Informationsgesellschaft, sondern als Personenbeförderungsleistung qualifiziert, die von den Mitgliedstaaten reguliert werden darf. Auch Fragen zum Datenschutz bei Facebook-Anwendungen beschäftigen derzeit den Gerichtshof.

II. Ablauf des Vorabentscheidungsverfahrens

Das Verfahren wird durch einen an den EuGH gerichteten Vorlagebeschluss eines nationalen Gerichts in Gang gesetzt. Dann folgen grundsätzlich eine schriftliche und eine mündliche Phase vor dem EuGH unter Beteiligung der Parteien des Ausgangsverfahrens, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Anschließend ergehen die Schlussanträge des Generalanwalts und schließlich fällt der EuGH sein Urteil.

Die durchschnittliche Dauer des Verfahrens beträgt 16 Monate. Dies ist in manchen Konstellationen problematisch – dann kommen Sonderformen des Vorabentscheidungsverfahrens zur Anwendung: Wenn der EuGH z.B. um die Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl ersucht wird oder Fragen im Zusammenhang mit der Rückführung von Asylsuchenden klären muss, befinden sich die betroffenen Personen oftmals in Haft. In solchen Fällen kommt in der Regel das Eilvorlageverfahren zur Anwendung. Dies erlaubt es dem EuGH, die Vorlagefragen binnen zwei bis drei Monaten zu beantworten.

Das nationale Gericht, welches das Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet hat, übermittelt den Vorlagebeschluss in seiner Landessprache an die Kanzlei des EuGH. Diese Sprache bleibt vor dem EuGH die maßgebliche Verfahrenssprache. Gleichwohl übersetzt der Gerichtshof die Vorlagebeschlüsse in alle Amtssprachen der Mitgliedstaaten, die dann auf dieser Grundlage gegebenenfalls eine Stellungnahme abgeben können. Eine Sonderrolle spielt die Übersetzung ins Französische. Anders als andere EU-Institutionen arbeitet der EuGH intern nämlich nicht auf Englisch, sondern ausschließlich auf Französisch. Er führt damit eine Tradition fort, die in die Gründungszeit der Europäischen Gemeinschaften in den 1950er Jahren zurückreicht, als noch kein englischsprachiges Land unter den Mitgliedstaaten war. Die Urteile werden auf Französisch verfasst und intern beraten, bevor sie für die Veröffentlichung wieder in alle Amtssprachen übersetzt werden. Das Sprachenregime des EuGH ist zwar sehr aufwändig – der Übersetzungsdienst des Gerichtshofs übersetzte 2017 mehr als eine Million Seiten. Es beseitigt jedoch Sprachbarrieren, die innerstaatliche Gerichte von Vorlagen an den EuGH abhalten könnten. Die Übersetzung der Entscheidungen des EuGH ist zudem von zentraler Bedeutung, damit sie in allen Mitgliedstaaten Beachtung finden.

Zentrale Kontaktstelle für die Zustellungen durch den EuGH ist in Deutschland das Bundeswirtschaftsministerium. Dort ist das für die Prozessvertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Unionsgerichten zuständige Referat angesiedelt. Dies hat zum einen historische Gründe: Die EU startete in den 1950er Jahren bekanntlich als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Zum anderen ist die Prozessvertretung eingebettet in eine Reihe weiterer europapolitischer Koordinierungs- und Beratungsaufgaben des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten können in allen Vorabentscheidungsverfahren innerhalb von zwei Monaten eine schriftliche Stellung abgeben, unabhängig davon, aus welchem Mitgliedstaat die Vorlage stammt. Auf diesem Weg bringen die Mitgliedstaaten ihre Interessen in den Prozess der Rechtsfindung ein und lenken den Blick des EuGH auf die praktischen Folgen bestimmter Auslegungsvarianten. Das Bundeswirtschaftsministerium verteilt die Vorabentscheidungsersuche an die zuständigen Bundesministerien und die zuständigen Referate im Haus, um zu klären, ob eine Beteiligung an dem jeweiligen Verfahren erforderlich ist. Auch eine Betroffenheit von Länderinteressen kann eine Beteiligung der Bundesregierung notwendig machen. Gegebenenfalls erstellen die Mitarbeiter des Prozessvertretungsreferats auf der Basis der Beiträge aus den Fachressorts einen Schriftsatz, stimmen ihn innerhalb der Bundesregierung ab und reichen ihn schließlich beim EuGH ein. In einem Teil der Fälle, die in die fachliche Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums fallen, bevollmächtigt das Bundeswirtschaftsministerium zusätzlich einen Prozessvertreter aus jenem Ministerium, der den Fall bearbeitet. Aufgabe der Prozessvertreter der Bundesregierung ist es insbesondere, eine Brücke zu schlagen zwischen den Spezialisten in den Fachministerien und den nicht spezialisierten Mitgliedern des EuGH. Sie bringen dabei ihr Know-how bezüglich des Verfahrensrechts und der Prozesstaktik sowie ihre vertiefte Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH und des Unionsrechts ein.

Auch in den mündlichen Verhandlungen vor dem EuGH in Luxemburg, die in vielen Fällen anberaumt werden, besteht die Herausforderung für die Prozessvertreter darin, dem EuGH die oftmals komplexen Zusammenhänge in verständlicher Weise zu erläutern. Sie versuchen, den EuGH vom Rechtsstandpunkt der Bundesregierung zu überzeugen und ihm die Konsequenzen seiner Entscheidung für die Praxis aufzuzeigen. Die mündlichen Verhandlungen haben dabei gerade bei Vorabentscheidungsersuchen eine besondere Bedeutung. Nur hier haben die Beteiligten Gelegenheit, auf die Argumente anderer Beteiligter zu reagieren. Nicht selten äußert die Europäische Kommission etwa in ihrer schriftlichen Stellungnahme Zweifel an der Vereinbarkeit nationaler Vorschriften mit dem Unionsrecht. Die mündliche Verhandlung gibt den Vertretern des jeweiligen Mitgliedstaats Gelegenheit, diese Zweifel zu entkräften.

Rund zwei bis drei Monate nach der mündlichen Verhandlung ergehen in der Regel die Schlussanträge des Generalanwalts. In diesem unabhängigen und ausführlich begründeten Rechtsgutachten schlägt der Generalanwalt bzw. die Generalanwältin dem EuGH Antworten auf die Vorlagefragen vor. In rund 80 Prozent der Fälle folgen die Richter den Schlussanträgen im Ergebnis, wenn auch nicht in allen Einzelheiten der Begründung. Wirft ein Verfahren keine neuen Rechtsfragen auf, kann der Gerichtshof auch von Schlussanträgen absehen. Das abschließende Urteil ergeht wiederum einige Monate später. Auf dieser Grundlage muss dann das nationale Gericht den konkreten bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden.

III. Beteiligung der Bundesregierung in der Praxis

Die Bundesregierung liegt bei der Beteiligung an Vorabentscheidungsverfahren an der Spitze der Mitgliedstaaten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass auch die deutschen Gerichte die vorlagefreudigsten in Europa sind. Zwar ist dies nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Beteiligung der Bundesregierung. Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob die Entscheidung des EuGH Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung haben kann. Dies ist bei Vorlagen aus Deutschland in der Regel der Fall. Aber auch Vorlagen aus anderen Staaten können erhebliche Bedeutung für Deutschland haben, ebenso Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung für die Entwicklung des Unionsrechts. Beispiele hierfür sind die Verfahren zum Anwendungsbereich und zur Tragweite der EU-Grundrechte-Charta oder Grundsatzfragen zur Auslegung des sogenannten Primärrechts, also der Gründungsverträge der EU.

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