Cover der Studie Überprüfung des Zuschnitts von Arbeitsmarktregionen für die Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets ab 2021

Die Studie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung untersucht für die 401 Kreise Deutschlands die Pendlerströme zwischen den Wohn- und Arbeitsorten der Beschäftigten und erarbeitet verschiedene Vorschläge für eine Neuabgrenzung der Arbeitsmarktregionen.

Arbeitsmarktregionen stellen die räumliche Ebene dar, für die bei der GRW die Strukturschwäche beziehungsweise –stärke anhand des GRW-Regionalindikators bestimmt wird. Als Anforderungen an eine Arbeitsmarktregion wird in der Studie entsprechend früheren wissenschaftlichen Arbeiten ein Versorgungsgrad mit Arbeitsplätzen von mindestens 65 Prozent, ein Belegungsgrad mit Beschäftigten aus der Region von mindestens 65 Prozent und eine Mindesteinwohnerzahl von 100.000 Einwohnern gestellt. Aufbauend auf einer Variante sogenannter faktischer Arbeitsmärkte, in der unbegrenzte Pendelzeiten zugelassen werden, werden anschließend weitere Varianten mit Nebenbedingungen von höchstens 45 Minuten und höchstens 60 Minuten Fahrzeiten betrachtet. Diese auf Kreisebene betrachteten Abgrenzungsvarianten führen zu zwischen 182 und 223 Arbeitsmarktregionen.

Aufbauend auf den Ergebnissen hat sich der GRW-Unterausschuss, in dem die Länder, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vertreten sind, dafür entschieden, bei den weiteren vorbereitenden Arbeiten für die GRW-Förderperiode ab 2021 eine Abgrenzung mit insgesamt 223 Arbeitsmarktregionen zugrunde zu legen.