Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Die vorliegende Studie untersucht die Anwendung der bestehenden Regelungen zur Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung bei der Förderung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und ermittelt gute Herangehensweisen für die praktische Umsetzung der Förderung in den Ländern.

Um die beihilferechtliche Zulässigkeit von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist in mehreren Fördertatbeständen zum Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur (Teil II B des GRW-Koordinierungsrahmens) festgelegt, dass die Förderung höchstens die Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn (sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“) ausfüllen soll. Weiterhin gibt es Vorschriften zur Wertabschöpfung, die sicherstellen sollen, dass die Empfänger der Förderung oder Dritte, die indirekt von der Förderung profitieren, keinen beihilferechtlich unzulässigen wirtschaftlichen Vorteil oder Überschuss zurückbehalten.

Die Studie gibt einen Überblick über die wesentlichen nationalen wie europäischen Rechtsgrundlagen und förderrechtlichen Regelungen, auf denen die Vorgaben des GRW-Koordinierungsrahmens zur Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung basieren. Die beihilferechtlichen Regelungen gewähren einige Spielräume bei ihrer Anwendung. Anhand der Auswertung ausgewählter Förderpraxis der Länder analysiert die Studie Unterschiede in der Förder- und Verwaltungspraxis der Länder, deren Gründe und mögliche Auswirkungen.

Die Studie fasst die konzeptionellen Grundsätze der beiden Konzepte Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung zusammen und diskutiert Vorschläge zur Harmonisierung der jeweiligen Förder- und Verwaltungspraxis der Länder z.B. anhand einheitlicher Berechnungsmethoden und förderrechtlichen Vorgehensweisen. Den Umgang mit den Ergebnissen der Studie wird das BMWi mit den die GRW-Förderung umsetzenden Ländern erörtern.

Die Studie wurde von PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PwC) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt. PwC hat für die Durchführung der Expertise die PRO TERRA TEAM GmbH im Unterauftrag einbezogen.