Cover der Studie Potenzielle Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung bzw. dessen Übertragung auf andere Verursacher radioaktiver Abfälle

Am 16. Juni 2017 ist das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Artikelgesetz) in Kraft getreten. Es regelt die Handlungs- und Finanzierungsverantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung neu.

Die Bundesregierung hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bereit erklärt, nach Verabschiedung des Artikelgesetzes in einem strukturierten ergebnisoffenen Prozess zu prüfen, ob und inwieweit die Regelungen des Artikelgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können.

Der Deutsche Bundestag hat entsprechend der Beschlussempfehlung seines Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 14. Dezember 2016 die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erarbeiten.

Dies aufgreifend, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es prüft verfassungs- und europarechtliche Fragen bezüglich der potenziellen Ausarbeitung eines Finanzierungskonzeptes für andere Entsorgungsverpflichtete, das mit dem Artikelgesetz vergleichbar ist.