Cover der Publikation „Optionen einer Weiterentwicklung der Indikatorik für die von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020“

Die vorliegende Studie untersucht, wie sich die von der EU abgegrenzten Regionalfördergebiete nach 2020 entwickeln könnten. Zwar können die EU-Mitgliedstaaten selbst festlegen, in welchen Regionen sie nationale regionalpolitische Maßnahmen ergreifen, doch legt die Europäische Kommission fest, wie hoch der Anteil der Fördergebiete bezogen auf die Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils maximal sein darf.

Die Studie schätzt, wie hoch der in den EU-Regionalleitlinien festgelegte Anteil der Fördergebietsbevölkerung für die nächste Förderperiode ab 2021 sein könnte, wenn dabei die gleiche Berechnungsmethode wie für die aktuelle Förderperiode 2014-2020 angewandt würde. Die Studie analysiert die „Mechanik“ zur Berechnung des zulässigen Bevölkerungsanteils in Regionalfördergebieten und diskutiert eine Reihe von Möglichkeiten zur Anpassung der Berechnungsmethoden und wie diese sich auf die Höhe des so genannten Bevölkerungsplafonds für Deutschland auswirken würden.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Studie wird das BMWi mit der Europäischen Kommission Gespräche führen, wie die Berechnungsmethode zur Festlegung der Fördergebietsgrößen für die nächste Förderperiode ab 2021 angepasst werden kann, damit weiterhin der nötige regionalpolitische Handlungsspielraum gewährleistet bleibt.

Die Studie wurde von ifo Institut Dresden und der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen (GEFRA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt.