Cover der Publikation

Über den sog. Spitzenausgleich werden jährlich rund 9.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes um bis zu 90 % von der Energie- und der Stromsteuer entlastet. Der Spitzenausgleich ist ein wichtiges Instrument, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu sichern. Seit 2013 wird der Spitzenausgleich nur gewährt, wenn die Unternehmen bestimmte Energieeffizienz- Anforderungen erfüllen. So muss das Unternehmen ein Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder – bei KMU – ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben und das Produzierende Gewerbe als Ganzes einen jährlichen gesetzlich festgelegten Zielwert zur Senkung der Energieintensität erreichen.

Im Energie- und Stromsteuergesetz ist eine Evaluierung der gesetzlich festgelegten Zielwerte zur Senkung der Energieintensität vorgesehen. Die Bundesregierung hat die Zielwerte im Rahmen einer Studie der Prognos AG evaluieren lassen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlich festgesetzten Zielwerte zur Senkung der Energieintensität in den vergangenen Jahren von der deutschen Wirtschaft übererfüllt wurden und auch in den kommenden Jahren übertroffen werden. Struktureffekte aus dem Stromerzeugungssektor, insbesondere die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung, haben deutlich zur Senkung der Gesamtenergieintensität beigetragen und werden auch in Zukunft starken Einfluss haben.