Cover der Studie: Zukünftige Beschaffung von Blindleistung II

Der sichere Betrieb des Stromnetzes erfordert es, dass die Spannung in festgelegten Grenzen gehalten wird. Für diese Aufgabe nutzen Netzbetreiber vor allem Blindleistung.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat ein Projektkonsortium untersucht, welcher Bedarf an Blindleistung bis 2035 in einem sich stark wandelnden Energiesystem entsteht und wie dieser aus unterschiedlichen Quellen gedeckt werden kann.

Das Projektkonsortium setzte sich zusammen aus dem Institut für Netz- und Anwendungstechnik GmbH und der Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) Regensburg.

Grundsätzlich zeigt sich, dass in allen Anwendungsbereichen (bspw. bei veränderter Netzauslastung) der Blindleistungsbedarf bis 2035 gedeckt werden kann. Jedoch verursacht die Energiewende laut der Studie vor allem Änderungen bei der Blindleistungsbereitstellung. Daher seien technische und regulatorische Innovationen in den kommenden Jahren notwendig. Laut der Autoren sollten bspw. Erzeugungsanlagen Blindleistung bedarfsgerechter bereitstellen können oder Netzbetreiber Prozesse für ein gemeinsames Blindleistungsmanagement entwickeln.

Die Blindleistungsstudie II schließt nach der Blindleistungsstudie I sowie der vom BMWi eingesetzten Blindleistungskommission die Untersuchungen im Bereich der Spannungshaltung ab.