Cover der Publikation Barometer Digitalisierung der Energiewende

Im Januar 2019 wurde das erste Barometer zur Digitalisierung der Energiewende für das Berichtsjahr 2018 veröffentlicht. Im nun vorliegenden zweiten Barometer werden die Fortschritte bei der Umsetzung des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) beschrieben. Erstmals wird damit auch ein Vergleich des Fortschritts möglich.

Die Gutachter attestieren Branche und Behörden erhebliche Anstrengungen und Fortschritte im vergangenen Jahr. Positiv hervorgehoben werden der Smart-Meter-Rollout nach erfolgter dritter Zertifizierung eines Smart-Meter-Gateways und die Veröffentlichung der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Ende Januar 2020. Die Branche habe die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur „Marktkommunikation 2020“ umgesetzt. Hier bestehe nun mehr Planungssicherheit für die Unternehmen auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der sternförmigen Datenkommunikation. Kritisiert wird, dass das BSI zunächst EEG- und KWKG-Anlagen vom Pflichteinbau ausgeschlossen habe. Als wichtige Aufgabe für das laufende Jahr wird die Fortschreibung des Rechtsrahmens zur netzorientierten Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG genannt. Auch gilt die Entscheidung zur Nutzung der 450-MHz-Frequenzen für die Digitalisierung der Energiewirtschaft als kritischer Erfolgsfaktor. Schließlich müssten die Endkunden noch stärker informiert und eingebunden werden.

Insgesamt vergeben die Gutachter in diesem Jahr einen Gesamt-Barometerwert von 36 Punkten von Hundert und damit 14 Punkte mehr als im Vorjahr.