Cover der Publikation: Telekommunikationsrecht – wie das Recht Schritt hält

-Die Arbeitsgruppe 4 „Rechtliche Rahmenbedingungen“ (AG 4) der Plattform Industrie 4.0 hat die Aufgabe, systematisch die aus ihrer Sicht wichtigsten rechtlichen Themen und Problemaufrisse von Industrie 4.0-Prozessen zu idenifizieren und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Als einen relevanten Rechtsbereich analysiert die AG 4 das Telekommunikationsrecht. In der vorliegenden Auflage der Ergebnispublikation haben sich die Anwälte sowie die Unternehmens- und Verbandsjuristen den aktuellen Entwicklungen in diesem dynamischen Rechtsbereich gewidmet.

Die Vernetzung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen ist ein wesentlicher Bestandteil von Industrie 4.0-Anwendungen. Daten können nur dann in Produktionsprozessen gewonnen und genutzt werden, wenn Produktionsanlagen miteinander und mit zentralen Servereinheiten verbunden sind. Insofern beschäftigt sich diese Auflage mit den Fragen, inwieweit bei der Nutzung von Industrie 4.0-Anwendungen die Vorgaben des TKG zu beachten sind, ob die Datenkommunikation im Rahmen von Industrie 4.0-Anwendungen dem Fernmeldegeheimnis und dem speziellen Telekommunikationsdatenschutz unterfällt und welche besonderen Sicherheitsvorgaben sich aus dem TKG für Industrie 4.0-Anwendungen ergeben. Abschließend wird die Frage beleuchtet, was im Kontext öffentliche Sicherheit zu beachten ist.

Die fünf Kapitel beginnen jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung und einem Steckbrief (Teil A), in dem das Thema sowie die sich ergebenden Fragen und Handlungsfelder abgesteckt werden. An die Steckbriefe schließt sich Teil B mit der juristischen Einschätzung der Themenkomplexe an. Dieser Teil umfasst die Zusammenstellung und Prüfung der relevanten existierenden rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen bzw. Handlungsfelder. Abschließend werden im Teil C zu jedem Themenkomplex mögliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt sowie konkrete Handlungsempfehlungen aus Sicht der Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ gegeben.