Cover der Publikation Monitoringbericht Versorgungssicherheit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt gemäß § 51 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein fortlaufendes Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität durch. Mindestens alle zwei Jahre ist ein zugehöriger Monitoringbericht zu erstellen.

Mit dem Monitoring soll die bestehende Versorgungssituation bewertet und ihre künftige Entwicklung untersucht werden. Eventuelle Defizite im Bereich der Versorgungssicherheit früh zu erkennen ist von großer Bedeutung, da erforderliche Investitionen in Kraftwerke und Netze teilweise erhebliche Vorlaufzeiten benötigen. Im Mittelpunkt des Monitorings steht die Frage, ob und inwieweit die Unternehmen im Bereich der Stromerzeugung sowie der Stromübertragung und -verteilung ausreichend Vorsorge getroffen haben, um die Nachfrage nach Strom heute und in Zukunft sicher zu decken. Genauere inhaltliche Vorgaben für das Monitoring zur Versorgungssicherheit sind in § 51 EnWG festgelegt.