Cover der Publikation Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 63 Abs. 2a EnWG zur Wirksamkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) führt gemäß § 63 Abs. 2a EnWG eine Evaluierung über die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen nach § 13 Absatz 1a und 1b, den §§ 13a bis 13c und 16 Absatz 2a durch. Der entsprechende Bericht ist alle zwei Jahre zu erstellen und zu veröffentlichen, erstmals in 2014. Mit dem Bericht sollen die Maßnahmen überprüft werden, die mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2730) in das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) eingefügt worden sind sowie Maßnahmen, die auf dieser Grundlage erlassen wurden. Dies betrifft die Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung einer Netzreserve sowie zur Regelung des Umgangs mit geplanten Stilllegungen von Energieerzeugungsanlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems (Netzreserveverordnung - NetzResV) vom 27. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1947)

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, ob sich die genannten Maßnahmen als für den Zweck geeignet und wirksam erwiesen haben. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dieser Zweck fortbesteht und die Maßnahmen auch zukünftig notwendig sind. Hierzu hat das BMWi unter anderem eine Anhörung der betroffenen Akteure durchgeführt, deren Ergebnisse in diesen Bericht eingeflossen sind.