Cover der Publikation Bericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zur Leistungsbilanz 2015 nach EnWG § 12 Abs. 4 und 5

In einem Stromsystem müssen jederzeit ausreichend sichere Stromkapazitäten (Kraftwerke, erneuerbare Energien, Speicher, Nachfragemanagement, etc.) zur Verfügung stehen, um die Stromnachfrage zu decken. Dann ist die Versorgung sicher. Es zählt daher zu den zentralen Aufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Versorgungssicherheit zu überwachen (Monitoring nach § 51 Energiewirtschaftsgesetz). Zu diesem Monitoring tragen die Übertragungsnetzbetreiber den Bericht zur deutschen Leistungsbilanz gemäß § 12 Abs. 4 und 5 Energiewirtschaftsgesetz bei. Der vorliegende Bericht wurde aktualisiert, um die Beschlüsse zum Strommarktgesetz sowie zur Verordnung zu abschaltbaren Lasten aufnehmen zu können.

Die Bundesregierung ist im Zuge des Grün- und Weißbuchprozesses zum zukünftigen Strommarktdesign zu dem Ergebnis gekommen, dass nationale Leistungsbilanzen (wie die hier vorliegende) zur Einschätzung der Versorgungssicherheit nicht geeignet sind. Mit der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz ("Strommarkt 2.0") schlägt die Bundesregierung daher vor, den Beitrag des europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes zur Versorgungssicherheit stärker zu berücksichtigen. Der Strommarkt soll konsequent europäisch gedacht werden. Das reduziert auch die Vorhaltekosten in Deutschland.