Moleküle des Wassers

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Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Wasserstoffnetzentgeltverordnung) verabschiedet. Wasserstoff spielt beim Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 aufgrund seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten eine besondere Rolle. Entscheidend ist in den nächsten Jahren, zügig den Markthochlauf in allen Wertschöpfungsstufen des Wasserstoffsektors zu schaffen – insbesondere auch bei der Transportinfrastruktur.

Die Verordnung ist damit wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung, denn gerade die Transportinfrastruktur für Wasserstoff muss von Anfang an mitgedacht werden. Dafür ist ein klarer regulatorischer Rahmen nötig, der flexibel sowie verlässlich zugleich ist, um Investoren die notwendige Planungssicherheit zu geben. Konkret schafft die Verordnung eine verlässliche Grundlage für die Kalkulation der Netzkosten, die von Betreiben von Wasserstoffnetzen über Netzentgelte finanziert werden. Diese Verlässlichkeit ist nicht nur rein regulatorisch von Bedeutung, sondern spielt auch eine wichtige Rolle für die Förderanträge im Rahmen des großen europäischen Wasserstoffprojekts, dem sog. IPCEI Wasserstoff (Important Project of Common European Interest).

Worum geht es konkret?
Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung trifft Aussagen zur Ermittlung der sogenannten berücksichtigungsfähigen Netzkosten. Sie belässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen aber noch Spielräume, wie sie die Entgelte und die Bedingungen für den Zugang zu ihren Netzen ausgestalten. Es wird somit gewährleistet, dass die Marktakteure das Ausmaß an Flexibilität, aber auch Verlässlichkeit erhalten, das in einem entstehenden Markt benötigt wird.

Mit der Verordnung wird die Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze vervollständigt, die in diesem Jahr mit dem „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ geschaffen wurde. Die Wasserstoffnetzentgeltverordnung gilt nur für diejenigen Betreiber von Wasserstoffnetzen, die sich aktiv und unwiderruflich entscheiden, an der Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilnehmen zu wollen. Die Gruppe der übrigen Betreiber von Wasserstoffnetzen ist weiterhin grundsätzlich frei in der Art und Weise, wie sie die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte ermitteln. Das heißt, es gibt ein Wahlrecht.

Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, damit dieser darüber beschließen kann.