Schaufelbagger in einem Steinbruch

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Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben heute das „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sowie das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (Strukturstärkungsgesetz) verabschiedet. Außerdem hat der Bundesrat das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz) und damit auch die Abstandsregelung für Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) bestätigt.

Bundesminister Peter Altmaier: „Mit der heutigen Verabschiedung des Kohleausstiegs- und des Strukturstärkungsgesetzes wird auch das Generationenprojekt Kohleausstieg auf den Weg gebracht. Es ist ein Generationenprojekt, um das hart gerungen wurde und ein Meilenstein für die Energiewende in Deutschland. Deutschland steigt als eines der ganz wenigen Industrieländer weltweit bis 2022 sowohl aus Kernenergie als auch bis spätestens 2038 aus der Kohleverstromung und das eng verknüpft mit aktiver Strukturpolitik und einer klaren Perspektive für die Menschen in den betroffenen Regionen. Wir gestalten den Kohleausstieg rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen. Noch in diesem Jahr werden wir erste Kraftwerke stilllegen. Gleichzeitig treiben wir den Ausbau erneuerbarer Energien und die Umrüstung von Kohlekraftwerken mit Wärmeauskoppelung voran. Noch in diesem Jahr sollen zudem Strukturwandelprojekte für die Menschen vor Ort starten: Dazu werden wir sehr zügig die Bund-Länder-Vereinbarung mit den Braunkohleländern unterschreiben und uns im Bund-Länder-Koordinierungsgremium auf erste konkrete Projekte verständigen.“

Das „Kohleausstiegsgesetz“ setzt die energiepolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um. Es enthält Regelungen zur Reduzierung und Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung bis spätestens 2038, zur kontinuierlichen Überprüfung der Versorgungssicherheit, zur Löschung frei werdender CO2-Zertifikate, eine Ermächtigungen zur Kompensation für Stromverbraucher im Falle eines kohleaustiegsbedingten Strompreisanstieges und ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte im Kohlesektor. Um die schrittweise sinkende Kohleverstromung auszugleichen, wird das Ausbauziel für erneuerbare Energien auf 65 Prozent im Jahr 2030 angehoben. Zugleich wird die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verlängert und weiterentwickelt, um die Umrüstung von Kohle auf eine flexible und klimafreundlichere Stromversorgung zu fördern.

Der Beschluss des Bundesrates zum „Gebäudeenergiegesetz“ leistet einen weiteren Beitrag zur Energiewende. Ein vereinfachtes und enbürokratisiertes Regelwerk setzt neue Impulse zur Nutzung erneuerbarer Energien und innovativer Ansätze in Gebäuden. Es hebt zudem den Förderdeckel für Photovoltaik auf und legt die Abstandsregelungen bei der Windkraft fest. Es unterstützt somit die Transformation des gesamten Energiesystems, weg von fossilen Brennstoffen und hin zu erneuerbaren Energien.

Das „Strukturstärkungsgesetz“ setzt die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.

Nun geht es um eine schnelle Umsetzung der vorliegenden Gesetze zum Kohleausstieg: Die Bundesnetzagentur wird in den nächsten Wochen die Ausschreibungsunterlagen für die freiwillige Stilllegung von Steinkohlekraftwerken vorlegen. Alternativ steht für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen eine Umrüstung und Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zur Verfügung (Grundförderung und Kohleersatzbonus). Zugleich werden Bund und Länder eine Vereinbarung zum Strukturwandel unterschreiben und sich im Bund-Länder-Koordinierungsgremium beraten, um konkrete erste Strukturwandelprojekte auf den Weg zu bringen.

Im Januar 2020 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der Bundesregierung ihren Bericht (PDF, 4 MB) vorgelegt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten wirtschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen verbunden werden kann. Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (PDF, 220 KB) im Mai 2019 sowie den Entwurf für das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (PDF, 533 KB) im August 2019 beschlossen. Im Januar 2020 haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für einen Kohleausstieg geeinigt. Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (PDF, 968 KB) am 29. Januar 2020 beschlossen.

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