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Im ersten Halbjahr 2020 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 2,78 Mrd. Euro erteilt. Im Vergleichszeitraum des ersten Halbjahres 2019 betrug der Wert 5,33 Mrd. Euro.
Dabei entfiel ein Anteil von 37,3 Prozent (1. Halbjahr 2019: 60,1 Prozent) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet.
Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 1,74 Mrd. Euro (1. Halbjahr 2019: 2,12 Mrd. Euro) erteilt. Der auf die Drittländer entfallende Wert ist zu über 50 Prozent auf Großaufträge für den maritimen Bereich zurückzuführen (u.a. Unter- und Überwasserschiffe).
Für die folgenden zehn Staaten waren im ersten Halbjahr 2020 die höchsten Genehmigungswerte zu verzeichnen:
Land | Wert in Euro |
Israel | 533.044.265 |
Ägypten | 312.296.259 |
Vereinigte Staaten | 265.673.824 |
Katar | 260.274.378 |
Singapur | 209.709.399 |
Vereinigtes Königreich | 207.545.070 |
Australien | 120.323.650 |
Republik Korea | 103.508.655 |
Peru | 59.498.084 |
Dänemark | 54.428.168 |
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im ersten Halbjahr 2020 auf 18,9 Mio. Euro (1. Halbjahr 2019: 34,7 Mio. Euro). Rund 99 Prozent des Genehmigungswertes entfielen dabei wiederum auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Kleinwaffenlieferungen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis unserer Gemeinschafts- und Bündnispartner genehmigt. Dies unterstreicht die besonders restriktive Exportpolitik der Bundesregierung für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer.