Schaufelbagger in einem Steinbruch

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Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegte Formulierungshilfe für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ beschlossen. Damit können Bundestag und Bundesrat das Strukturstärkungsgesetz nun bis zur Sommerpause beschließen.

Altmaier: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein weiterer Meilenstein für eine aktive Gestaltung des Strukturwandels in den betroffenen Kohleregionen. Mit bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038 geben wir den Kohleregionen und den Menschen vor Ort eine klare Zukunftsperspektive und sichern so Arbeitsplätze in den Regionen. Wir steigen bis 2038 aus der Kohle aus, tun dies aber verantwortungsvoll und mit aktiver Gestaltung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Wichtig ist nun, dass nach der noch ausstehenden Beschlussfassung im Parlament schnell die konkreten Projekte umgesetzt werden.“

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (PDF, 533 KB) im August 2019 beschlossen. Im Januar 2020 haben sich Bund und Länder auf „Eckpunkte für einen Kohleausstieg“ geeinigt.

Die heute im Kabinett beschlossene Formulierungshilfe zum Strukturstärkungsgesetz (PDF, 512 KB) setzt die Änderungen im Gesetzesentwurf um, welche die Regierungsfraktionen nach Beratungen im Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Dazu gehört etwa die Aufteilung der vorgesehenen bis zu 1,09 Milliarden Euro auf ausgewählte Steinkohlestandorte und eine Priorisierung und Konkretisierung geplanter Verkehrsinfrastrukturprojekte. Zusätzlich legt der Bund Regelungen zur haushaltspolitischen Umsetzung vor, um die Verbindlichkeit der Finanzierung von Strukturwandelprojekten zu erhöhen.

Das Strukturstärkungsgesetz setzt die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die Braunkohleregionen bis 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden. Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen.

Für einen Abschluss des parlamentarischen Verfahrens müssen nun Bundestag und Bundesrat zustimmen. Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist an das Kohleausstiegsgesetz gekoppelt: Es tritt erst in Kraft, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz in Kraft tritt.