Verhandlung am Tisch im Büro, Quelle: Fotolia.com/Robert Kneschke

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Die Bundesregierung hat heute die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir besonders stark betroffenen Unternehmen, gerade im Mittelstand und werfen so den Mittelstandsmotor wieder an. Das Programm ist ganz bewusst branchenoffen ausgestaltet und adressiert diejenigen Unternehmen, die nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe, es können von Juni bis August je nach Umsatzausfall bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Dafür schauen wir aber auch sehr viel genauer hin und erstatten nur, wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten bestätigt hat.“

Mit den heute vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten zur Überbrückungshilfe wird ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni umgesetzt. Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020). Den Unternehmen werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet. Für das Programm stehen 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse werden die Länder sein.

Die Eckpunkte finden Sie hier (PDF, 300 KB).