Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (rechts) und der EU-Verhandlungsführer für den Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU, Michel Barnier (links)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (rechts) und der EU-Verhandlungsführer für den Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU, Michel Barnier (links)

© BMWi/Susanne Eriksson

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier trifft heute den EU-Verhandlungsführer für den Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU, Michel Barnier und wird sich mit ihm über den Brexit und die anstehenden Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis austauschen.

Bundesminister Peter Altmaier: „Es sieht danach aus, dass das Vereinigte Königreich zum 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union austritt. Die Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis werden zeitnah im Anschluss beginnen. Für die Zukunft wünschen wir uns eine möglichst enge Beziehung mit unseren britischen Freunden und Partnern und setzen uns u.a. für ein umfangreiches und ausgewogenes Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ein. Wichtig ist, dass wir faire Wettbewerbsbedingungen wahren und die Integrität des EU-Binnenmarktes schützen.“

Der Europäische Rat (Art. 50) hat die Europäische Kommission am 13. Dezember 2019 ersucht, unmittelbar nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs den Entwurf eines umfassenden Mandats hinsichtlich der künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich vorzulegen.

Der Austritt soll zum 31. Januar 2020 erfolgen. Am 17. Oktober 2019 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf Änderungen am Nordirland-Protokoll sowie der politischen Erklärung unter Beibehaltung des restlichen Austrittabkommens vom 25. März 2019 geeinigt. Der Europäische Rat hat noch am selben Tag zugestimmt, das britische Parlament am 9. Januar 2020, eine Zustimmung des Oberhauses steht noch aus. Anschließend wird das Europäische Parlament über das Abkommen abstimmen. Nach erfolgter Ratifizierung sieht das Austrittsabkommen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor, in der Großbritannien Teil des EU-Binnenmarktes bleibt. Diese Übergangsfrist kann bis zum 30. Juni 2020 einmalig um bis zu zwei Jahre verlängert werden.