Photovoltaik-Freiflächenanlage zu Ausschreibungen mit anderen EU-Staaten; Quelle: BMWi/Holger Vonderlind

© BMWi/Holger Vonderlind

Das Kabinett hat heute die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Innovationsausschreibungsverordnung (PDF, 191 KB) beschlossen. Damit sollen Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden.

Zum einen werden mit den Innovationsausschreibungen Innovationen im Ausschreibungsdesign getestet. Erstmals wird eine fixe Marktprämie bei der Erneuerbare-Energien-Förderung angewendet, die aus dem Bereich der KWK-Förderung bekannt ist. Zudem erfolgen keine Zahlungen, wenn negative Preise an der Börse bestehen und es wird eine Zuschlagsbegrenzung eingeführt, so dass bei ausbleibendem Wettbewerb nur 80 Prozent der eingegangenen Gebote bezuschlagt werden.

Zudem wird ab 2020 eine technische Innovation ausgeschrieben: Die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und nicht fluktuierenden erneuerbaren Energien, z.B. Windkraft und Biomasse oder Photovoltaik und Speicher. Solche Projekte können dazu beitragen, die Einspeisung und damit auch das Stromnetz zu stabilisieren. Das verbessert die Versorgungssicherheit.