Windrad hinter Photovoltaik-Anlage

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Heute haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2020 bekanntgegeben: Die EEG-Umlage ist von 6,405 Cent/kWh auf 6,756 Cent/kWh gestiegen. Zuletzt war die Umlage zwei Mal in Folge gesunken. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt gefördert. In den letzten Jahren konnte die EEG-Umlage stabilisiert werden. Seit 2014 liegt sie in einem stabilen Band zwischen 6,2 und 6,9 ct/kWh. Gleichzeitig ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien seitdem um 50 Prozent gestiegen.

Bundesminister Peter Altmaier: „Über eine steigende EEG-Umlage kann sich ein Wirtschaftsminister nicht freuen. Trotz dieses Anstiegs ist es aber so, dass wir seit nunmehr sechs Jahren eine stabile Entwicklung haben. Die Reformen, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, machen den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich günstiger. Es ist aber auch so, dass wir einen Kostenrucksack aus den ersten Jahren mit uns herumtragen. Nachdem die EEG-Umlage in den letzten zwei Jahren gesunken war, steigt sie jetzt wieder etwas an. Das bekräftigt mich in meinem Kernanliegen: Die Strompreise müssen bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir im Zuge der jüngsten Beschlüsse zur Klimapolitik eine schrittweise Senkung der EEG-Umlage ab 2021 beschlossen. Damit entlasten wir die Strompreise sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kleinen und mittleren Unternehmen.“

Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen 2020 mit einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien um knapp 6 GW. Dadurch nimmt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 9 Mrd. Kilowattstunden bzw. 4 Prozent weiter zu. Die neue Anlagengeneration braucht immer weniger Förderung. 2014 hat z.B. eine große Photovoltaikanlage eine Vergütung von 9,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Heute hat sich der Wert fast halbiert, zuletzt betrug die Vergütung 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Dies zeigt, dass die Reformen für einen kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgreich waren.

Die EEG-Umlage wird knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von den privaten Haushalten bezahlt. Der Rest entfällt zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.