Junge MEnschen schauen auf ein Tablet auf einer Photovoltaikanlage

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Am 26. Mai 2021 startet die zweite Ausschreibungsrunde im Förderprogramm Industrielle Bioökonomie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Im Fokus der Förderung stehen die Nutzung existierender Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen in Deutschland und Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren (Fördermodul A) sowie Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung unternehmenseigener Single-Use-Demonstrationsanlagen und Tätigkeiten zur Vorbereitung der späteren Markteinführung (Fördermodul B).

Fördermodul A: Nutzung existierender Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen

Antragsberechtigt sind im Fördermodul A Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.

Gegenstand der Förderung sind die Nutzung von Demonstrationsanlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.

Fördermodul B: Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung von unternehmenseigenen Single-Use-Demonstrationsanlagen und Tätigkeiten zur Vorbereitung der späteren Markteinführung

Antragsberechtigt sind im Fördermodul B gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.

Gegenstand der Förderung sind im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien: Basic-Engineering mit Planungsunterlagen und Konzepten, SWOT-Analysen, Ressourcenplanung und Bewertung der Erfolgsaussichten als Entscheidungsgrundlage für die Investition. Für die Vorbereitung der Markteinführung werden z.B. gefördert: Genehmigungsverfahren, Konkretisierungen des Geschäftsmodells, Marktanalysen, Cash-Flow-Planungen für die geplanten Single-Use-Anlagen. Ziel ist es hierbei den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen.

Skizzen können ab dem 26. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021 über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s eingereicht werden – allein, im Verbund mit anderen Unternehmen oder zusammen mit Wissenschaftspartnern.

Informieren Sie sich jetzt! Am 05. Mai 2021 findet ein Webinar von 14:00 bis 16:00 Uhr zur zweiten Ausschreibungsrunde statt! Per Live-Chat werden Ihre Fragen von Expertinnen und Experten direkt beantwortet werden. Hier können Sie sich zum Webinar anmelden.

Weitere detaillierte Informationen mit FAQs zum Förderprogramm Industrielle Bioökonomie stehen Ihnen zur Verfügung unter www.bmwi.de/industrielle-biooekonomie.de.

Das BMWi unterstützt mit dem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis. Gefördert werden die Skalierung innovativer Prozesse der industriellen Bioökonomie zur praxisnahen Erprobung und Optimierung im Rahmen von zwei Fördermodulen. Das Programm läuft zunächst bis zum 30. Juni 2024.