Handwerkerin bedient Machine in Werkstatt

© Andreas Teich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Die Verordnung wurde modernisiert und dabei handlungs- sowie prozessorientiert ausgestaltet. Die Meisterprüfung orientiert sich an konkreten Arbeits- und Geschäftsprozessen und bildet diese handlungsorientiert nach.

An der Neuordnung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde am 25. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Als Grundlage und Rahmen für den Verordnungstext diente ein Strukturentwurf, der vom FBH entwickelt und zwischen den beteiligten Bundesministerien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften abgestimmt wurde.

Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?

Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, wovon die Teile I und II durch die Betonstein- und Terrazzohersteller-Meisterverordnung geregelt werden.

In der Prüfung in Teil I weisen die Prüfunglinge im Rahmen eines Meisterprüfungsprojekts und eines Fachgesprächs nach, dass sie Tätigkeiten des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks meisterhaft verrichten. In Teil II der Meisterprüfung, die aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird geprüft, ob die Prüflinge die fachtheoretischen Kenntnisse in ihrem Handwerk beherrschen und anwenden können

Den rechtlichen Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung bildet die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011.

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Die Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Wie sieht die Tätigkeit einer Meisterin oder eines Meisters im Betonstein- und Terrazzomacherhandwerk aus?

Meisterinnnen und Meister im Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk besitzen die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um einen Betrieb selbständig zu führen. Dabei berücksichtigen sie unter anderem Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des Qualitätsmanagements, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit sowie des Personalwesens. Der Meister oder die Meisterin ermittelt die Wünsche der Kunden, plant Konzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse.

Das Tätigkeitsspektrum der Meisterinnen und Meister in diesem Handwerk ist sehr vielfältig und abwechslungsreich.

Es reicht vom Herstellen bis zur Gestaltung von Produkten aus Betonwerksteinen, Terrazzo, Werksteinen aus künstlichen Materialien und Naturwerksteinen. Dabei geht es vor allem um Treppen, Bodenbeläge, Tür- und Fenstergewände, Fassadenteile, Monumente sowie die Herstellung von Terrazzoböden und Betonfertigteilen.

Diese Tätigkeiten erfordern eine ausgezeichnete Qualifikation, welche durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung nachgewiesen werden.