27.08.2002 - Gesetz - Digitalisierung

BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Einleitung

Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder vom 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366), die durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist

Durch diese Verordnung werden alle Betreiber ortsfester Funkanlagen mit einer Leistung ab 10 Watt verpflichtet, mit einer Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachzuweisen. Die Verordnung bezieht sich auf entsprechende Vorgaben der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BlmSchV), Empfehlungen der EU sowie Normen für den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen, zu denen z.B. Träger von Herzschrittmachern zählen. Zum Kreis der Verpflichteten gehören neben kommerziellen Betreibern von Funkanlagen auch Funkamateure und Sender des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks.

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