Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuerhilfevereine im Steuerberatungsgesetz

Die Hilfeleistung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine ist ausgeschlossen, sofern bestimmte Grenzbeträge überschritten werden. Der Grenzbetrag des § 4 Nummer 11 Satz 1 Buchstabe c Satz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) wird von derzeit 13.000 Euro (beziehungsweise 26.000 Euro im Fall der Zusammenveranlagung) auf 18.000 Euro (beziehungsweise 36.000 Euro im Fall der Zusammenveranlagung) angehoben. Diese Erhöhung bedeutet, dass beispielsweise im Fall der Einzelveranlagung eine monatliche (Warm-)Miete von 1.500,00 Euro erzielt werden und gleichwohl die Hilfeleistung in Steuersachen durch einen Lohnsteuerhilfeverein erfolgen kann.