Elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt

Bisherige Rechtslage:

Bisher wurde der Steuerpflichtige bei der Anzeige seiner Betriebseröffnung oder der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Regelfall vom Finanzamt aufgefordert, durch Verwendung eines Formulars weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen (§ 93 Abs. 1 der Abgabenordnung).

Was ändert sich?

Mit dem BEG III wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung der vorgenannten Auskünfte in einem vorgeschriebenen Format innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit eingeführt, ohne dass das Finanzamt den Steuerpflichtigen zukünftig dazu auffordern muss.

Zukünftig sollen alle Steuerpflichtigen diese Auskünfte elektronisch an die zuständigen Finanzämter übermitteln. Für verschiedene Rechtsformen wird der Vordruck hierfür bereits in ELSTER zur Verfügung gestellt. Der Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden elektronischen Übermittlung wird durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mitgeteilt werden. Damit soll das Verfahren zur Anmeldung für alle Beteiligten beschleunigt und vereinfacht werden.