Allein im Jahr 2018 wurden 182,1 Millionen Tonnen CO2 bzw. 183,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Auf die Windenergie entfielen 74,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2018.

Entwicklung der vermiedenen Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien Bild vergrößern

Vögel können in der Tat mit Windenergieanlagen kollidieren und getötet werden. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen gelten jedoch die – international vergleichsweise strikten - Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. So kann Windenergienutzung in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten angesiedelt sind, ausgeschlossen oder beschränkt werden. Die Zahl der durch Windenergieanlagen getöteten Vögel ist auch vergleichsweise gering - zwischen 10.000 und 100.000 Vögel pro Jahr. Das entspräche bei derzeit rund 29.000 Windenergieanlagen bundesweit einer Quote von ein bis vier Vögeln pro Windenergieanlage und Jahr. Andere menschengemachte Faktoren sind für Vögel wesentlich fataler: 100 bis 115 Millionen getötete Vögel jedes Jahr in Deutschland nur durch Glasflächen an Gebäuden, etwa 70 Millionen im Straßen- und Bahnverkehr, 20 bis 100 Millionen Vögel werden Opfer von Hauskatzen.

Eine Windenergieanlage hat nach etwa drei bis sieben Monaten schon so viel Energie erzeugt, wie für ihren Bau, den Betrieb und ihren Rückbau benötigt wird. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Diese energetische Amortisation ist für konventionelle Energieerzeugungsanlagen unerreichbar, denn sie benötigen immer mehr Energie in Form von Brennstoffen als an Nutzenergie gewonnen wird.

Windenergieanlagen müssen nicht nach 20 Jahren, also mit Ablauf der finanziellen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, abgebaut werden. Sie können durchaus weiterbetrieben werden. Die Bestandteile von Windenergieanlagen lassen sich für andere Zwecke recyceln.

Infraschall - Töne unterhalb einer Frequenz von 20 Hertz - ist alltäglicher und überall präsenter Bestandteil unserer Lebenswelt. Er geht von einer Vielzahl sowohl natürlicher als auch technischer Quellen aus. Natürliche Quellen sind z. B. Wind, Gewitter, Meeresdünung und Vulkane sowie Meteoriten. Zudem gibt es zahlreiche künstliche und technische Infraschall-Quellen wie z. B. Klima- und Lüftungsanlagen, Umspannwerke, Kraftfahrzeuge, Lautsprechersysteme, Kühlschränke und Windenergieanlagen.

Die Intensität des Infraschalls von Windenergieanlagen (sog. Schalldruckpegel) ist so gering, dass sie bereits in wenigen hundert Meter Entfernung deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmbarkeitsgrenze liegt. In den meisten Fällen wird der Infraschall außerdem von natürlichen anderen Geräuschen überdeckt.

So haben auch wissenschaftliche Studien bislang keinen Nachweis erbracht, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall eine schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit hat (vgl. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2021-infraschall.pdf). Hier kommt das Umweltbundesamt (UBA) zu dem Schluss, dass es keine Evidenz dafür gibt, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden. Nach heutigem Stand der Forschung ist die Belastung mit Infraschall durch Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Quellen von Infraschall natürlichen oder technischen Ursprungs (Heizungsanlage, Kühlschrank, Straßenverkehr etc.) zudem gering. Um den aktuellen Kenntnisstand zu Infraschall von Windenergieanlagen zu festigen und zu erweitern, beobachtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Umweltbundesamt kontinuierlich die Entwicklung wissenschaftlicher Studien. Damit ist sichergestellt, dass neue Entwicklungen und gesicherte Erkenntnisse frühzeitig bekannt werden.

Debatte um Infraschall-Messwerte bei Windenergieanlagen
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte im Jahr 2004 Messungen an einer Windenergieanlage vorgenommen, bei denen es zu einem Berechnungsfehler gekommen ist. So wurde der sogenannte Schalldruckpegel von Windrädern um 36 Dezibel höher angesetzt, als er tatsächlich war. Nach Hinweisen der Uni Bayreuth und der Uni Erlangen-Nürnberg konnte der Berechnungsfehler von einer weiteren Behörde im Geschäftsbereich des BMWK, der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB), gemeinsam mit der TU München im vergangenen Jahrbestätigt werden. Daraufhin hat die BGR ihre ursprünglichen Berechnungen überprüft, den Fehler bestätigt und hat die entsprechenden Veröffentlichungen bereits angepasst. Zudem werten die beiden Behörden gemeinsam die Daten einer neuen Messkampagne an modernen Windenergieanlagen aus, die sie im Sommer 2021 durchgeführt haben. Die Ergebnisse stehen vor der Veröffentlichung mit einer breiten wissenschaftlichen Diskussion. Dabei sind die neuen Messdaten für alle Interessierten frei verfügbar.

Zweck der damaligen und aktuellen Messungen der BGR war und ist es, Empfehlungen für den Mindestabstand zwischen hochempfindlichen Infraschall-Stationen, die im Rahmen der deutschen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum umfassenden Kernwaffenteststoppvertrages betrieben werden, und Windenergieanlagen zu entwickeln. Es ging nicht um Empfehlungen zu Windrädern im Hinblick auf die Gesundheit von Anwohnern oder um Abstandsfragen im Baurecht. Die fehlerhaften Untersuchungen der BGR zum Schalldruckpegel haben deswegen auch in Genehmigungsverfahren von Windanlagen keine Rolle gespielt.

Wind- und Solarenergie sind variabel. Gleichwohl kann auf diesen Technologien eine sichere Energieversorgung basieren. Das zeigen eine Vielzahl deutscher wie internationaler Studien. Der beste Beleg ist die deutsche Stromversorgung selbst: Im ersten Halbjahr 2019 haben die erneuerbaren Energien rund 44 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Die Stromversorgung in Deutschland ist ausweislich entsprechender Überprüfungen sehr sicher, auch im internationalen Vergleich. Auch einige andere Länder erreichen bereits sehr hohe Anteile von Wind- und Solarenergie, etwa Dänemark.