Eine Wärmedämmung lohnt sich vor allem bei einer ohnehin anstehenden Erneuerung der Fassade oder des Daches.

Das heißt: Wenn die Außenbauteile ohnehin saniert werden müssen, ist in diesem Zuge eine energetische Modernisierung oder der Einbau von zusätzlichen Dämmschichten auf jeden Fall sinnvoll. Eine zusätzliche Dämmung verringert dann die Wärmeverluste und trägt so zu einer deutlich besseren Behaglichkeit im Gebäude bei. Eine Wärmedämmung der Gebäudehülle hat dann den größten Effekt für den eigenen Geldbeutel, wenn sie mit effizienter und intelligenter Haustechnik (Heizung, Lüftung, Steuerung) verbunden wird. Der Einsatz erneuerbarer Wärme ist vielfach nicht teuer, bringt aber zusätzliche positive Effekte für das Klima.

Ferner kann zum Beispiel eine unabhängige Energieberatung (wie etwa die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) dem Eigentümer wichtige Informationen über die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen an seinem Gebäude aufzeigen.

Je nach Zustand des Gebäudes können auch Dämmmaßnahmen, die unabhängig von ohnehin anstehenden Maßnahmen durchgeführt werden, sehr wirtschaftlich sein und sich schon bald rechnen. Dazu zählen die Wärmedämmung der Kellerdecke, der oberen Geschossdecke und der Warmwasserleitungen. Bei einer Fenstererneuerung kauft man beispielsweise die Energieeffizienz gleich mit ein. Denn: Es gibt keine energetisch schlechten Fenster mehr auf dem Markt. Den Einbau energetisch guter Fenster gibt die Energieeinsparverordnung vor. Wer besonders energieeffiziente Maßnahmen (wie etwa Fenster mit Dreifachverglasung und hochwärmegedämmten Rahmen oder energieeffiziente Heizungen) durchführen lässt, kann hierfür eine Förderung über die im CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgelegte KfW-Förderung erhalten. Dabei wird eine Förderung nur ausgelöst, wenn ein in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) qualifizierter Sachverständiger die energetische Fachplanung und richtige Ausführung bestätigt. Bei umfassenden Sanierungen fördert die KfW zudem eine Baubegleitung beispielsweise zur Kontrolle der Bauausführung.

Wärmedämmung, hochwertige Fenster, energieeffiziente Heizungen und Lüftungsanlagen bringen für Haus- und Wohnungsbesitzer zahlreiche Vorteile: Richtig gedämmte Gebäude sparen Energie und Kosten, garantieren Wohnkomfort und Behaglichkeit - und das sowohl im Winter als auch im Sommer. Infolge der höheren Oberflächentemperaturen der Innenseiten der Außenwände verhindert die Wärmedämmung ganz "nebenbei", dass sich Feuchtigkeit und Schimmel bilden. Zu beachten ist aber, dass im Rahmen einer Gebäudesanierung die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen durch einen Sachverständigen geprüft wird. Mit Außenluftdurchlässen oder mechanischen Lüftungsanlagen kann der erforderliche Luftwechsel sichergestellt werden. Hierbei müssen gegebenenfalls deren Wartung und die Folgekosten berücksichtigt werden.

In jedem Fall steigern energetische Sanierungsmaßnahmen den Wert der Immobilie.

Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die ehrgeizigen Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Immerhin entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudebereich - für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Die Wärmedämmung von Gebäuden trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren, Heizkosten zu sparen und nur begrenzt verfügbare fossile Ressourcen zu schonen. Oft ist eine gut gedämmte Gebäudehülle auch die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Einsatz erneuerbarer Energien. Insgesamt kann die für eine umfassende Energiewende notwendige Wärmewende im Gebäudebereich nur gelingen, wenn die Energieeffizienz der Gebäude deutlich gesteigert wird.

Die Annahme, dass sich Dämmstoffe über den Lebenszyklus energetisch nicht rechnen würden, ist falsch. Dämmstoffe können die bei ihrer Herstellung und Entsorgung verbrauchte Energie in der Regel über Energieeinsparungen innerhalb kürzester Zeit - häufig sogar bereits innerhalb eines Jahres - wieder hereinholen. Dies schaffen sonst nur wenige andere Bauteile bzw. -stoffe.

Eine sehr geringe. Von jährlich 180.000 Wohnungsbränden gehen nur wenige Fälle auf gedämmte Fassaden zurück. Insbesondere das derzeit in der Kritik stehende Polystyrol (bekannt vor allem über seinen Markennamen Styropor) war Auslöser für weniger als fünf Fälle - das entspricht einem Anteil von lediglich 0,003 Prozent. Eine größere Brandgefahr geht zum Beispiel von brennbaren Inneneinrichtungsgegenständen, Holzverkleidungen der Fassade oder von brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe von Gebäuden - wie etwa Müllcontainern oder Holzschuppen - aus.

Schimmelpilzbildung entsteht nicht durch Wärmedämmung. Ursache sind kalte Bauteiloberflächen in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen.

Richtig ist: Die Wärmedämmung wirkt der Schimmelpilzbildung entgegen, weil sie dafür sorgt, dass die ehemals kalten Bauteiloberflächen nun deutlich wärmer sind. Zudem kann warme Raumluft wesentlich mehr Feuchtigkeit speichern. Damit ist die Gefahr, dass die in der Raumluft enthaltene Feuchte am Bauteil kondensiert und damit der Nährboden für Schimmel entsteht, wesentlich geringer.

Wärmedämmung beeinträchtigt auch nicht den Luftwechsel eines Gebäudes: Der Luftwechsel erfolgt generell über Fenster und Undichtigkeiten in der Gebäudehülle. In unsanierten Gebäuden stellen undichte Fenster und Fugenundichtigkeiten in der Gebäudehülle einen Mindestluftwechsel sicher. Daher ist bei Ersatz alter, undichter Fenster durch neue, dichte Fenster unbedingt darüber nachzudenken, wie das Gebäude künftig belüftet werden soll. Vielfach reicht eine manuelle Lüftung durch die Bewohner über die Fenster nicht aus, um das auszugleichen, was die alten undichten Fenster „automatisch“, aber mit erheblichen Wärmeverlusten, erledigten. Stattdessen müssen technische Einrichtungen wie Außenluftdurchlässe oder zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung installiert werden. Beim Ersatz von alten Fenstern sollte daher immer ein Lüftungskonzept erstellt werden.

Nein, die für eine Wärmedämmung verwendeten Materialien sind in der Regel langlebig. Die Lebensdauer von Wärmedämm-Verbundsystemen beträgt in der Regel viele Jahrzehnte, häufig weit mehr als 50 Jahre. Zudem werden alte, noch funktionsfähige Wärmedämm-Verbundsysteme oftmals nicht rückgebaut, sondern aufgedoppelt, das heißt es werden zusätzliche Dämmschichten aufgebracht.

Wichtig für die Langlebigkeit einer Dämmung sind fachgerechte Planung und Einbau, sowie regelmäßige Kontrolle auf Schäden. Ist die Dämmung hinreichend durch Putz, Dachhaut oder ähnlichem vor Witterungseinflüssen geschützt, bleibt die dämmende Wirkung über die gesamte Lebensdauer erhalten.

Alte Dämmstoffe auf Basis von Polystyrol enthalten in der Regel das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD). Für HBCD gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. Dämmstoffe, die weiterhin HBCD enthalten, müssen dementsprechend gekennzeichnet sein. Das gilt vor allem für Dämmstoffe aus Polystyrol: Diese dürfen noch bis zum 21. Februar 2018 in der EU hergestellt und in Gebäuden verwendet werden, sofern der Hersteller über eine Zulassung durch die europäischen Chemikalienverordnung REACH verfügt.

Nachdem 2016 die Einstufung von Wärmedämmplatten, die den persistenten organischen Schadstoff (POP) HBCD enthalten, als gefährlicher Abfall zu Entsorgungsengpässen geführt hat, wurde die entsprechende Regelung durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses "Moratoriums" gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung der Überwachung und Entsorgung von allen POP-haltigen Abfällen zu erarbeiten, ohne dass diese als gefährlicher Abfall eingestuft werden müssen.

Mit der Verordnung zur Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) sollen diese Probleme dauerhaft und bundeseinheitlich gelöst werden. Die Verordnung weist HBCD zukünftig als nicht gefährlichen Abfall aus. Mit der Neuregelung wird die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen langfristig gesichert. Der Beschluss sieht außerdem vor, dass diese sogenannten POP-Abfälle dem Gebot der Getrenntsammlung, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung entsprochen und die POP-Abfall-ÜberwV beschlossen. Diese ist am 1. August 2017 in Kraft getreten.

In Müllverbrennungsanlagen kann HBCD vollständig zerstört und das enthaltene Brom als Salz in der Abgasreinigung aufgefangen werden. Darüber hinaus existiert auch ein erstes Verfahren, das die stoffliche Trennung von HBCD aus dem Polystyrol ermöglichen soll. Es ist geplant, dass 2018 eine erste Pilotanlage in Betrieb geht.

Für eine stoffliche Verwertung von Polystyrol gibt es derzeit noch zu wenig Abfallaufkommen, so dass kein wirtschaftliches Recycling möglich ist. Derzeit liegt die Menge an rückgebautem EPS mit HBCD pro Jahr bundesweit bei etwa 10.000 Tonnen. Grund für die derzeit noch relativ geringen Abfallmengen bei Dämmstoffen liegen in der langen Lebensdauer von Wärmedämm-Verbundsystemen.

Lüftungsanlagen stellen die notwendige Zufuhr an Frischluft in den Wohnräumen sicher und steigern dadurch den Wohnkomfort, denn es nicht mehr notwendig, die Fenster auf gewohnte Art, mehrmals täglich von Hand zu öffnen. So wird nicht nur der angemessene Luftausgleich sichergestellt sondern auch, dass Sie ihr Geld nicht zum offenen Fenster "hinausheizen". Und Lüften ist wichtig, denn eine zu hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Bauschäden, wie beispielsweise Schimmelbefall, führen. Schlau ist daher, neben einer angemessenen Dämmung auch eine Lüftungsanlage einzubauen. Mit dem Lüftungspaket des Anreizprogramm Energieeffizienz (Bestandteil des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren") wird genau dies adressiert. Mehr dazu siehe Punkt 9. Wichtig ist, dass die Lüftungsanlage fachmännisch geplant und gewartet wird. Reinigung der Zu- und Abluft durch Filter beugt Verunreinigung und Keimbildung vor.

Als Alternative zu der im NAPE geplanten steuerlichen Förderung hat die Bundesregierung das neue "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE) zum 1. Januar 2016 auf den Weg gebracht, um so einen weiteren Beitrag für die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu leisten. Die investiven Programme ergänzen und verstärken die bestehende Förderlandschaft sinnvoll und wurden in das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren") und Marktanreizprogramm integriert. Für das APEE stehen bis 2018 jährlich Mittel in Höhe von 165 Millionen Euro zur Verfügung und werden für die folgenden Schwerpunkte eingesetzt:

  • den Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle zur Vermeidung von Bauschäden (u.a. Schimmelbefall) und zur Steigerung des Wohnkomforts,
  • den Austausch ineffizienter Heizungen durch effiziente Heizungen (Heizungspaket); darin eingeschlossen sind Maßnahmen zur Optimierung des Heizsystems (Heizung und Wärmeverteilung), welche die gesamten Effizienzpotenziale des Heizungssystems adressieren,
  • die Markteinführung der innovativen Brennstoffzellenheizung für Neubau und Bestandsgebäude (seit August 2016 als KfW-Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle) sowie
  • einer Informations-Kampagne (Deutschland macht's effizient) zur Unterstützung der investiven Förderung.

Auf jeden Fall: Nach Berechnungen der KfW bewirkt jeder Förder-Euro eine Investition von 12 bis 16 Euro und stärkt so die Gesamtwirtschaft.

Nein. Studien belegen, dass zwischen steigenden Baupreisen und energetischen Anforderungen kein Zusammenhang besteht. Im Gegenteil: Die Baukosten für energieeffiziente Bauteile sind zwischen 1990 und 2014 sogar kontinuierlich gesunken. Das heißt: Eigentümer bekommen heute für das gleiche Geld einen besseren baulichen Wärmeschutz als noch vor 10 oder 20 Jahren. Die KfW-Förderprogramme setzen hierbei Standards und bereiten den Markt für künftige Weiterentwicklungen vor.

Nein. Denn die Wärmedämmung bietet verschiedene Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten für verschiedene Gebäude. Bei denkmalgeschützten Gebäuden etwa, für die sich eine Dämmung mit vorgefertigten Fassadenelementen oder Ähnlichem nicht eignet, gibt es beispielsweise die Möglichkeit einer Innendämmung. Dächer, Kellerdecken, oberste Geschossdecken und Rohrleitungen können zudem ohne Beeinträchtigung der Gebäudehülle gedämmt werden. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren große Fortschritte erreicht. Im Übrigen wird meistens bei ohnehin geplanten Fassadenarbeiten (Putzerneuerung) gedämmt (siehe oben). Die Frage der zukünftigen Gestaltung der Fassade stellt sich daher unabhängig von der Dämmung. Energetische Sanierung geht aber natürlich über das Thema Dämmen hinaus. Wird die Wärmeerzeugung eines Gebäudes erneuert oder ganz oder teilweise auf erneuerbare Energien umgestellt, wird das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes i. d. R. nicht beeinträchtigt.

Die Bundesregierung will keinen Klimaschutz zu Lasten der Mieter. Zu bedenken ist allerdings: Langfristig steigende Energiepreise können ohne ein geändertes Nutzerverhalten oder energetische Modernisierungen zu einer Steigerung der Mietnebenkosten (Warmmiete) führen. Lässt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ausführen, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), kann er unter den Voraussetzungen des § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu einer Mieterhöhung berechtigt sein.

Danach kann die jährliche Miete um bis zu 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden. Dabei gilt jedoch auch: Wenn eine Modernisierungsmaßnahme über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gefördert wird, muss der Vermieter in Anspruch genommene Förderleistungen (Zuschüsse, Darlehen, Zinsvergünstigungen, etc.) von den Kosten der Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung führen können, abziehen (§ 559 a BGB). Dies kommt den Mietern zu Gute, da durch die Berücksichtigung der Förderung die Modernisierungsmieterhöhung geringer ausfallen kann.

Von einer energetischen Modernisierung kann ein Mieter nicht nur durch einen höheren Wohnkomfort, sondern auch durch geringere Betriebskosten profitieren: Denn eine Wärmedämmung kann - bei entsprechendem Nutzerverhalten - dazu führen, dass der Energieverbrauch und damit auch die Mietnebenkosten sinken.

Schon nach geltendem Recht dürfen die Kosten ohnehin fälliger Instandsetzungsmaßnahmen nicht bei der Berechnung einer Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen miteinbezogen werden. Die Kosten einer Modernisierungsmaßnahme müssen hier herausgerechnet werden. Ebenso muss die Förderung durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW-Förderung) bei der Berechnung der Modernisierungsumlage in Abzug gebracht werden. Die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossene Verstetigung der Förderung kann hier positive Wirkungen entfalten.