20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Aufwendungen für die energetische Gebäudesanierung sind pro Wohnobjekt steuerlich abzugsfähig. Der Steuerabzug erfolgt über drei Jahre: Im ersten und zweiten Jahr in Höhe von maximal 7 Prozent (jeweils bis 14.000 Euro), im dritten Jahr maximal 6 Prozent (bis 12.000 Euro).

Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro je Haus oder Wohnung förderfähig. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Mehr