Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung:

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Für diese Maßnahmen gelten bestimmte technische Mindestanforderungen, die in einer begleitenden Rechtsverordnung zur steuerlichen Förderung festgeschrieben sind.

Darüber hinaus wird die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert.