Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Haus mit erneuerbaren Energien zu heizen und für Warmwasser zu sorgen. Hier einige Beispiele:

  • Solarthermieanlage: Eine solche Anlage wird in der Regel auf dem Dach eines Hauses montiert und wandelt das Sonnenlicht in Wärme um. Die Solarthermieanlage kann einen Teil des Wärmebedarfs für die Warmwasserbereitung zum Beispiel für die Dusche und gegebenenfalls auch der Heizung abdecken.
  • Heizen mit Biomasse: Beispiele sind Holzpellet- oder Scheitholzkesselheizungen, die Wärme für Heizung und Warmwasser erzeugen.
  • Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe nutzt Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder aus der Erde.

Private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und weitere Antragsberechtigte, wie beispielsweise gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften. Ausnahmen sind Bund, Bundesländer sowie deren Einrichtungen sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen.

Mit dem MAP werden nur Anlagen gefördert, die gewisse technische Mindestanforderungen erfüllen.

Die technischen Fördervoraussetzungen für Anlagen im Rahmen der Zuschuss-Förderung finden Sie auf der BAFA-Webseite.

Informationen zu den technischen Fördervoraussetzungen im Rahmen der Kredit-Förderung erhalten Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Welche Anlage am besten zu einem bestimmten Gebäude passt, sollte vorab mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater (www.energie-effizienz-experten.de) geklärt werden.

Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie zum Beispiel Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent erhöhen.

Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 40 Prozent erhöhen.

Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.

Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.

Genauere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de oder über die BAFA-Hotline unter 06196 908-1625.

Wichtig ist, dass Sie einen Förderantrag stellen, bevor Sie die Installation der Anlage beauftragen. So gehen Sie vor:

  • Wählen Sie eine förderfähige Heizungsanlage aus - am besten zusammen mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater.
  • Wählen Sie auf der BAFA-Internetseite das entsprechende Onlineformular aus. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.
  • Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen über den Button „absenden“ direkt elektronisch an das BAFA. Soweit Nachweise erforderlich sind, können Sie diese über den „Upload-Bereich“ hochladen.
  • Jetzt können Sie die Installation der Heizung beauftragen, diese installieren lassen und in Betrieb nehmen.
  • Reichen Sie den Verwendungsnachweis und die geforderten Belege spätestens vor Ablauf der im Bewilligungsbescheid genannten Vorlagefrist beim BAFA ein.

Nähere Informationen erhalten Sie beim BAFA unter der Servicerufnummer 06196 908-1625 (Referat Heizen mit Erneuerbaren Energien).

Hier stehen Ihnen zwei Förderwege zur Verfügung: Entweder entscheiden Sie sich für einen Investitionszuschuss des BAFA oder für einen KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss.

Für die Investitionszuschüsse gelten die folgenden Fördersätze:

  • Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wie zum Beispiel Wärmepumpen und Biomasse-Anlagen werden mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent gefördert. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent erhöhen.
  • Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent. Wird eine alte Ölheizung ausgetauscht, kann sich der Fördersatz auf 40 Prozent erhöhen.
  • Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent gefördert werden. Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme muss die zusätzliche Einbindung von Wärme aus erneuerbarer Energie nachgewiesen werden. Zudem muss von Anfang an eine hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut sein.

Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.

Für Investitionen in große Erneuerbaren-Energien-Anlagen, große Wärmespeicher und Wärmenetze können Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW-Programmlinien „Erneuerbare Energien Premium“ und „Erneuerbare Energien Premium - Tiefengeothermie“ (KfW Produktnr. 271/ 281/ 272/ 282) erhalten. Die genaue Höhe der Tilgungszuschüsse hängt insbesondere vom Anlagentyp und der Investitionshöhe ab:

  • Bei Solarkollektoranlagen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
  • Für Biomasseanlagen gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 100.000 Euro, für Biomasse-KWK 40 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung. Für Biogasleitungen beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.
  • Wärmepumpen erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 100.000 Euro.
  • Für Wärmespeicher beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 1 Mio. Euro.
  • Tiefengeothermie wird mit maximal 2 Mio. Euro je Einzelanlage gefördert, die Bohrkostenförderung beträgt bis zu 2,5 Mio. Euro je Bohrung.

Extra-Plus: Werden besonders ineffizienter Heizungsanlagen ausgetauscht gewährt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) im Rahmen des sog. „Heizungspakets“ den energieeffizienten Kommunen nochmals einen um 30 Prozent erhöhten Tilgungszuschuss aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE).

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zudem einen Bonus von 10 Prozent, das heißt ihr Tilgungszuschuss erhöht sich nochmals um 10 Prozent. Zum Beispiel erhalten sie statt einem Tilgungszuschuss von 25.000 Euro durch den Bonus 27.500 Euro. Weitere Informationen zur Förderung von größeren Anlagen über günstige Kredite und Tilgungszuschüsse durch die KfW finden Sie hier.

Insbesondere für Kommunen und große Unternehmen interessant ist die Förderung für den Aus- oder Neubau von Nahwärmenetzen. Voraussetzung für eine Förderung über das MAP ist allerdings, dass die durch diese Netze verteilte Wärme zu einem bestimmten Mindestanteil mit erneuer¬baren Energien erzeugt worden ist. Die Höhe des Mindestanteils variiert und hängt davon ab, durch welche Energiequellen die Wärme erzeugt wurde und ob überwiegend Be-standsgebäude oder Neubauten versorgt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Tilgungszuschusses von bis zu 60 Euro pro Meter mit einer Höchstgrenze von einer Million Euro, bzw. 1,5 Millionen Euro, wenn Wärme aus Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetz eingespeist wird.

Für weitere Infos zu günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen wenden Sie sich bitte direkt an die KfW. Bei Fragen, die Sie telefonisch besprechen möchten, wenden Sie sich an das Infocenter der KfW.

Grundsätzlich kann die MAP-Förderung mit anderen öffentlichen Förderungen, zum Beispiel aus Landesförderprogrammen, verbunden werden, solange europarechtlich vorgegebene Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Lassen Sie sich beraten.

Für bestimmte Förderprogramme - insbesondere zu der im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ - gibt es aber Einschränkungen, die eine Kumulierung untersagen. Diese Regelung bezieht sich aber nur auf die Investitionskosten für dieselbe Maßnahme. So kann der Einbau einer Heizungsanlage, die erneuerbare Energien einsetzt, nur einmal gefördert werden: entweder über das MAP oder über einen KfW-Förderkredit, um Beispiel bei Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau. Wenn aber im Rahmen einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes neben dem Einbau der neuen Heizung weitere Maßnahmen vorgenommen werden (zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle, Austausch der Fenster etc.), kann für diese weiteren Maßnahmen die KfW-Förderung "Energieeffizient Sanieren" in Anspruch genommen werden und die Kosten für den Einbau zum Beispiel einer neuen Pelletheizung über das MAP gefördert werden.

Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) erhalten, können nicht gefördert werden. Von dieser Regel ausgenommen sind Tiefengeothermieanlagen und Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung und die Förderung von Biogasleitungen, sofern das transportierte Biogas einer KWK-Nutzung zugeführt wird. Diese Anlagen / Leitungen können auch über das MAP gefördert werden, wenn Sie eine Vergütung nach dem EEG oder dem KWKG erhalten.

Wenn Sie sich für Investitionszuschüsse interessieren, können Sie die Hotline des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anrufen: 06196 908-1625.

Unternehmen und Kommunen, die sich für größere Anlagen (über 100 Kilowatt Nennwärmeleistung bei Biomasseanlagen oder Wärmepumpen) interessieren, und Fragen zu günstigen Krediten und Tilgungszuschüssen haben, können sich direkt an das Infocenter der KfW wenden.

Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie auf www.machts-effizient.de/expertenliste.