Konsortien, in denen alle wesentlichen Partner eines Reallabors vertreten sind. Diese benennen einen zentralen Ansprechpartner. Hinsichtlich der Zusammensetzung eines Konsortiums gibt es keine Vorgaben: Beteiligt sein können Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Behörden, Vereine, Verbände und weitere Akteure. Die Preisträger des „Innovationspreises Reallabore 2020“ sind vom Verfahren ausgeschlossen. Bewerber und Bewerberinnen um den Preis im Jahr 2020 sowie die Nominierten können sich erneut bewerben.
„Reallabore der Energiewende“ sind vom Verfahren ausgeschlossen.