Bei einem IPCEI handelt es sich um ein einzelnes oder sogenanntes „integriertes“ Vorhaben, an dem in der Regel mehrere Mitgliedstaaten (mindestens jedoch zwei) beteiligt sind. In der Regel sind also Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder ähnliches aus mindestens zwei europäischen Mitgliedstaaten an dem geförderten Vorhaben beteiligt. Das Vorhaben muss zudem eine Ko-Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen/Einrichtungen umfassen (siehe oben).

Die einzelnen Bestandteile eines IPCEI können sich auf verschiedene Stufen einer Wertschöpfungskette beziehen. Dann handelt es sich um ein „integriertes Vorhaben“, das heißt um eine Gruppe einzelner Vorhaben, die Teil einer gemeinsamen Struktur, eines gemeinsamen „Fahrplans“ oder eines gemeinsamen Programms und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet sind. Wichtig ist, dass sich alle Vorhaben komplementär ergänzen und gleichzeitig jedes für sich genommen erforderlich ist, um das gemeinsame, wichtige europäische Ziel zu erreichen.