Mit Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, die 2017 in Kraft getreten sind, wurde die Rechtslage zum Fracking klarer geregelt. Ziel der Gesetzesinitiative der Bundesregierung war es, genaue Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie vorzulegen, die den potenziellen Risiken und Umweltgefahren dieser Technologie Rechnung tragen.

Das Wasserhaushaltsgesetz differenziert beim Fracking zwischen der Gewinnung aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten. Die Gewinnung in Sandgestein, sog. konventionellen Lagerstätten, ist grundsätzlich erlaubt, setzt aber eine strengere Prüfung als bei anderen Vorhaben voraus (s. sogleich). Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten, vor allem aus Schiefer-, aber auch Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme sind bis zu vier wissenschaftlich zu begleitende Probebohrungen. Diese Probebohrungen müssen von einer unabhängigen Expertenkommission begleitet und zuvor von dem geografisch betroffenen Bundesland genehmigt werden.

Fracking in konventionellen Lagerstätten ist grundsätzlich möglich, wird seit 2017 aber zusätzlichen, strengen Anforderungen unterworfen. Es wurden die bisherigen Regelungen im Berg- und Wasserrecht deutlich verschärft, um den potenziellen Risiken beim Einsatz der Fracking-Technologie zu begegnen. Fracking ist in sensiblen Gebieten wie unter anderem in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung, an Wasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen, Heilquellen und Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln verboten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten ist die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.

Um mehr Transparenz und eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit zu erreichen, ist für Fracking-Vorhaben eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Außerdem wurde die Bergschadenshaftung ausgeweitet, sodass sie nun auch die sog. Borlochförderung - wie bei der Gasförderung - mit umfasst.

Das Fracking-Regelungspaket, das 2017 in Kraft getreten ist, besteht aus folgenden Teilen:

  1. Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (PDF: 60 KB)
  2. Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (PDF: 53 KB)
  3. Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen (PDF: 54 KB)

Seit den 1960er Jahren kam Fracking in konventionellen Lagerstätten in Deutschland zum Einsatz.

In über 300 Fällen wurde die Fracking-Technologie zur Gewinnung von sogenanntem "Tight Gas" in Niedersachen und Sachsen-Anhalt in konventionellen Lagerstätten eingesetzt . Daneben gab es vereinzelte Einsätze bei der Gewinnung von Erdöl, beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Fracking-Technologien wurden und werden außerdem bei der tieferen Erdwärmegewinnung (Tiefengeothermie) und der Trink- sowie Thermalwassergewinnung verwendet.

Zwar gab es in den letzten Jahrzehnten mehrere hunderte Fracks in konventionellen Gaslagerstätten, mit Hilfe derer Erdgas gewonnen wurde. Seit mehreren Jahren wird die Frackingmethode jedoch auch in konventionellen Lagerstätten in Deutschland nicht mehr angewandt.

Die Bundesländer spielen die zentrale Rolle bei der Genehmigung von Vorhaben zur Erdgas- und Erdölgewinnung. Sie führen die Bundesgesetze und -verordnungen mit eigenen Behörden aus. So ist z. B. für die Genehmigung einer Erdgasgewinnung in Niedersachsen das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständig.

Ohne eine Genehmigung der örtlich zuständigen Landesbergbaubehörde darf keine Förderung erfolgen. Die Bundesländer entscheiden eigenständig nach den geltenden Bundesgesetzen. Die Bundesregierung hingegen entscheidet nicht über konkrete Projekte und Zulassung von Förderungen.

Bezüglich der Gewinnungsverfahren und der geologischen Gegebenheiten lassen sich in Deutschland Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözlagerstätten von den übrigen Lagerstätten abgrenzen.

Im Gegensatz zu den bisher in Deutschland genutzten Lagerstätten liegen für die Gewinnung von Erdgas aus Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözlagerstätten in Deutschland noch keine entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse vor.

Bei der Fracking-Technologie kann deshalb zwischen bereits langjährig erprobten Anwendungen in Deutschland ("Fracking in konventionellen Lagerstätten") und neuen Anwendungen ("Fracking in unkonventionellen Lagerstätten") unterschieden werden. Zu letzterem gibt es, wie ausgeführt, keine Erfahrungen in Deutschland.

Die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission Fracking hat in ihrem Jahresbericht 2021 drei internationale Studien zu Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten zusammengefasst und bewertet.