In die Kalkulation des Strompreises für Endkunden fließen – neben Verwaltungskosten der Stromversorgungsunternehmen – vor allem ein: der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, Entgelte für die Nutzung der Stromnetze sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile.

Zu den staatlich veranlassten Bestandteilen des Strompreises gehören neben der Umsatzsteuer insbesondere die EEG-Umlage, die Stromsteuer und eine Konzessionsabgabe.

Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Strompreises finden Sie hier.